Planungsdokumente: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Alt Sührkow

Begründung

10.6. Berechnung des multifunktionalen Kompensationsbedarfs

Aus den unter Punkt 11.5 und 11.3 berechneten Eingriffsflächenäquivalenten ergibt sich durch Addition der multifunktionale Kompensationsbedarf.

Eine Funktionsbeeinträchtigung angrenzende Biotope findet nicht statt. Die Brache mit Gehölzaufwuchs die westlich des Heckenweges noch auf den Luftbildern zu sehen ist, ist mittlerweile Intensivacker.

Tabelle 4: Ermittlung des multifunktionalen Kompensationsbedarfs

Eingriffsflächenäquivalent für Biotopbeseitigung bzw. Biotopveränderung (m² EFÄ)+Eingriffsflächenäquivalent für Funktionsbeeinträchtigung (m² EFÄ)+Eingriffsflächenäquivalent Teil-/ Vollversiegelung bzw. Überbauung (m² EFÄ)=Multifunktionaler Kompensationsbedarf (m² EFÄ)
3.584  0 1.760 5.344

Das Eingriffsflächenäquivalent für die Biotopbeseitigung bzw. Biotopveränderung einschl. Versiegelungszuschlag beträgt 5.344 EFÄ.

10.7. Ermittlung des Kompensationsumfangs

Die Kompensation im räumlich ökologischen Zusammenhang wurde geprüft, kann jedoch aufgrund der gemeindeeigenen Flächenverfügbarkeit nicht umgesetzt werden. Der Umfang des Kompensationsflächenäquivalentes von 5.344 EFÄ (m²) wird per Inanspruchnahme eines in der vom Eingriff betroffenen Landschaftszone 3 Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte existierenden Ökokontos ausgeglichen.

Der Hinweis auf die externe Kompensation durch ein Ökokonto wurde als Hinweis auf die Plansatzung aufgenommen. Die Reservierung der Ökopunkte ist vor Satzungsbeschluss vorzunehmen, die Buchung bis zur Rechtskraft des Planes nachzuweisen.

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom ___ gebilligt.

Alt Sührkow, den Bürgermeister

Rainer Mucke