Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

1.6.7. Immissionen

Durch die Errichtung von baulichen Anlagen ist mit Lärm und Staubentwicklung zu rechnen. Diese Immissionen sind vorübergehend und auf die Bauzeit begrenzt.

Die neuen Wohnbauflächen werden zusätzlichen Verkehr verursachen, dieser wird sich jedoch im Rahmen halten. Je nach zukünftiger Nutzung des Gewerbegebietes im Norden der Stadt kann es zu erhöhtem Verkehrsaufkommen mit Lärm und Abgasen kommen.

1.6.8. Klimaschutz/ Klimaanpassung

Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gerecht zu werden. Die Änderungsbereiche liegen in und um die Stadt Neukalen und sind teilweise bereits von Bebauung umgeben. Das Umnutzen bzw. die Nachverdichtung der Stadt ist mit wesentlich geringeren Konsequenzen verbunden als die Erschließung neuer Flächen. Für die Inanspruchnahme letzterer wird ein angemessener Ausgleich im Rahmen der einzelnen Bauleitplanverfahren erfolgen.

Das unbelastete Niederschlagswasser von Stellplätzen und Dachflächen wird nach Möglichkeit breitflächig auf den Grundstücken versickert. Hierdurch wird es weiterhin dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt und trägt damit zur Grundwasserneubildung bei. Der Kummerower See wirkt klimaregulierend. Die Flächennutzungsplanänderungen werden keinen spürbaren Einfluss auf das Klima und die Luftqualität haben.

Damit sind durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Luft und Klima zu erwarten. Der Bereich der Änderungen des Flächennutzungsplans ist im Weiteren für das regionale Klima nicht von Bedeutung.

1.6.9. Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Naturschutzgebiete

Östlich Neukalens liegt das Naturschutzgebiet „Peenetal von Salem bis Jarmen“. Die Änderungsgebiete W2 und S FH1 befinden sich unmittelbar an der Außengrenze bzw. ragen etwas in das Naturschutzgebiet hinein. Eventuelle Auswirkungen gestalten sich auf Grund dessen sehr gering und werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung anhand eines konkreten Bauvorhabens untersucht.

Nationalparke

Es sind keine Gebiete betroffen.

Landschaftsschutzgebiete

Um Neukalen und Karnitz sowie Warsow herum liegt das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“. Überschneidungen bzw. direkte Angrenzungen mit Änderungsgebieten des Flächennutzungsplans gibt es im Bereich der Flächen M3, W1 - 5, W7 und S FH1. Jedoch stellt sich nur die Lage der Fläche W2 als ungünstig für eine weitere Entwicklung (im LSG) dar, weshalb eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt wird und von der Unteren Naturschutzbehörde bereits in Aussicht gestellt wurde.

Biosphärenreservate

Es sind keine Gebiete betroffen.

Naturparke

Um Neukalen und den Ortsteil Karnitz sowie Warsow herum verläuft der Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“. Die Änderungsgebiete selbst sind jedoch ausgeklammert und grenzen unmittelbar an den Naturpark. Jedoch liegen Karnitz (W4, W5) und das Gebiet W2 innerhalb des Schutzgebietes. Eine Ausweisung der Flächen W2, W4 sowie W5 in der Flächennutzungsplanänderung steht den Zielen des Naturparks jedoch nicht im Wege.

Naturdenkmale

Es befinden sich keine Naturdenkmale im Bereich der Änderungen des Flächennutzungsplans.

Europäisches Netzwerk Natura 2000

Das FFH-Gebiet „Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See“ reicht von Osten an das Stadtgebiet heran und grenzt an das Änderungsgebiet S FH1. Das Europäische Vogelschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ liegt direkt um Karnitz und Neukalen herum, aber auch hier sind die Änderungsgebiete selbst ausgenommen.

Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope

Nach dem Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie liegen zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope in der Nähe des Plangebietes. Eventuelle Auswirkungen auf die Biotope werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplan

verfahren näher untersucht.

Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile

Es sind keine geschützten Landschaftsbestandteile im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und der näheren Umgebung vorhanden.

Küsten- und Gewässerschutz

Küsten- und Gewässerschutzstreifen

Südwestlich von Neukalen befindet sich ein Wasserschutzgebiet der Zone 2, welches von einem der Zone 3 umgeben wird. Einige Änderungsgebiete sind betroffen.

Entlang der Peene verläuft ein Überschwemmungsgebiet, welches in Teilbereichen in das Stadtgebiet Neukalens hereinragt. Änderungsgebiete sind betroffen.

Trinkwasserschutz

Das Trinkwasserschutzgebiet stimmt mit der Ausbreitung des Wasserschutzgebietes Zone 3 überein. Somit sind ebenso Änderungsgebiete betroffen.

Schutz der Alleen, des Waldes und gesetzlich geschützter Bäume

Entlang der beiden Zufahrtsstraßen L20 und L201 nach Neukalen von Norden gibt es Alleenbestandteile, die geschützt werden müssen.

In der verbindlichen Bauleitplanung, insbesondere der Festsetzung von Zufahrten und Baugrenzen, sind Baumstandorte mit ihren geschützten Trauf- und Wurzelbereichen zu berücksichtigen.

Geschützte Arten

Neben den besonders geschützten Biotoptypen gibt es einzelne Pflanzen- und Tierarten, die nach nationalen und/ oder internationalem Recht einen besonderen Schutz genießen. Im angrenzenden SPA-Gebiet DE_2242-401 Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See sind potentielle Nahrungsflächen des Storchs vermerkt. Die Flächen W1, W2, S FH1, GE können betroffen sein. Planungsrelevante Daten zu weiteren geschützten Pflanzen- und Tierarten liegen derzeit nicht vor.

Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) wird ggf. eine Kartierung mit der Erfassung der geschützten Arten erfolgen, um eine mögliche Beeinträchtigung ausschließen zu können.