5.7 Abweichend von den Regelungen der Stellplatzsatzung der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock ist für die zulässigen Nutzungen in den Baugebieten MU und GB je angefangene 120,0 m² Bruttogeschossfläche 1,0 Stellplatz nachzuweisen, außer für die Wohnnutzung.