Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

10. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Bindungen für die Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB)

10.1 Die zum Erhalt festgesetzten Bestandsbäume sind dauerhaft zu erhalten

und bei Abgängigkeit artgleich entsprechend der Hauptbaumart zu ersetzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Neupflanzungen sind Abweichungen von 3,0 m vom ursprünglichen Standort innerhalb der Baumreihe zulässig.