Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.7.2. Fußgängerbereiche

Die Verkehrsflächen zwischen den Baufeldern werden als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Fußgängerbereich – festgeschrieben. Der Straßenbahnkörper liegt im Fußgängerbereich.

Entlang der anderen außenliegenden Verkehrsflächen sind Fußwege vorhanden, der Vogelsang hat Fahrradstreifen, die Kleine Wasserstraße ist auf 30 km/h begrenzt, Fahrradfahrer fahren dort auf der Straße mit dem fließenden Verkehr.

Höhengleiche Verkehrsfläche Fußgängerbereich/Straßenbahn

Die Nutzung dieses Bereiches ist sowohl für den Fuß-, Rad- und Straßenbahnverkehr gedacht. Fußgänger sollen hauptsächlich die Arkaden nutzen, um von Nord nach Süd und umgekehrt zu gelangen. Eine Querung der Straßenbahngleise soll wie bereits am Neuen Markt entsprechend möglich sein. Des Weiteren ist die Fläche für Rettungsfahrzeuge und die Nachtbuslinie befahrbar, um eine schnellstmögliche Versorgung zu gewährleisten.

3.7.3. Radwege

Innerhalb der höhengleichen Verkehrsfläche die als Fußgängerbereich gestaltet und die für die Straßenbahn und Rettungsfahrzeuge befahrbar ist, soll jeweils parallel zur Straßenbahntrasse ein Radstreifen integriert werden. Somit werden die derzeitig bestehenden Radstreifen neu geordnet und können weiterhin die wichtige Rolle als Hauptverbindungsachse zwischen Langer Straße und Steintor-Kreuzung übernehmen. Die Arkade ist deshalb zusätzlich ca. 2,50 m von den Gleisanlagen abgerückt, um das Fahrradfahren neben den Gleisanlagen zu ermöglichen (siehe Querschnitt A-A auf der Planzeichnung Teil A). Dieses ist unbedingt erforderlich, da durch die sich abzeichnende Änderung des Verkehrsverhaltens der Rostocker Bewohner durch stärkere Nutzung des Fahrrads auch die Nord-Süd-Verbindung eine stärkere Bedeutung erlangt.

Auch in direkter Beziehung, teilweise außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, befindet sich im Norden der LSA-Knotenpunkt Lange Straße/Vogelsang, welcher eine wichtige fußläufige und für Radfahrer geeignete Wegeverbindung zwischen der Nördlichen Altstadt und dem Stadtzentrum sichert. Durch die Neubebauung und Neuordnung der Radwegeverbindung zwischen Nord und Süd ist der östliche Übergang an geeigneter Stelle neu zu installieren. Die notwendige Verbesserung der Radwegebeziehungen sowie die Sicherung der Erreichbarkeit des Neuen Marktes durch Touristen (Busausstieg auf der Nordseite der Langen Straße) erfordert nicht nur auf der Ostseite des Knotenpunktes einen Übergang, sondern auch auf der Westseite. Damit wird der Knoten kompakter gestaltet werden und für Fußgänger und Radfahrer eine höhere Sicherheit gewährleistet.

Mit der geplanten kompakteren Gestaltung vom Knotenpunkt Lange Straße/Vogelsang (siehe Abbildung 5) ist eine erste Umbaumöglichkeit planerisch untersucht worden. Diese wird im Folgenden beschrieben:

  • In der Zufahrt Lange Straße soll die Fahrstreifeneinteilung angepasst werden. Derzeitig befindet sich im Bestand eine Fahrbahn für Wender, eine für Geradeausfahrer und ein Radfahrstreifen. Zukünftig soll ein Mischfahrstreifen für Wender und Geradeaus-Fahrer sowie ein Radfahrstreifen vorgesehen werden.
  • Zudem gilt es, den Knotenpunkt um einen neuen Knotenarm zum Neuen Markt für das Ein- und Ausfahren von Lieferfahrzeugen für Belieferungen gewerblicher Einrichtungen am Neuen Markt zu ergänzen. Aus der Langen Straße soll nur rechts in den Neuen Markt abgebogen werden. Linksabbieger vom Vogelsang in den Neuen Markt sind nicht vorgesehen.
  • Aus dem ergänzten Knotenarm Neuer Markt können Lieferfahrzeuge links in die Lange Straße und rechts in den Vogelsang einbiegen.
  • Aufgrund des langen Räumweges für Fußgänger über die Lange Straße ist südlich der Langen Straße eine Wartefläche auf der Mittelinsel der vorhandenen Gleistrasse von mindestens 2,50 m vorzusehen.
  • Die signalisierte Fußgängerquerung über die Lange Straße soll möglichst nicht im Bereich der vorhandenen Verziehung der nördlich liegenden Reisebus-Parktasche angeordnet werden.
  • Die Markierung der Haltlinien des Kfz-Verkehrs und der Radfahrer in der Zufahrt Lange Straße muss dann in Richtung Lange Straße West zurückgesetzt werden. Hierfür sind die nach den gültigen Richtlinien einzuhaltenden Mindestabstände zu berücksichtigen (Abstand Haltlinie Rad-Kfz mindestens 3,00 m, Abstand Haltlinie-Fußgängerfurt: mindestens 1,00 m).
  • Als ergänzende Maßnahme für einen kompakteren Knotenpunkt Lange Straße/Vogelsang soll die Mittelinsel in der Langen Straße zusätzlich verkürzt werden. Zusätzlich würde dadurch das Linkseinbiegen aus dem neuen Knotenarm Neuer Markt in die Lange Straße Nord fahrgeometrisch vereinfacht werden.
  • Der vorhandene Gehweg in der Langen Straße (Südseite) kann in Folge des kompakter gestalteten Knotenpunktes von ca. 3,50 m auf ca. 4,85 m verbreitert werden. Die Ausrichtung der vorhandenen Fußgängerfurt über den Knotenarm Vogelsang soll zudem rechtwinklig zum Fahrbahnrand verlaufen.

3.7.4. Ruhender Verkehr

Flächen für Stellplätze und Garagen

Durch die vorgesehene Planung entfällt im Plangebiet der gesamte Parkplatz „An der Hege“.

Festsetzungen zum ausschließlich Ruhenden Verkehr für den Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ersetzen die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten (Stellplatzsatzung, Beschluss 2017/BV/2872) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 11.10.2017.

Die Richtzahlen der gültigen Stellplatzsatzung für Fahrradstellplätze sind bindend.

In den Urbanen Gebieten MU 1 und MU 2 gilt als Mindestforderung für PKW-Stellplätze:

  • 0,75 Stellplatz pro Wohneinheit
  • für alle Nutzungen außer der Wohnnutzung 1 Stellplatz für 120 m² Bruttogeschossfläche.

Mit diesen Festsetzungen soll erreicht werden, dass der Individualverkehr im Plangebiet auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und auf ein Minimum reduziert wird.

Es werden so die bei 100%igem Nachweis erforderlichen Stellplätze nach Stellplatzsatzung (ca. 550) um ca. 42 % reduziert, wodurch die Gefährdung der Sicherheit, Leichtigkeit, Ordnung des Verkehrs durch Reduzierung des Zu- und Abgangsverkehrs verringert, die Erhaltung und Fortentwicklung der Typik dieses zentralen Stadtbereiches nicht eingeschränkt und der geringeren Belastung durch Luftschadstoffe im Wohn- und Arbeitsbereich sowie dem Denkmalschutz Rechnung getragen wird.

Die Beschränkung der Stellplätze führt zu kostengünstigerem Bauen, besonders gedacht für die Errichtung der Wohnungen, welche auch sozialverträglich errichtet werden sollen.

Die Abweichungen von den Mindestgrenzen der Stellplatzsatzung werden begründet mit der zentralen Lage des Planungsgebietes und der damit verbundenen hervorragenden Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus wurden aktuelle Entwicklungen sowohl im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung als auch zur Verkehrsmittelwahl sowie ein verändertes Mobilitätsverhalten und die Privilegierung von alternativen Mobilitätskonzepten berücksichtigt und zugrunde gelegt.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden durch den Bürgerschaftsbeschluss 2018/BV/3885 dahingehend unterstützt, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, dass ein Vertrag der Stadtverwaltung mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) über eine vergünstigte Nutzung des ÖPNV in Form eines Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie der Eigenbetriebe zum 01.02.2019 abgeschlossen wurde. Die Verwaltung erwartet, dass ca. 30 % der Beschäftigten das Angebot für das Jobticket nutzen werden.

Ziel der Regelungen über die Verpflichtung zur Herstellung einer begrenzten Anzahl von Stellplätzen ist es, den öffentlichen Verkehrsraum im Stadtzentrum vom Ziel- und Suchverkehr zu entlasten.

Berechnung des Stellplatzbedarfs:

Bedingungen:

  • Im 1. Vollgeschoss von Baufeld MU 1 ist eine 4,5 m breite Arkade entlang der Westseite festgeschrieben, daher ist hier die Brutto-Grundfläche (BGF) um ca. 184 m² geringer.
  • Für die Wohnungen wird eine Durchschnittsgröße von 75 m² angenommen.
  • Die Berechnungen der Netto-Raumflächen und Nutzungsflächen basieren auf dem BKI 2016. Grundlage ist durchschnittlicher Standard für Verwaltungsgebäude, Wohn-und Geschäftshäuser und Wohngebäude mit Gewerbe.
  • Aufgrund der Lärmschutzproblematik wurden im Baufeld MU 1 nur 40 % der Flächen für Wohnungsbau angerechnet.
  • Für alle Baufelder werden ab dem 5. Vollgeschoss eine 70%ige Bebauung angenommen (2 Steildachgeschosse)
  • Behindertengerechte Stellplätze werden nicht gesondert ausgewiesen, da die Tiefgaragen mit Fahrstühlen erschlossen sind.
  • Die möglichen Stellplätze wurden berechnet auf der Grundlage 12,5 m2 je Stellplatz in einer Ebene.

Die Stellplatzermittlung ist mit einer gewissen Unsicherheit verbunden, da die Bedarfsanforderungen, die sich aus der Büronutzung und der Durchschnittsgröße der Wohnungen ergeben, nur grob abgeschätzt werden können.

Annahme A: Reduzierung der Stellplätze entsprechend Stellplatzsatzung

für Wohnungen 50 %; für Gewerbe: 25 %

Baufeld MU 1Baufeld MU 2Baufeld GB 1-2Gesamt
Notwendige Stellplätze ohne Reduzierung134176241550
Notwendige Stellplätze reduziert96120181397
DIFFERENZ-38-56-60-153

Die Baufeldgröße der Gemeinbedarfsfläche ermöglicht keinen Nachweis der Stellplätze nach Stellplatzsatzung, wenn man von einer verträglichen und nachhaltigen Unterbauung des Baufeldes ausgeht.

Annahme B: Reduzierung der Stellplätze entsprechend B-Plan-Festsetzungen

  • 0,75 Stellplatz pro Wohneinheit
  • für alle Nutzungen außer der Wohnnutzung 1 Stellplatz für 120 m² Bruttogeschossfläche
Baufeld MU 1Baufeld MU 2Baufeld GB 1-2Gesamt
Notwendige Stellplätze nach B-Plan4380109232
Mögliche Stellplätze (1 Untergeschoss)5771130258
DIFFERENZ+14-9+21+26

Die Baufeldgrößen MU 1 und MU 2 ermöglichen den gemeinsamen Nachweis der Stellplätze unter den Bedingungen der Bevorzugung der Wohnnutzung und stärkeren Beschränkung der Büro-/Gewerbenutzung, wenn man von einer verträglichen Unterbauung der Baufelder ausgeht und einer gemeinsamen Nutzung. Die noch überzähligen Stellplätze können zur Verbesserung des Eigenbedarfs sowie zur Teil-Kompensation der entfallenden Bestandsparkplätze genutzt werden.

Die Festsetzung der zulässigen Reduzierung der Stellplätze gegenüber der Stellplatzsatzung resultiert aus der Berücksichtigung der hervorragenden Erschließung des Gebietes mit öffentlichem Nahverkehr. Ein möglicher Bedarf zu Spitzenzeiten für alle anderen Nutzungen außer Wohnen kann zusätzlich im Umfeld des Neuen Marktes in mehreren öffentlichen Parkhäusern (u. a. Lange Straße, Große Wasserstraße) abgedeckt werden.

Im GB 2 soll im 1. Vollgeschoss zu großen Teilen eine Gemeinschaftsgarage integriert werden. Der Verlust der Bruttogeschossfläche für die Gemeinbedarfsfläche der Verwaltung soll durch die Integration der Stellplätze nicht nachteilig bewertet werden (siehe Kapitel 3.2.2).

Außerhalb hochbaulicher Anlagen ist die Gemeinschaftstiefgarage mit einer Mindestüberdeckung von 1,0 m zu errichten. So soll gewährleistet werden, dass die Außenanlagen entsprechend hergerichtet werden können und die Fußgängerzone entsprechend gestaltet werden kann.

Kompensation entfallender Bestandsparkplätze

Der Fußgängerbereich "An der Hege" sowie das Baufeld GB 2 werden auf bestehenden Parkplätzen realisiert, welche zum größten Teil Angestellten und Besuchern des Rathauses zur Verfügung stehen. Zielstellung ist daher, eine zumindest teilweise Kompensation in den neu zu schaffenden Tiefgaragen innerhalb des B-Planes zu erreichen sowie die Maßnahmen zu Förderung Kfz-armen Wohnens und Arbeitens weiter zu forcieren.