Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

13.3 Die Anpassung der Bebauung an den Geländeverlauf für die Urbanen Gebiete MU

1A und MU 2 muss durch eine Abtreppung der Fassadenabschnitte nach Textlicher Festsetzung 13.2 ablesbar gemacht werden. Der Unterschied der benachbarten Traufhöhen der Gebäudeabschnitte richtet sich nach dem topographischen Gefälle (mindestens 0,5 m). Dies gilt nicht für die Fassadenabschnitte entlang der Kleinen Wasserstraße, der Straßenbahnschienen und der südlichen Fassade im MU1B.

13.4 Für die Gemeinbedarfsfläche GB 1 ist in Richtung des nördlichen

Fußgängerbereiches ein Doppelgiebel in Form von zwei symmetrischen Staffelgiebeln zu errichten. Die stufenförmig gegliederte Giebelform ist höhengleich auszubilden.

13.5 Eine Nutzung als Dachterrasse sowie Spielplatzfläche ist in den Urbanen Gebieten

(MU) und in der Gemeinbedarfsfläche GB 1 oberhalb des zweiten Vollgeschosses unzulässig.