Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

Eine Überschreitung der GRZ gemäß § 19 Abs.4 BauNVO ist ausgeschlossen.

2. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22, 23 BauNVO)

2.1 Im eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) sind Gebäudelängen von mehr als 50 m zulässig.