5.4 In den Urbanen Gebieten (MU) sind Stellplätze als Gemeinschaftstiefgarage
unterhalb der Geländeoberfläche zu errichten.
unterhalb der Geländeoberfläche zu errichten.
Mindestüberdeckung von 1,0 m zu errichten.
sind in den Urbanen Gebieten (MU) pro Wohneinheit mindestens 0,75 Stellplätze nachzuweisen.