Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

9.2 Die Innenhöfe der Urbanen Gebiete (MU) sind zu 100 % als intensive

Dachbegrünung mit einer Substratstärke von mindestens 23 cm herzustellen. Davon sind mindestens 50 % als Rasen anzulegen. Mindestens 25 % der begrünten Fläche sind mit standortgerechten Sträuchern oder Bäumen zu bepflanzen. Die Pflanzflächen sind mit einer Substratstärke von mindestens 80 cm herzustellen.

9.3 Mindestens 50 % der Dachflächen im MU 1, MU 2 und GB 2 mit einer Neigung von

weniger als 20 Grad sind so extensiv zu begrünen, dass sie eine Retentionsfunktion für Niederschlagswasser erfüllen. Hierzu sind sie mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm und einem Wasserrückhalteelement mit mindestens 6 cm anzulegen. Die Dächer sind mit einer Kräuter-Gräser-Sedum-Mischung zu begrünen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind in Kombination mit extensiver Dachbegrünung zulässig.

9.4 Außenwandflächen, die auf einer Länge von 6,0 m und einer Höhe von 8,0 m

keine Öffnungen aufweisen, sind mit rankenden oder klimmenden Pflanzen an Rankhilfen zu begrünen. Je 3,0 laufende Meter Wandfläche ist eine Kletterpflanze zu setzen. Einzusetzen sind: Campsis radicans, Clematis montana, Clematis vitalba, Parthenocissus quinquefolia (Wilder Wein), Wisteria sinensis und Kletterrosen. Die Pflanzgrube muss eine offene Bodenfläche von mindestsens 0,5 m² aufweisen. Alternativ ist der Einsatz fassadengestützter Begrünungssysteme zulässig.

9.5 Für die Dach- und Fassadenbegrünungen ist eine Entwicklungspflege von 3 Jahren zu sichern.