Naturschutzgebiete
Östlich Neukalens liegt das Naturschutzgebiet „Peenetal von Salem bis Jarmen“. Die Änderungsgebiete W2 und S FH1 befinden sich unmittelbar an der Außengrenze bzw. ragen etwas in das Naturschutzgebiet hinein. Eventuelle Auswirkungen gestalten sich auf Grund dessen sehr gering und werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung anhand eines konkreten Bauvorhabens untersucht.
Nationalparke
Es sind keine Gebiete betroffen.
Landschaftsschutzgebiete
Um Neukalen und Karnitz sowie Warsow herum liegt das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“. Überschneidungen bzw. direkte Angrenzungen mit Änderungsgebieten des Flächennutzungsplans gibt es im Bereich der Flächen M3, W1 - 5, W7 und S FH1. Jedoch stellt sich nur die Lage der Fläche W2 als ungünstig für eine weitere Entwicklung (im LSG) dar, weshalb eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt wird und von der Unteren Naturschutzbehörde bereits in Aussicht gestellt wurde.
Biosphärenreservate
Es sind keine Gebiete betroffen.
Naturparke
Um Neukalen und den Ortsteil Karnitz sowie Warsow herum verläuft der Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“. Die Änderungsgebiete selbst sind jedoch ausgeklammert und grenzen unmittelbar an den Naturpark. Jedoch liegen Karnitz (W4, W5) und das Gebiet W2 innerhalb des Schutzgebietes. Eine Ausweisung der Flächen W2, W4 sowie W5 in der Flächennutzungsplanänderung steht den Zielen des Naturparks jedoch nicht im Wege.
Naturdenkmale
Es befinden sich keine Naturdenkmale im Bereich der Änderungen des Flächennutzungsplans.
Europäisches Netzwerk Natura 2000
Das FFH-Gebiet „Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See“ reicht von Osten an das Stadtgebiet heran und grenzt an das Änderungsgebiet S FH1. Das Europäische Vogelschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ liegt direkt um Karnitz und Neukalen herum, aber auch hier sind die Änderungsgebiete selbst ausgenommen.
Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope
Nach dem Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie liegen zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope in der Nähe des Plangebietes. Eventuelle Auswirkungen auf die Biotope werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplan
verfahren näher untersucht.
Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
Es sind keine geschützten Landschaftsbestandteile im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und der näheren Umgebung vorhanden.
Küsten- und Gewässerschutz
Küsten- und Gewässerschutzstreifen
Südwestlich von Neukalen befindet sich ein Wasserschutzgebiet der Zone 2, welches von einem der Zone 3 umgeben wird. Einige Änderungsgebiete sind betroffen.
Entlang der Peene verläuft ein Überschwemmungsgebiet, welches in Teilbereichen in das Stadtgebiet Neukalens hereinragt. Änderungsgebiete sind betroffen.
Trinkwasserschutz
Das Trinkwasserschutzgebiet stimmt mit der Ausbreitung des Wasserschutzgebietes Zone 3 überein. Somit sind ebenso Änderungsgebiete betroffen.
Schutz der Alleen, des Waldes und gesetzlich geschützter Bäume
Entlang der beiden Zufahrtsstraßen L20 und L201 nach Neukalen von Norden gibt es Alleenbestandteile, die geschützt werden müssen.
In der verbindlichen Bauleitplanung, insbesondere der Festsetzung von Zufahrten und Baugrenzen, sind Baumstandorte mit ihren geschützten Trauf- und Wurzelbereichen zu berücksichtigen.
Geschützte Arten
Neben den besonders geschützten Biotoptypen gibt es einzelne Pflanzen- und Tierarten, die nach nationalen und/ oder internationalem Recht einen besonderen Schutz genießen. Im angrenzenden SPA-Gebiet DE_2242-401 Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See sind potentielle Nahrungsflächen des Storchs vermerkt. Die Flächen W1, W2, S FH1, GE können betroffen sein. Planungsrelevante Daten zu weiteren geschützten Pflanzen- und Tierarten liegen derzeit nicht vor.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) wird ggf. eine Kartierung mit der Erfassung der geschützten Arten erfolgen, um eine mögliche Beeinträchtigung ausschließen zu können.