Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen
Begründung mit Umweltbericht
7.1. Einleitung
Nach § 2 BauGB ist im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Grundlage bilden § 2 Abs. 4, § 2a und die Anlage 1 des BauGB. Darüber hinaus ist eine derartige Umweltprüfung gemäß § 35 UVPG im Zusammenhang mit Nr. 1.8 der Anlage 5 UVPG erforderlich. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Peenestadt Neukalen unterliegt dieser Prüfpflicht. Zweck des Berichts ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes und der erheblichen Umweltauswirkungen. Die Bewertung im Rahmen des Umweltberichts hat ausschließlich umweltintern anhand verfügbarer Bewertungsmaßstäbe im Sinne der Umweltvorsorge zu erfolgen.
Der Umweltbericht stellt einen gesonderten, unselbständigen Teil der Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) dar, dessen wesentliche Inhaltspunkte in der Anlage zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c BauGB vorgegeben sind. Aus dem unmittelbaren Zusammenhang zur Vorbereitung der planerischen Abwägungsentscheidung ergibt sich die Notwendigkeit zur Untersuchung und Darstellung der nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB für die Abwägung insbesondere zu berücksichtigenden Umweltbelange.
In den Umweltbericht werden sowohl nachteilige als auch positive Auswirkungen auf die Umwelt aufgenommen. Untersuchungsumfang und -tiefe sind auf erhebliche, abwägungsrelevante Umweltauswirkungen begrenzt.
7.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der 5. Änderung des Flächennutzungsplans
Die Inhalte und Ziele der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Peenestadt Neukalen wurden im Kapitel 1.5 der Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans ausführlich dargestellt.
Für die Bewertung der voraussichtlich erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des FNP sind die vom Bestand abweichenden Planflächen von besonderer Bedeutung. Vom Bestand abweichende Flächenausweisungen des FNP, von denen voraussichtlich negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, sind im Wesentlichen:
- Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher Fläche/ Gewerbegebiet/ Wohngebiet zu Mischgebiet und Sonderbaufläche (M1, M2, M3, S T)
- Ausweisung von Wohnbauflächen für neue Bebauung, z. T. auf landwirtschaftlicher Fläche (W1, W2, W3, W7)
- sowie die Ausweisung neuer Sonderbauflächen (S FH1, S F) und eines neuen Gewerbegebietes (GE) auf Grünflächen oder landwirtschaftlicher Fläche.
Vom rechtswirksamen Flächennutzungsplan abweichenden Planflächen, von denen voraussichtlich positive Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, sind im Wesentlichen:
- Ausweisung einer neuen Ausgleichfläche (A)
Vom Bestand abweichende Flächenausweisungen des FNP, von denen voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, da es sich um Berichtigungen oder Nutzungsänderungen ohne bauliche Folgen handelt:
- Ausweisung der Wohnbauflächen W4, W5, W6
- Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf (GemBe)
- Ausweisung der neuen Sonderbaufläche (S FH2)
Die Änderungsflächen des Flächennutzungsplanes und ihre Inhalte werden im Folgenden eingehender auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt untersucht. Hierzu werden die Flächen mit Nutzungsänderung zusammenfassend als „vom Bestand abweichende Planflächen“ oder kurz „Planflächen“ bezeichnet.