Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Biologische Vielfalt

Im Plangebiet kommen Lebensräume des Gehölz-, Feuchtgebiet- und Grünland-Verbundes vor. Infolge der Planung werden diese Biotopflächen teilweise überplant. Durch den Erhalt und die Entwicklung des zusammenhängenden Grünkorridors am Speckgraben, entlang des Warnowufers und am Zingelgraben bleibt bei Umsetzung der Planung ein vielfältiges Mosaik an Feuchtbiotopen, Gehölzen und offen Flächen in räumliche Nähe erhalten. Eine Verbindung bzw. Nähe zu Biotopen des angrenzenden Stadtparkes, der Unterwarnow bleibt daher weiterhin bestehen. Der Gehölz- und Feuchtgebietverbund wird durch die Maßnahme G9 nach Osten hin zur Zingelwiese verbessert bzw. wiederhergestellt.

In Bezug auf die Artenvielfalt sieht der AFB die lokal vorkommenden Populationen infolge der Planung bei Umsetzung der empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen als nicht gefährdet an.

Die Beeinträchtigungen für die biologische Vielfalt infolge der Planung werden als mittel eingeschätzt. Der Verbund von Gehölz-, Feuchtgebiets- und Grünlandbiotopen ist weiterhin gewährleistet.

4.2.3. Schutzgut Fläche

Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Die Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Böden ist zu vermeiden. Bodenversiegelungen sollen auf ein unbedingt notwendiges Maß begrenzt werden. Ziel der bundesdeutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, die durchschnittliche Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen bis 2030 auf max. 30 ha pro Tag zu begrenzen (Bundesregierung 2020). Die Flächeninanspruchnahme ist dabei nicht mit versiegelter Flächen gleichzusetzen. Entsprechend dem nationalen Nachhaltigkeitsindikator „Flächenverbrauch“ umfasst Siedlungs- und Verkehrsfläche dabei auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen im Siedlungsbereich, das schließt u. a. Erholungsflächen, wie Grünanlagen und Kleingärten ein. Die Inanspruchnahme von Ackerflächen, Wald und Grünland im Außenbereich für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen soll vermieden bzw. minimiert werden.

Das Flächenrecycling städtischer Brachen und die Wiedernutzbarmachung ungenutzter Siedlungsbereiche sind auch wesentliche Umweltqualitätsziele des Bodenschutzkonzeptes der Hansestadt Rostock. Der Flächenverbrauch soll sich auf die festgesetzten Nutzungen des gültigen Flächennutzungsplans beschränken, um Freiflächen im Außenbereich frei zu halten (HRO 2005b: S. 11, HRO 2019: S. 37, 50).

Die Bewertung des Schutzgutes „Fläche“ erfolgt im Sinne des o. g. bundesweiten Nachhaltigkeitsindikators „Flächenverbrauch“. Beeinträchtigungen für das Schutzgut Fläche ergeben sich demnach durch die Inanspruchnahme bisher unbebauter Wald-, Grün- und Landwirtschaftsflächen durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen.

Beschreibung der Situation

Das Plangebiet ist ca. 21,6 Hektar groß. Bis auf einen schmalen Bereich in Ufernähe ist das Gebiet anthropogen überprägt. Der gesamte Geltungsbereich wurde in der Vergangenheit für Aufschüttungen genutzt. Die derzeitigen Freiflächen waren danach z. T. Spülfeld für Baggergut aus dem Stadthafen oder Standort für weiteres Gewerbe. Nach Einstellung dieser Nutzungen haben sich Ruderal- und Gehölzstrukturen entwickelt, teils erfolgten Anpflanzungen entsprechend den Festsetzungen des B-Planes 13.GE.93 Osthafen. Im Osten des Plangebietes liegen gewerblich genutzte Flächen, die größtenteils bebaut sind.

Lt. gültigem Bebauungsplan Nr. 13.GE.93 „Osthafen“ (Bestandskraft seit 2000) und dessen erster Änderung (Bestandskraft 2015) sind im Geltungsbereich naturnahe Maßnahmeflächen sowie private, extensive Grünflächen festgelegt, inklusive der Öffnung des Zingelgrabens. Die Flächen für „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ im Geltungsbereich des B-Plangebietes Warnow-Quartier umfassen die Nr. 4, 5 und 8 und sind insgesamt 9 ha groß (Abbildung 19).

Gemeinsam mit der Ruderalfläche im Nordwesten, die nicht Teil des B-Planes Osthafens ist, sowie dem Bereich der Unterwarnow sind ca. 9,9 ha bzw. 46 % des Geltungsbereiches naturnahe Grünfläche vorgesehen. Für die Bewertung des Schutzgutes Fläche ist die gültige Planung zu beachten.

Das Plangebiet ist damit im Hinblick auf die Empfindlichkeit des Schutzgutes Fläche annähernd zweigeteilt. Das östliche Plangebiet stellt lt. gültiger Planung Industrie- und Gewerbefläche dar (Stufe 1, geringe Empfindlichkeit). Der mittlere und westliche Teil, sowie der Bereich Zingelgraben sind lt. gültiger Planung naturnahe Grün- bzw. Freifläche. Aufgrund der historischen Inanspruchnahme des Geltungsbereiches und den resultierenden großflächigen Aufschüttungen im Untergrund (vgl. Kap. 4.2.4) wird die Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen als mittel (Stufe 2) eingestuft. Lediglich im Bereich der Unterwarnow wird Uferzone und Wasserfläche der Unterwarnow neu beansprucht.

Abbildung 18: Realnutzungskartierung im Geltungsbereich (Karte: eigene Darstellung, Daten: HRO 2019)

Abbildung 19: Planzeichnung 13.GE93 Gewerbegebiet Osthafen mit Kennzeichnung der Grünflächen mit Maßnahmen für Natur und Landschaft