Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Planungsanlass

1.1. Ziel und Zweck der Planung/Grundzüge

Der historische, denkmalgeschützte Mühlenhof in Neu-Hinrichsdorf wird seit 2009 zum Betrieb von Einrichtungen genutzt, die als Hauptzweck die Integration behinderter und benachteiligter Menschen verfolgen. Die spezifischen Standortgegebenheiten, insbesondere die abgeschirmte Lage des Standortes, ist zum Betrieb einer integrativen Einrichtung sehr gut geeignet.

Bislang wurden eine biologische Gärtnerei, eine Tischlerei, eine gastronomische Einrichtung mit eigener Küche als integrative Einrichtungen sowie ein Wohnheim für behinderte Menschen, die Tätigkeiten am Standort nachgehen, errichtet.

Das Gelände liegt im Außenbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Wohnnutzung ist auf Grund des landwirtschaftlichen Betriebs des jetzigen Eigentümers privilegiert und damit zulässig. Ziel des Bebauungsplans ist es, die vorgenannten Nutzungen nach dem geplanten Eigentümerwechsel bauplanungsrechtlich zu sichern.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 verfolgt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgende Ziele:

  • Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes, um die Nutzungen Gastronomie, Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu kombinieren
  • Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes
  • Festsetzung von Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung für den ruhenden Verkehr

Mit der Herstellung von Baurecht für gewerbliche und gastronomische Nutzungen sowie für Wohnnutzung mit Fokus auf integrativer Arbeit, soll die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb des denkmalgeschützten Gebäudeensembles geschaffen werden.

1.2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 „Küstenmühle“ liegt im Ortsteil Neu-Hinrichsdorf im Nordosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der räumliche Geltungsbereich wird örtlich begrenzt:

  • im Süden von der Bundesautobahn BAB A19.
  • im Westen und Nordwesten von der Hinrichsdorfer Straße und Brachfläche,
  • im Norden und Osten von landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 52/2; 53/7; 55/83; 55/84; 56/20; 56/21 und 48/1 sowie das Flurstück 53/4. Alle genannten Flurstücke liegen in Flur 1 im Flurbezirk VI.

Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 3,7 ha.

Im Plangebiet befindet sich der historische, denkmalgeschützte Mühlenhof in Neu-Hinrichsdorf. Auf dem Gelände befinden sich integrative Einrichtungen, wie z.B. eine gastronomische Einrichtung mit eigener Küche, eine biologische Gärtnerei, eine Tischlerei, sowie Wohnunterkünfte für behinderte Menschen, die Tätigkeiten am Standort nachgehen.