Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5.3. Geplante Maßnahmen zur Überwachung

Gegenstand der Überwachung (Monitoring) nach § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen. Insbesondere geht es um unvorhergesehen nachteilige Auswirkungen und deren frühzeitige Ermittlung sowie geeignete Gegenmaßnahmen aufzustellen.

Das Monitoring beinhaltet zusätzlich auch die Durchführung von Festsetzungen.

Im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Bundesbodenschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz sowie landeseigenen Gesetzesgrundlagen hat das Monitoring zu erfolgen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Sicherzustellen ist, dass die einzusetzende Pflanzware für die Kompensationsmaßnahme A 1 den Gütebestimmungen des BdB für Baumschulpflanzen entspricht. Die Pflanzung ist in der nächsten Pflanzperiode nach Ausführung der Erd- und Rohbauarbeiten umzusetzen. Aufgrund der Bodenverhältnisse wird eine Herbstpflanzung empfohlen. Die Abnahme der Leistungen, jeweils zum Ende der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist zu gewährleisten. Die Naturschutzbehörde ist über die Abnahmen zu unterrichten. Der Ersatz nicht angewachsener und eingegangener Pflanzen ist zu veranlassen und zu kontrollieren.

Gemäß § 15 Abs. 4 BNatSchG sind Kompensationsmaßnahmen in dem jeweils erforderlichen Zeitraum zu unterhalten und rechtlich zu sichern. Der Unterhaltungszeitraum ist von der Zulassungsbehörde im Zulassungsbescheid festzusetzen. Für die Ausführung, Unterhaltung und Sicherung der Kompensationsmaßnahmen ist der Verursacher des Eingriffs oder dessen Rechtsnachfolger verantwortlich.

Die Vermeidungsmaßnahme V 1 und die Schutzmaßnahme S 1 sind während der Bautätigkeiten regelmäßig durch die Naturschutzbehörde zu kontrollieren.

Im Ergebnis des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sind die Maßnahmen VAFB1 bis VAFB5, AAFB1 sowie CEFAFB1 bis CEFAFB3 festgelegt worden. Zur Einhaltung der Umsetzung ist geeignetes Fachpersonal durch den Einsatz einer ökologischen Baubegleitung einzubeziehen und Kontrollen der Naturschutzbehörde vorzunehmen.

4.6. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltprüfung

Die Stadt Rostock beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 „Küstenmühle“.

Ziel des B-Plans ist die Ausweisung eines Sondergebietes bestehend aus zwei Teilflächen, um die verschiedenen Nutzungen Gastronomie, Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu kombinieren sowie die Ansiedlung eines Gewerbegebietes.

Seit dem Jahr 2009 dient das denkmalgeschützte Ensemble um die Mühle in Neu-Hinrichsdorf zur Integration von behinderten und benachteiligten Menschen. Derzeit befinden sich am Standort eine Gärtnerei, Tischlerei, eine gastronomische Einrichtung sowie Wohnmöglichkeiten.

Mit der Umsetzung des B-Plans sollen diese Angebote erweitert werden. In den vergangenen Jahren hat sich das bisherige Nutzungskonzept gut etabliert. Die Dr. Knaape Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH tritt als Vorhabenträger auf.

Nach § 1 a BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB stellt einen gesonderten Teil der Begründung zum Bauleitplan dar.

Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse.

Umweltbelange gem. §§ 1 Abs. 6 Nr.7, 1a BauGBBeschreibung
A) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des B-Plans, Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten VorhabenZiel ist die Ausweisung eines Sondergebietes, um die verschiedenen Nutzungen Gastronomie, Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu kombinieren sowie die Ansiedlung eines Gewerbegebietes. Geltungsbereich insgesamt etwa 3,9 ha Baugebiete (GEe, SOIW, SOGK) 12.189 m² Verkehrsflächen 4.883 m² Fläche für die Landwirtschaft 6.877 m² Grünflächen 15.461 m² GRZ ohne Überschreitung von 0,6 bis 0,8
B) Auswirkungen auf:
Tiere/Pflanzen/biologische VielfaltIm Plangebiet kommen häufige und anthropogen geprägte Biotoptypen vor mit geringer Arten- und Strukturvielfalt. Für das Schutzgut Pflanzen ergibt sich eine geringe Beeinträchtigung (Stufe 1). Im Plangebiet wurden 11 Brutvogelarten erfasst. Keine streng geschützten Arten nachgewiesen. Sieben Arten gelten als ungefährdet nach Rote Liste M-V. Es kommen eine stark gefährdete Art vor und 3 Arten, die auf der Vorwarnliste geführt werden. Es kommen zwei gefährdete Fledermausarten nach Rote Liste M-V vor sowie fünf potenziell gefährdete bzw. mit defizitärer Datenlagen. Das Plangebiet wird als Jagdquartier genutzt. Die Zwergfledermaus was am häufigsten vorkommend. Sommerquartiere der Zwergfledermaus nachgewiesen. In der Mühle wird als möglichen Balz- und Winterquartier vermutet. Vorkommen der Zauneidechse im südlichen Plangebiet. Art gehört zu den nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten. Gleichzeitig zählt sie zu den besonders geschützte Arten nach BArtSchV und gilt nach Roter Liste M-V als stark gefährdet. Mögliche Laichgewässer für Amphibien außerhalb des Plangebietes. Innerhalb des Plangebietes ist das sporadische Vorkommen von Amphibien, wie Erdkröte und Laubfrosch anzunehmen. Die beiden Arten sind besonders geschützt nach BArtSchV sowie als gefährdet auf der Roten Liste M-V geführt. Für das Schutzgut Tiere ergibt sich eine mittlere Beeinträchtigung (Stufe 2). Das Plangebiet hat keine Bedeutung im überregionalen Biotopverbund. Für das Schutzgut Biologische Vielfalt wird eine geringe Beeinträchtigung abgeleitet. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für Fledermäuse, Reptilien und Vogelarten nicht ausgeschlossen. Daher Festlegung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen VAFB1 – VAFB5, AAFB1, CEFAFB1 – CEFAFB3 (Bauzeitenregelung, Anbringen von Ersatzquartieren Fledermäuse und Vögel, Fledermausfreundliches Lichtmanagement, Abfangen von Zauneidechsen und Umsiedlung)
FlächeGewerbliche und wohnbauliche Nutzung in direkter Lage zur Autobahn mit geringer Empfindlichkeit des Standortes. Mittleren Flächenverbrauch durch zusätzliche Versiegelung. Geringe Beeinträchtigung (Stufe 1).
BodenÜberwiegend Überplanung von Böden mit geringer Empfindlichkeit. Geringe Beeinträchtigung (Stufe 1) des Schutzgutes. Bebauung beschränkt sich auf bereits vorhandene Nutzungen.
Wasser Oberflächenwasser Kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen; Keine Gewässer im Geltungsbereich beansprucht;
GrundwasserGeringe Verschmutzungsempfindlichkeit. Eintragsgefährdung im Bereich von Grünflächen gering und im Bereich der Bebauung erhöht. Geringe Beeinträchtigung (Stufe 1).
LuftVerringerung des Feinstaubs und des Anteils an Stickstoffdioxid. Vornutzung des Standortes mit in Zukunft ähnlicher Zweckbindung und der angrenzenden stofflichen Belastung durch die BAB A19 und die L 22. Geringer bis mittlerer Einfluss der Luftqualität bei einer mittleren Vorbelastung. Mittlere Beeinträchtigung (Stufe 2).
Klima Keine Beanspruchung wertvoller Fläche mit klimaökologischer Bedeutung. „Gewerbe-Klimatop“ mit geringer klimatischer Funktionseignung. Mittlere klimaökologische Bedeutung. Mittlere Beeinträchtigung (Stufe 2)
KlimaschutzPlangebiet liegt im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung. Installation von Photovoltaik-Anlagen oder Anlagen der Solarthermie auf den Dächern der Bestandsgebäude oder der neuen Gebäude ist mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Klimawandel-anpassungPlangebiet außerhalb des überflutungsgefährdeten Bereiches. Sehr geringe hydrologischer Gefährdung. In Baufeld 1 ragt in eine Senke mit mittlerer hydrologischer Gefährdung rein.
Sturmflutaußerhalb des sturmflutgefährdeten Bereiches
StarkregenereignisseKeine öffentlichen Anlagen der Niederschlagswasserableitung vorhanden. Versickerung nur eingeschränkt möglich. Retentionsfläche außerhalb des Plangebietes.
Landschaft(sbild)Geringer visuellen Gesamteindruck aufgrund der Vorbelastungen des Standortes durch überregionale Verkehrswege (BAB A19 und L 22) und die Hochspannungsleitung. Nutzung als Gewerbegebiet, Parkplätzen und den Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Wohnen, Gastronomie und integrative Werkstätten. Erhalt von charakteristischen Grünflächen. Geringe Beeinträchtigung (Stufe 1).
menschliche Gesundheit und BevölkerungErhöhte Lärmvorbelastung durch Straßen und Gewerbe. Gilt für Berücksichtigung zur Bewertung von Verkehrs- und Gewerbelärm. In beiden Fällen wird eine mittlere Beeinträchtigung (Stufe 2) für das Schutzgut prognostiziert. Maßnahmen sind im B-Plan festzusetzen. Das beinhaltet die Erhöhung des Lärmschutzwalls an der A 19 und bauseitige Vorkehrungen an den Gebäuden zur Einhaltung der Orientierungswerte.
Kultur- und SachgüterWindmühle, Speicher, Transformatorenhaus, Wirtschaftsgebäude und Müllerwohnhaus als Ensemble denkmalgeschützt. Bodendenkmale nicht bekannt. Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2
Wechselwirkungenvon untergeordneter Bedeutung
C) Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG nicht vorhanden
C)c) Schutzgebiete nicht vorhanden
D) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern Fläche ist erschlossen, eine Ertüchtigung/Erweiterung der bestehenden Infrastruktur erfolgt. Anschlusspflicht an das öffentliche kommunale Abfallsystem besteht. Für die Anfuhr von Fahrzeugen des städtischen Entsorgungsunternehmens sind Wenderadien entsprechend der Fahrzeugdimensionierung vorzusehen und Standorte für Sammelstellen.
E) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die vorhandenen Nutzungen des Plangebietes sind an die Erdgasversorgung angeschlossen. Diese Versorgung soll auch zukünftig beibehalten werden.
F) Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts Landschaftsplan: Darstellung als Gewerbeflächen entsprechend des Flächennutzungsplans. Grünflächen mit Zweckbestimmung Schutz- und Begleitgrün an BAB A19. Lärmaktionsplan: Lärmbrennpunkt ist die Autobahn A 19 südlich der Anschlussstelle 5 (S 7) benannt. Als Minderungsmaßnahme die Fahrbahnsanierung mit lärmarmen Belag langfristig geplant.
G) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden nicht betroffen
H) Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind Die vorgesehene Planung ermöglicht keine Vorhaben, von denen die Gefahr schwerer Unfälle oder Katastrophen ausgeht. Im Umfeld befinden sich auch keine Gebiete oder Anlagen von denen eine derartige Gefahr für die zukünftige Nutzung im B-Plan ausgeht.
I) sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung, Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß Nachweis der Notwendigkeit der Nutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen Mit dem Bebauungsplan werden anthropogen beeinträchtigte Flächen genutzt. Ausbau eines vorhandenen Nutzungskonzeptes. Es werden weder landwirtschaftliche oder Waldflächen beansprucht. Erhalt der intensiven Durchgrünung. Festlegung der GRZ als Höchstmaß ohne Überschreitung.
J) Vermeidung und Ausgleich / Eingriffsregelung nach BNatSchG Eingriffsflächenäquivalent für geplante Bebauung: 10.438 m² EFÄ Ersatzerfordernis für 19 Baumfällungen: 13 Obstgehölze im Geltungsbereich und 58 Hochstämme als Ausgleichszahlung gem. Baumschutzsatzung an die Stadt Rostock. Kompensationsmaßnahmen sind innerhalb des Plangebietes nicht vorgesehen. Nutzung eines funktionsbezogenen Ökokontos in der betroffenen Landschaftszone. Durch Bebauungsplanung verursachte Eingriffe können vollständig kompensiert werden.
K) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung Durchführung der Planung: siehe Aussagen zu den Schutzgütern Nichtdurchführung: Nutzungskonzept bleib in der Form bestehen.
L) wichtigste geprüfte anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umwelt Standortalternative wurde aufgrund des bisherigen Nutzungskonzeptes nicht geprüft.
M) Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen Es entstehen keine erheblichen Umweltauswirkungen; Überwachungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen durch geeignetes Fachpersonal. Beachtung des Gehölzschutzes während der Baumaßnahmen. Fachgerechte Umsetzung, Pflege und Erhalt der Hochstammpflanzung.
Tab. 28: Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung

5. Flächenbilanz

Auf der Grundlage vorliegender Planung ergibt sich folgende Flächenbilanz:

lfd. Nr.Flächen m2Summe m2Anteil an Gesamtfläche
1eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe)1.951
2Sonstiges Sondergebiet (SOGK)6.613
3Sonstiges Sondergebiet (SOiW)3.625
Baugebiete12.18931 %
1Verkehrsfläche284
2Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Nr. 1, verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche)700
3Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Nr. 2, Parkplatz, privat)3.671
4Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Nr.3 verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche)228
Verkehrsflächen1)4.88312 %
Fläche für die Landwirtschaft6.877
Fläche für die Landwirtschaft6.87718 %
Grünfläche 1599
Grünfläche 2162+170
Grünfläche 32.744
Grünfläche 41.554
Grünfläche 5 (Lärmschutzwall)7.790
Grünfläche 6 1.986
Grünfläche 7455
Grünflächen15.46139%
Gesamtfläche39.410100%

Tab. 29: Flächenbilanz

1) Die Summe der Verkehrsflächen in Tab. 29 weicht von der Summe der Verkehrsflächen in Tabelle 15 (Kapitel 4.2.5 Schutzgut Boden) ab. In Tab. 29 sind die Flächen der zeichnerisch festgesetzten Verkehrsflächen aufgeführt, die auch Straßenbegleitgrün, Bankette etc. beinhalten. Die in der Tab. 15 aufgeführten Werte beziehen sich dagegen auf die tatsächlich versiegelten Flächen der festgesetzten Verkehrsflächen (Rasengitterflächen, Wege aus Schotter, Verbundpflaster und Bitumenbelag).