Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.8.3. Abwasserableitung

Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers aus dem Plangebiet ist grundsätzlich durch den Anschluss an das vorhandene Netz gesichert. Es ist derzeitig ein Mischwassersystem vorhanden. Der Eigentümer, die Nordwasser GmbH, plant mittelfristig ein Trennsystem, das im Zuge der Bebauung und der Umgestaltung der öffentlichen Flächen Zug um Zug eingebaut werden soll. Der Anschluss der Baufelder wird dadurch nicht behindert.

Im Rahmen der Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen wird das Trennsystem installiert. Das Regenwasser kann nur bis zu einer bestimmten Menge zeitgleich in das Gesamtnetz eingeleitet werden. Die privaten Bauherren haben im Zuge der Planung Stauraum für das eigene Regenwasser zu schaffen, damit dieses schrittweise in das öffentliche Netz abgegeben werden kann (vgl. textl. Festsetzung 9.3).

3.8.4. Elektroenergieversorgung

Die Elektroenergieversorgung erfolgt in Abstimmung mit den Stadtwerken Rostock aus dem öffentlichen Netz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Durch die Neubebauung ist für die Baufelder MU 1 und MU 2 eine neue Trafostation erforderlich. Der Trafo muss innerhalb der Bauflächen MU 1 oder MU 2 eingeordnet werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist der Trafo nicht zulässig.

3.8.5. Straßenbeleuchtung

Die notwendige Straßenbeleuchtung ist innerhalb der Straßenverkehrsflächen und den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sicherzustellen. Dieses erfolgt im Rahmen der Neugestaltung der öffentlichen Flächen.