Planungsdokumente: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Alt Sührkow

Begründung

1. Lage und Umfang des Plangebietes

Abb.1 Übersichtskarte: Quelle: gaia-mv.de März 2024, bearbeitet ign PartGmbB

Die Gemeinde Alt Sührkow liegt nordöstlich von Teterow und nordöstlich des Teterower Sees. Im Südwesten des Ortsteils befindet sich ein Golfplatz im Westen und Osten liegen landwirtschaftliche Betriebsstätten. Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst 88.080 m² der Flur 9; Gemarkung Alt Sührkow. Davon sind 7.968 m² als Ergänzungsfläche ausgewiesen.

2. Ziele und Zwecke der Satzung

Um die städtebauliche Ordnung im Ortsteil Alt Sührkow zu regeln, soll zum einen der bebaute Bestand als Klarstellungsbereich festgesetzt werden. Im Bereich der Flurstücke 1, 2/4, 2/3 und teilweise Flurstück 3 der Flur 9 Gemarkung Alt Sührkow sollen weitere Baugrundstücke entlang der Dorfstraße und des Heckenweges entstehen. Die straßenbegleitende Bestandsbebauung würde somit fortgeführt werden, sodass das Ortsbild abgerundet wird und weitere Potentiale für eine Wohnraumentwicklung entstehen. Die Flächen, die in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen werden sollen, sind durch die angrenzende bauliche Nutzung entsprechend geprägt.

Ziel der vorliegenden Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist es, die städtebauliche Entwicklung im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Alt Sührkow der Gemeinde Alt Sührkow geordnet zu steuern und durch weitere Ergänzungsflächen eine bauliche Entwicklung für Wohngebäude zu schaffen.

Dabei soll der Klarstellungsbereich, der den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB zuzuordnen ist, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 festgesetzt werden um Flächen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ergänzt werden, die heute noch dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugehörig sind.

Diese Möglichkeit wird in § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB ausdrücklich eröffnet.

Damit wird auf bisherigen Außenbereichsflächen eine Bebauung wesentlich erleichtert. Ohne die relativ aufwendige Form eines Bauleitplans heranzuziehen, kann so eine Bebauung ohne negative städtebauliche Auswirkungen ermöglicht werden.