Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten
Mit dem Bebauungsplan werden auf ca. 8,4 ha (39 %) Urbane Gebiete und Sondergebiete festgesetzt, 7,7 ha (35 %) Verkehrsflächen sowie 5,3 ha (25 %) Grünflächen, davon 1,6 ha urbane und 3,7 ha naturnahe Grünflächen. Die Gemeinbedarfsfläche beanspruchte ca. 0,3 ha Wasserfläche. Damit werden unter Berücksichtigung des urbanen Grüns 17,7 ha bzw. 82 % des Geltungsbereiches durch die Planung bau- und anlagebedingt für Siedlungs- und Verkehrsfläche in Anspruch genommen. Ca. 3,9 ha bzw. 18 % der Gesamtfläche werden als naturnahe Grün- und Frei- bzw. Wasserfläche erhalten oder entwickelt oder sind offene Wasserfläche (Unterwarnow).
Im Vergleich zur realen Flächennutzung nimmt die Siedlungs- und Verkehrsfläche um ca. 4,9 ha zu und Grün- und Freiflächen um 4,9 ha ab. Da die Öffnung des Zingelgrabens bereits lt. gültigem B-Plan Osthafen vorgesehen ist, wird zur Bewertung des Schutzgutes Fläche der Grün- und Freiflächenanteil lt. gültiger Planung herangezogen. Im Vergleich dazu nehmen die im Geltungsbereich geplanten Grün- und Freiflächen durch den neuen Bebauungsplan um ca. 6,1 ha, von 10 ha auf 3,9 ha ab. Die Neuinanspruchnahme entspricht einem Anteil von ca. 28 % des Geltungsbereiches. Gemessen am Ausmaß der Flächenneuinanspruchnahme ist die Nutzungsintensität gem. Bewertungsmethodik damit als mittel (Stufe 2) zu werten. Dass die überplanten Flächen bereits einer anthropogenen Vornutzung unterlagen, ist in der Bestandsbewertung bereits berücksichtigt.
Lt. Rahmenplan sind 900-1.000 Wohneinheiten (WE) im Warnow-Quartier geplant. Bezogen auf den Geltungsbereich entspricht das einer baulichen Dichte von ca. 46 WE/ha, bezogen auf die geplante Siedlungs- und Verkehrsfläche beträgt sie ca. 63 WE/ha. Gemäß den Dichte-Kategorien des Flächennutzungsplanes entspricht dies einer mittleren baulichen Dichte. Unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungsmischung mit ca. 40 % Gewerbeanteil an der Bruttogeschossfläche (lt. Kennzahlen Rahmenplan), ist die Effizienz der vorgesehenen Flächennutzung vergleichsweise hoch einzuschätzen.
Unter Berücksichtigung der historischen Vornutzung und der vergleichsweise effizienten Flächennutzung wird die Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche infolge der Planung als mittel (Stufe) eingestuft und damit nicht erheblich nachteilig im Sinne der Überwachungsvorschrift § 4c BauGB.
Tabelle 7: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Schutzgut Fläche
Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche | Festsetzungen im Bebauungsplan |
Inanspruchnahme von naturnahen Grün- bzw. Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrsfläche |
|