7. Durchführungsrelevante Hinweise
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind
- die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 7. November 2001, bekanntgemacht am 12. Dezember 2001 im Städtischen Anzeiger,
- die Bestimmungen der Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 5. April 2017, bekannt gemacht am 26. April 2017 im Städtischen Anzeiger,
- die Bestimmungen der Spielplatzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 27. November 2001, bekannt gemacht am 12. Dezember 2001 im Städtischen Anzeiger,
- die Bestimmungen der Verordnung der Hansestadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Innenstadt“ (Denkmalbereichsverordnung Innenstadt) vom 02. Dezember 2015, bekannt gemacht am 22. Dezember 2015 im Städtischen Anzeiger,
- die Bestimmungen der Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten (Stellplatzsatzung) bekannt gemacht am 15.11.2017 im Städtischen Anzeiger, ausschließlich bezogen auf den Nachweis für Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeiträgen teilweise,
zu beachten.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind
- die Bestimmungen der Satzung der Hansestadt Rostock über die Gestaltung von Baugrundstücken (Grünflächengestaltungssatzung) vom 9. Oktober 2001 bekannt gemacht am 17. Oktober 2001 im Städtischen Anzeiger nach Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
nicht anzuwenden.