Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“
Begründung
Schadstoffe
Durch die Entwicklung des neuen Quartiers entstehen neue Verkehre durch Anwohner*innen und Gewerbetreibenden sowie, infolge der bedingten Festsetzungen, Besucherverkehre zu Veranstaltungen. Da im geplanten Urbanen Gebiet der Anteil an Wohnnutzung dem Gewerbe überwiegt, wird entsprechend der angewandten Bewertungsmethodik (Kap. 4.5.3) von einem erhöhten Einfluss auf die Luftqualität ausgegangen (Stufe 2). Die vorliegende Planung enthält Maßnahmen dies wirksam zu mindern.
Baubedingt kann es zu einer zeitweisen Zunahme der Luftbelastungen durch Baufahrzeuge und maschinen kommen. Diese Auswirkungen sind jedoch auf die Bauzeit beschränkt und werden als nicht erheblich eingestuft.
Betriebsbedingt nehmen die Verkehrsströme sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereiches dauerhaft zu. Die durchschnittlichen Verkehrsströme auf dem Dierkower Damm werden auf ca. 15.400 DTV/24h ansteigen (BernardGruppe & WastraPlan 2021, Anlage 4). Das entspricht einer Zunahme um ca. 20 %. Für die den Geltungsbereich umgebenden Gebiete werden die resultierenden Auswirkungen auf die Luftqualität als mittel bzw. nicht erheblich eingeschätzt. Das Verkehrsaufkommen nimmt zwar zu, ein wesentlicher Anstieg von Luftschadstoffkonzentration ist jedoch nicht zu erwarten, da die Verkehrsmengen weiterhin deutlich unter den Verkehrsmengen der Messstation „Am Holbeinplatz“ liegen, an der die gesetzlichen Grenzwerte gleichfalls eingehalten und nur das Umweltqualitätsziel für Stickstoffdioxid aktuell geringfügig überschritten wird.
Für den Geltungsbereich selbst sieht die vorliegende Planung die Entwicklung eines verkehrsberuhigten Quartieres vor. Die im Gebiet betriebsbedingt dauerhaft zunehmenden ein- und ausfahrenden Verkehre werden sich weitaus überwiegend auf die am Rande des Plangebietes angesiedelten Quartiersgaragen konzentrieren, da zentrale Teile des Gebietes als verkehrsberuhigte Zonen festgesetzt werden (Tabelle 15). Diese Maßnahmen verringern das Verkehrsaufkommen und damit mögliche Luftbelastungen innerhalb des Plangebietes deutlich. Die Intensität der zukünftigen, dauerhaften Nutzung wird daher als gering eingeschätzt.
Die resultierenden Auswirkungen auf die Luftqualität werden aufgrund der geringen Vorbelastung als gering bzw. nicht erheblich eingeschätzt.
Geruch
Die Emissionen des Entsorgungsbetriebes VEOLIA werden durch dessen geplante Standortverlagerung entfallen. Betriebsbedingt können weiterhin Geruchsemissionen durch die im Südosten verbleibende Lackiererei auftreten und wirken auf heranrückende sensible Nutzungen ein. Bei der Umsetzung ist daher zu beachten, dass eine schrittweise Realisierung sensibler Nutzung nur so erfolgen darf, dass sie nicht in die von den o. g. Immissionswert-Überschreitungen betroffene Teilflächen hineinreicht, um erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Die Auswirkungen durch Geruch von der verbleibenden Lackiererei wurden (ohne die Emissionen von Veolia) untersucht. Das Gutachten stellt fest, dass im Geltungsbereich keine Immissionen zu erwarten sind, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu erzeugen. Nur im direkten Nahbereich, d. h. ca. 100 Meter um die Lackiererei treten wahrnehmbare Gerüche an bis max. 8 % der Jahresstunden auf. Der Richtwert von 0,1 wird überall eingehalten (BERGER & COLOSSER 2022).