Flächen für Stellplätze und Garagen
Durch die vorgesehene Planung entfällt im Plangebiet der gesamte Parkplatz „An der Hege“.
Festsetzungen zum ausschließlich Ruhenden Verkehr für den Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ersetzen die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten (Stellplatzsatzung, Beschluss 2017/BV/2872) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 11.10.2017.
Die Richtzahlen der gültigen Stellplatzsatzung für Fahrradstellplätze sind bindend.
In den Urbanen Gebieten MU 1 und MU 2 gilt als Mindestforderung für PKW-Stellplätze:
- 0,75 Stellplatz pro Wohneinheit
- für alle Nutzungen außer der Wohnnutzung 1 Stellplatz für 120 m² Bruttogeschossfläche.
Mit diesen Festsetzungen soll erreicht werden, dass der Individualverkehr im Plangebiet auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und auf ein Minimum reduziert wird.
Es werden so die bei 100%igem Nachweis erforderlichen Stellplätze nach Stellplatzsatzung (ca. 550) um ca. 42 % reduziert, wodurch die Gefährdung der Sicherheit, Leichtigkeit, Ordnung des Verkehrs durch Reduzierung des Zu- und Abgangsverkehrs verringert, die Erhaltung und Fortentwicklung der Typik dieses zentralen Stadtbereiches nicht eingeschränkt und der geringeren Belastung durch Luftschadstoffe im Wohn- und Arbeitsbereich sowie dem Denkmalschutz Rechnung getragen wird.
Die Beschränkung der Stellplätze führt zu kostengünstigerem Bauen, besonders gedacht für die Errichtung der Wohnungen, welche auch sozialverträglich errichtet werden sollen.
Die Abweichungen von den Mindestgrenzen der Stellplatzsatzung werden begründet mit der zentralen Lage des Planungsgebietes und der damit verbundenen hervorragenden Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus wurden aktuelle Entwicklungen sowohl im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung als auch zur Verkehrsmittelwahl sowie ein verändertes Mobilitätsverhalten und die Privilegierung von alternativen Mobilitätskonzepten berücksichtigt und zugrunde gelegt.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden durch den Bürgerschaftsbeschluss 2018/BV/3885 dahingehend unterstützt, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, dass ein Vertrag der Stadtverwaltung mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) über eine vergünstigte Nutzung des ÖPNV in Form eines Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie der Eigenbetriebe zum 01.02.2019 abgeschlossen wurde. Die Verwaltung erwartet, dass ca. 30 % der Beschäftigten das Angebot für das Jobticket nutzen werden.
Ziel der Regelungen über die Verpflichtung zur Herstellung einer begrenzten Anzahl von Stellplätzen ist es, den öffentlichen Verkehrsraum im Stadtzentrum vom Ziel- und Suchverkehr zu entlasten.
Berechnung des Stellplatzbedarfs:
Bedingungen:
- Im 1. Vollgeschoss von Baufeld MU 1 ist eine 4,5 m breite Arkade entlang der Westseite festgeschrieben, daher ist hier die Brutto-Grundfläche (BGF) um ca. 184 m² geringer.
- Für die Wohnungen wird eine Durchschnittsgröße von 75 m² angenommen.
- Die Berechnungen der Netto-Raumflächen und Nutzungsflächen basieren auf dem BKI 2016. Grundlage ist durchschnittlicher Standard für Verwaltungsgebäude, Wohn-und Geschäftshäuser und Wohngebäude mit Gewerbe.
- Aufgrund der Lärmschutzproblematik wurden im Baufeld MU 1 nur 40 % der Flächen für Wohnungsbau angerechnet.
- Für alle Baufelder werden ab dem 5. Vollgeschoss eine 70%ige Bebauung angenommen (2 Steildachgeschosse)
- Behindertengerechte Stellplätze werden nicht gesondert ausgewiesen, da die Tiefgaragen mit Fahrstühlen erschlossen sind.
- Die möglichen Stellplätze wurden berechnet auf der Grundlage 12,5 m2 je Stellplatz in einer Ebene.
Die Stellplatzermittlung ist mit einer gewissen Unsicherheit verbunden, da die Bedarfsanforderungen, die sich aus der Büronutzung und der Durchschnittsgröße der Wohnungen ergeben, nur grob abgeschätzt werden können.
Annahme A: Reduzierung der Stellplätze entsprechend Stellplatzsatzung
für Wohnungen 50 %; für Gewerbe: 25 %
| Baufeld MU 1 | Baufeld MU 2 | Baufeld GB 1-2 | Gesamt |
Notwendige Stellplätze ohne Reduzierung | 134 | 176 | 241 | 550 |
Notwendige Stellplätze reduziert | 96 | 120 | 181 | 397 |
DIFFERENZ | -38 | -56 | -60 | -153 |
Die Baufeldgröße der Gemeinbedarfsfläche ermöglicht keinen Nachweis der Stellplätze nach Stellplatzsatzung, wenn man von einer verträglichen und nachhaltigen Unterbauung des Baufeldes ausgeht.
Annahme B: Reduzierung der Stellplätze entsprechend B-Plan-Festsetzungen
- 0,75 Stellplatz pro Wohneinheit
- für alle Nutzungen außer der Wohnnutzung 1 Stellplatz für 120 m² Bruttogeschossfläche
| Baufeld MU 1 | Baufeld MU 2 | Baufeld GB 1-2 | Gesamt |
Notwendige Stellplätze nach B-Plan | 43 | 80 | 109 | 232 |
Mögliche Stellplätze (1 Untergeschoss) | 57 | 71 | 130 | 258 |
DIFFERENZ | +14 | -9 | +21 | +26 |
Die Baufeldgrößen MU 1 und MU 2 ermöglichen den gemeinsamen Nachweis der Stellplätze unter den Bedingungen der Bevorzugung der Wohnnutzung und stärkeren Beschränkung der Büro-/Gewerbenutzung, wenn man von einer verträglichen Unterbauung der Baufelder ausgeht und einer gemeinsamen Nutzung. Die noch überzähligen Stellplätze können zur Verbesserung des Eigenbedarfs sowie zur Teil-Kompensation der entfallenden Bestandsparkplätze genutzt werden.
Die Festsetzung der zulässigen Reduzierung der Stellplätze gegenüber der Stellplatzsatzung resultiert aus der Berücksichtigung der hervorragenden Erschließung des Gebietes mit öffentlichem Nahverkehr. Ein möglicher Bedarf zu Spitzenzeiten für alle anderen Nutzungen außer Wohnen kann zusätzlich im Umfeld des Neuen Marktes in mehreren öffentlichen Parkhäusern (u. a. Lange Straße, Große Wasserstraße) abgedeckt werden.
Im GB 2 soll im 1. Vollgeschoss zu großen Teilen eine Gemeinschaftsgarage integriert werden. Der Verlust der Bruttogeschossfläche für die Gemeinbedarfsfläche der Verwaltung soll durch die Integration der Stellplätze nicht nachteilig bewertet werden (siehe Kapitel 3.2.2).
Außerhalb hochbaulicher Anlagen ist die Gemeinschaftstiefgarage mit einer Mindestüberdeckung von 1,0 m zu errichten. So soll gewährleistet werden, dass die Außenanlagen entsprechend hergerichtet werden können und die Fußgängerzone entsprechend gestaltet werden kann.
Kompensation entfallender Bestandsparkplätze
Der Fußgängerbereich "An der Hege" sowie das Baufeld GB 2 werden auf bestehenden Parkplätzen realisiert, welche zum größten Teil Angestellten und Besuchern des Rathauses zur Verfügung stehen. Zielstellung ist daher, eine zumindest teilweise Kompensation in den neu zu schaffenden Tiefgaragen innerhalb des B-Planes zu erreichen sowie die Maßnahmen zu Förderung Kfz-armen Wohnens und Arbeitens weiter zu forcieren.