13.6 Innerhalb des Fußgängerbereiches nördlich der GB-Flächen sind 4 Spielstationen für Kinder der Altersgruppe 7 bis 13 Jahre einzuordnen.
soweit nach § 8 LBauO M-V erforderlich, im Gebiet MU 1 und 2 mit einer Mindestgröße von 65,0 m² auf den begrünten Dachflächen der Gemeinschaftstiefgarage einzuordnen. Eine Erhöhung der Mindestgröße der nutzbaren Spielfläche für jede weitere Wohnung um 5 m² nach § 2 Satz 2 Spielflächensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist hier nicht nachzuweisen.
13.8 In den Gebieten MU 1, MU 2 und GB 2 ist eine Dachneigung für die letzten beiden Vollgeschosse zum öffentlichen Raum hin zwingend ohne Änderung des Winkels auszubilden, außer bei einem 4-geschossigen Gebäude. Bei 4 Vollgeschossen ist nur das letzte Vollgeschoss zum öffentlichen Raum hin zwingend ohne Änderung des Winkels geneigt auszubilden. Die Mindestdachneigung beträgt 50 Grad, die Maximaldachneigung beträgt 70 Grad. Dies gilt nicht für die Ausbildung der östlichen Fassaden zum Fußgängerbereich südlich des GB 1.