Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"
Textliche Festsetzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB)
10.1 Die zum Erhalt festgesetzten Bestandsbäume sind dauerhaft zu erhalten
und bei Abgängigkeit artgleich entsprechend der Hauptbaumart zu ersetzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Neupflanzungen sind Abweichungen von 3,0 m vom ursprünglichen Standort innerhalb der Baumreihe zulässig.