12.4 Schutz von Büroräumen sowie Gemeinbedarfsnutzungen
Im Baufeld MU 1B sind zum Schutz vor Verkehrslärm Fenster von Büroräumen entlang der westlichen und südlichen Baulinie als Festverglasung unter Wahrung einer ausreichenden Frischluftzufuhr auszuführen. Alternativ können, geschlossene, nicht öffenbare Laubengänge oder Loggien bzw. Maßnahmen gleicher Wirkung wie z.B. Vorhangfassaden vorgesehen werden.
Büroräume an den mit LPB IV und höher gekennzeichneten Fassaden sind mit verglasten, belüfteten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Laubengänge) bzw. mit Maßnahmen vergleichbarer Wirkung oder fensterunabhängigen aktiven schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten.