Die Stadt Rostock beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 „Küstenmühle“.
Ziel des B-Plans ist die Ausweisung eines Sondergebietes bestehend aus zwei Teilflächen, um die verschiedenen Nutzungen Gastronomie, Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu kombinieren sowie die Ansiedlung eines Gewerbegebietes.
Mit der Umsetzung des B-Plans sollen diese Angebote erweitert werden. In den vergangenen Jahren hat sich das bisherige Nutzungskonzept gut etabliert. Die Dr. Knaape Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH tritt als Vorhabenträger auf.
Nach § 1 a BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB stellt einen gesonderten Teil der Begründung zum Bauleitplan dar.
Umweltbelange gem. §§ 1 Abs. 6 Nr.7, 1a BauGB | Beschreibung |
A) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des B-Plans, Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben | Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes, um die verschiedenen Nutzungen Gastronomie, Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu kombinieren sowie die Ansiedlung eines Gewerbegebietes. Geltungsbereich insgesamt etwa 3,9 ha Baugebiete (GEe, SOIW, SOGK) 12.189 m² Verkehrsflächen 4.883 m² Fläche für die Landwirtschaft 6.877 m² Grünflächen 15.461 m² GRZ ohne Überschreitung von 0,6 bis 0,8 |
B) Auswirkungen auf: | |
Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt | Im Plangebiet kommen häufige und anthropogen geprägte Biotoptypen vor mit geringer Arten- und Strukturvielfalt. Für das Schutzgut Pflanzen ergibt sich eine geringe Beeinträchtigung (Stufe 1). Im Plangebiet wurden 11 Brutvogelarten erfasst. Keine streng geschützten Arten nachgewiesen. Sieben Arten gelten als ungefährdet nach Rote Liste M-V. Es kommen eine stark gefährdete Art vor und 3 Arten, die auf der Vorwarnliste geführt werden. Es kommen zwei gefährdete Fledermausarten nach Rote Liste M-V vor sowie fünf potenziell gefährdete bzw. mit defizitärer Datenlagen. Das Plangebiet wird als Jagdquartier genutzt. Die Zwergfledermaus was am häufigsten vorkommend. Sommerquartiere der Zwergfledermaus nachgewiesen. In der Mühle wird als möglichen Balz- und Winterquartier vermutet. Vorkommen der Zauneidechse im südlichen Plangebiet. Art gehört zu den nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten. Gleichzeitig zählt sie zu den besonders geschützte Arten nach BArtSchV und gilt nach Roter Liste M-V als stark gefährdet. Mögliche Laichgewässer für Amphibien außerhalb des Plangebietes. Innerhalb des Plangebietes ist das sporadische Vorkommen von Amphibien, wie Erdkröte und Laubfrosch anzunehmen. Die beiden Arten sind besonders geschützt nach BArtSchV sowie als gefährdet auf der Roten Liste M-V geführt. Für das Schutzgut Tiere ergibt sich eine mittlere Beeinträchtigung (Stufe 2). Das Plangebiet hat keine Bedeutung im überregionalen Biotopverbund. Für das Schutzgut Biologische Vielfalt wird eine geringe Beeinträchtigung abgeleitet. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für Fledermäuse, Reptilien und Vogelarten nicht ausgeschlossen. Daher Festlegung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen VAFB1 – VAFB5, AAFB1, CEFAFB1 – CEFAFB3 (Bauzeitenregelung, Anbringen von Ersatzquartieren Fledermäuse und Vögel, Fledermausfreundliches Lichtmanagement, Abfangen von Zauneidechsen und Umsiedlung) |
Fläche | Gewerbliche und wohnbauliche Nutzung in direkter Lage zur Autobahn mit geringer Empfindlichkeit des Standortes. Mittleren Flächenverbrauch durch zusätzliche Versiegelung. Geringe Beeinträchtigung (Stufe 1). |
Boden | Überwiegend Überplanung von Böden mit geringer Empfindlichkeit. Geringe Beeinträchtigung (Stufe 1) des Schutzgutes. Bebauung beschränkt sich auf bereits vorhandene Nutzungen. |
Wasser Oberflächenwasser | Kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen; Keine Gewässer im Geltungsbereich beansprucht; |
Grundwasser | Geringe Verschmutzungsempfindlichkeit. Eintragsgefährdung im Bereich von Grünflächen gering und im Bereich der Bebauung erhöht. Geringe Beeinträchtigung (Stufe 1). |
Luft | Verringerung des Feinstaubs und des Anteils an Stickstoffdioxid. Vornutzung des Standortes mit in Zukunft ähnlicher Zweckbindung und der angrenzenden stofflichen Belastung durch die BAB A19 und die L 22. Geringer bis mittlerer Einfluss der Luftqualität bei einer mittleren Vorbelastung. Mittlere Beeinträchtigung (Stufe 2). |
Klima | Keine Beanspruchung wertvoller Fläche mit klimaökologischer Bedeutung. „Gewerbe-Klimatop“ mit geringer klimatischer Funktionseignung. Mittlere klimaökologische Bedeutung. Mittlere Beeinträchtigung (Stufe 2) |
Klimaschutz | Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung. Installation von Photovoltaik-Anlagen oder Anlagen der Solarthermie auf den Dächern der Bestandsgebäude oder der neuen Gebäude ist mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. |
Klimawandel-anpassung | Plangebiet außerhalb des überflutungsgefährdeten Bereiches. Sehr geringe hydrologischer Gefährdung. In Baufeld 1 ragt in eine Senke mit mittlerer hydrologischer Gefährdung rein. |
Sturmflut | außerhalb des sturmflutgefährdeten Bereiches |
Starkregenereignisse | Keine öffentlichen Anlagen der Niederschlagswasserableitung vorhanden. Versickerung nur eingeschränkt möglich. Retentionsfläche außerhalb des Plangebietes. |
Landschaft(sbild) | Geringer visuellen Gesamteindruck aufgrund der Vorbelastungen des Standortes durch überregionale Verkehrswege (BAB A19 und L 22) und die Hochspannungsleitung. Nutzung als Gewerbegebiet, Parkplätzen und den Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Wohnen, Gastronomie und integrative Werkstätten. Erhalt von charakteristischen Grünflächen. Geringe Beeinträchtigung (Stufe 1). |
menschliche Gesundheit und Bevölkerung | Erhöhte Lärmvorbelastung durch Straßen und Gewerbe. Gilt für Berücksichtigung zur Bewertung von Verkehrs- und Gewerbelärm. In beiden Fällen wird eine mittlere Beeinträchtigung (Stufe 2) für das Schutzgut prognostiziert. Maßnahmen sind im B-Plan festzusetzen. Das beinhaltet die Erhöhung des Lärmschutzwalls an der A 19 und bauseitige Vorkehrungen an den Gebäuden zur Einhaltung der Orientierungswerte. |
Kultur- und Sachgüter | Windmühle, Speicher, Transformatorenhaus, Wirtschaftsgebäude und Müllerwohnhaus als Ensemble denkmalgeschützt. Bodendenkmale nicht bekannt. Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2 |
Wechselwirkungen | von untergeordneter Bedeutung |
C) Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG | nicht vorhanden |
C)c) Schutzgebiete | nicht vorhanden |
D) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern | Fläche ist erschlossen, eine Ertüchtigung/Erweiterung der bestehenden Infrastruktur erfolgt. Anschlusspflicht an das öffentliche kommunale Abfallsystem besteht. Für die Anfuhr von Fahrzeugen des städtischen Entsorgungsunternehmens sind Wenderadien entsprechend der Fahrzeugdimensionierung vorzusehen und Standorte für Sammelstellen. |
E) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie | Die vorhandenen Nutzungen des Plangebietes sind an die Erdgasversorgung angeschlossen. Diese Versorgung soll auch zukünftig beibehalten werden. |
F) Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts | Landschaftsplan: Darstellung als Gewerbeflächen entsprechend des Flächennutzungsplans. Grünflächen mit Zweckbestimmung Schutz- und Begleitgrün an BAB A19. Lärmaktionsplan: Lärmbrennpunkt ist die Autobahn A 19 südlich der Anschlussstelle 5 (S 7) benannt. Als Minderungsmaßnahme die Fahrbahnsanierung mit lärmarmen Belag langfristig geplant. |
G) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden | nicht betroffen |
H) Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind | Die vorgesehene Planung ermöglicht keine Vorhaben, von denen die Gefahr schwerer Unfälle oder Katastrophen ausgeht. Im Umfeld befinden sich auch keine Gebiete oder Anlagen von denen eine derartige Gefahr für die zukünftige Nutzung im B-Plan ausgeht. |
I) sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung, Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß Nachweis der Notwendigkeit der Nutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen | Mit dem Bebauungsplan werden anthropogen beeinträchtigte Flächen genutzt. Ausbau eines vorhandenen Nutzungskonzeptes. Es werden weder landwirtschaftliche oder Waldflächen beansprucht. Erhalt der intensiven Durchgrünung. Festlegung der GRZ als Höchstmaß ohne Überschreitung. |
J) Vermeidung und Ausgleich / Eingriffsregelung nach BNatSchG | Eingriffsflächenäquivalent für geplante Bebauung: 10.438 m² EFÄ Ersatzerfordernis für 19 Baumfällungen: 13 Obstgehölze im Geltungsbereich und 58 Hochstämme als Ausgleichszahlung gem. Baumschutzsatzung an die Stadt Rostock. Kompensationsmaßnahmen sind innerhalb des Plangebietes nicht vorgesehen. Nutzung eines funktionsbezogenen Ökokontos in der betroffenen Landschaftszone. Durch Bebauungsplanung verursachte Eingriffe können vollständig kompensiert werden. |
K) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung | Durchführung der Planung: siehe Aussagen zu den Schutzgütern Nichtdurchführung: Nutzungskonzept bleib in der Form bestehen. |
L) wichtigste geprüfte anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umwelt | Standortalternative wurde aufgrund des bisherigen Nutzungskonzeptes nicht geprüft. |
M) Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen | Es entstehen keine erheblichen Umweltauswirkungen; Überwachungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen durch geeignetes Fachpersonal. Beachtung des Gehölzschutzes während der Baumaßnahmen. Fachgerechte Umsetzung, Pflege und Erhalt der Hochstammpflanzung. |
Tab. 28: Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung |