Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"
Textliche Festsetzungen
13.1 Die Gebäudefronten in den Urbanen Gebieten (MU) und der Gemeinbedarfsfläche
GB 1 sind in deutlich erkennbare Fassadenabschnitte zu gliedern.
GB 1 sind in deutlich erkennbare Fassadenabschnitte zu gliedern.