Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

5.4 In den Urbanen Gebieten (MU) sind Stellplätze als Gemeinschaftstiefgarage

unterhalb der Geländeoberfläche zu errichten.

5.5 Außerhalb hochbaulicher Anlagen ist die Gemeinschaftstiefgarage mit einer

Mindestüberdeckung von 1,0 m zu errichten.

5.6 Abweichend von den Regelungen der Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock

sind in den Urbanen Gebieten (MU) pro Wohneinheit mindestens 0,75 Stellplätze nachzuweisen.