Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

12.4 Schutz von Büroräumen sowie Gemeinbedarfsnutzungen

Im Baufeld MU 1B sind zum Schutz vor Verkehrslärm Fenster von Büroräumen entlang der westlichen und südlichen Baulinie als Festverglasung unter Wahrung einer ausreichenden Frischluftzufuhr auszuführen. Alternativ können, geschlossene, nicht öffenbare Laubengänge oder Loggien bzw. Maßnahmen gleicher Wirkung wie z.B. Vorhangfassaden vorgesehen werden.

Büroräume an den mit LPB IV und höher gekennzeichneten Fassaden sind mit verglasten, belüfteten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Laubengänge) bzw. mit Maßnahmen vergleichbarer Wirkung oder fensterunabhängigen aktiven schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten.

12.5 Ausnahmeregelungen

Von den Forderungen in den Punkten 12.1 bis 12.4 kann ausnahmsweise ganz oder teilweise abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass sich der maßgebliche Außenlärmpegel unter Berücksichtigung der Bebauung oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen vermindert.

Der schalltechnische Nachweis muss im Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage der Berechnungsvorschriften "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90" und "Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)", geführt werden.

12.6 Schutz vor Anlagenlärm

Zum Schutz vor Anlagenlärm gemäß TA Lärm ist die Tiefgarage an den östlichen Fassaden im Baufeld MU2 und im Baufeld GB1 geschlossen zu gestalten. Die geschlossenen Außenfassaden der Tiefgarage sind mit einem resultierenden Schalldämmmaß von > 25 dB zu realisieren.