9.6 Für die Straßen- und Wegebeleuchtung sind Leuchtmittel
mit einem geringen Blau- und Weißlichtanteil zu verwenden.
mit einem geringen Blau- und Weißlichtanteil zu verwenden.
mit Quartiereignung ist vorab eine fachkundige Prüfung auf Vorkommen von Fledermäusen und Brutvögeln bzw. deren Lebensstätten erforderlich; die Vorgaben des besonderen Artenschutzes sind entsprechend zu beachten. Bei Funden sind geeignete Nisthilfen nach Festlegung der Ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im räumlichen Zusammenhang zu installieren.
von Boden, Natur und Landschaft sowie die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Regelungen sind durch eine Ökologische Baubegleitung zu überwachen, anzuleiten und gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde zu dokumentieren. Die Ökologische Baubegleitung berät bei der Auswahl geeigneter Pflanzenarten für die Pflanzungen auf öffentlichen und privaten Flächen.