Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5. Zusätzliche Angaben

4.5.1. Verwendete technische Verfahren der Umweltprüfung

  • Biotop- und Nutzungstypenkartierung unter Verwendung der „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen“ (LUNG 2013)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bezüglich § 44 BNatSchG auf Ebene des B-Plans unter Verwendung von „Leitfaden Artenschutz Mecklenburg-Vorpommern (Froelich & Sporbeck 2010) als separates Gutachten
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Büro Umwelt & Planung Dipl.-Ing. (FH) Brit Schoppmeyer (Stand 04.05.2021)
  • Ermittlung des Umfangs von Eingriffen und Kompensation unter Verwendung der „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (MLU 2018)
  • Emissions- und Immissionsprognose für Schall (Gesellschaft für Arbeitsschutz, Qualität und Umwelt mbH 2020).

4.5.2. Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

In dem hier vorliegenden Gutachten erfolgte die Abschätzung der Umweltauswirkungen verbal-argumentativ anhand vorhandener Fachdaten. Es wird von einem dreistufigen Bewertungsschema zur Abschätzung der Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter ausgegangen.

Die Stadt Rostock verfügt über einen Landschaftsplan und einen Flächennutzungsplan als vorbreitende Instrumente der Bauleitplanung.

Die vorhandenen Daten lassen eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Umweltauswirkungen zu.

Kartierungen von Artengruppen und Biotopen bilden die Grundlage für naturschutz- und artenschutzfachliche Festsetzungen für das Bebauungsplangebiet. Für das Schutzgut Mensch wurde eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet. Die Angaben und Wirkungsabschätzungen für die weiteren Schutzgüter basieren auf vorhandenem Kenntnisstand der aufgeführten Informations- und Datengrundlagen. Auf dieser Grundlage ließen sich Aussagen bspw. zu Auswirkungen auf die Luftqualität, das Lokalklima oder die hydrogeologischen Verhältnisse relativ genau treffen, ohne dass konkrete Berechnungen oder Modellierungen erforderlich waren. Diese ständen, gemessen am gering erhöhten Aussagewert, in keinem vertretbaren Aufwand.

Sonstige Schwierigkeiten und Kenntnislücken ergaben sich bei der Bearbeitung nicht.