Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

5.7 Abweichend von den Regelungen der Stellplatzsatzung der Hanse- und

Universitätsstadt Rostock ist für die zulässigen Nutzungen in den Baugebieten MU und GB je angefangene 120,0 m² Bruttogeschossfläche 1,0 Stellplatz nachzuweisen, außer für die Wohnnutzung.

6. Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmungen

(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

Im Bereich der Festsetzung „Ein- bzw. Ausfahrten“ An der Straße Vogelsang und an der Kleinen Wasserstraße ist jeweils nur eine Garagenzufahrt zulässig.

7. Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)

In den Flächen für den Gemeinbedarf (GB) sind folgende Arten der Nutzung zulässig: Öffentliche Verwaltungen und vergleichbare öffentliche Einrichtungen.