Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

13. Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V. § 86 Abs. 1 und 3 LBauO M-V)

13.1 Die Gebäudefronten in den Urbanen Gebieten (MU) und der Gemeinbedarfsfläche

GB 1 sind in deutlich erkennbare Fassadenabschnitte zu gliedern.

13.2 Die Breite der Fassadenabschnitte beträgt für die Urbanen Gebiete (MU) zwischen 7,5 m – 16,5 m.