Planungsdokumente: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Alt Sührkow

Begründung

10. Eingriffsbewertung und Ermittlung der Kompensation

10.1. Grundlagen

Die Umsetzung der Planinhalte führt versiegelungsbedingt zu eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Dieser Sachverhalt wird nachfolgend unter Heranziehung der Methodik „Hinweise zur Eingriffsregelung in M-V“ (HZE M-V) quantitativ ermittelt.

Die vorgenannte Methodik verfolgt den biotopbezogenen Ansatz bei der Ermittlung von Eingriffen. Ausschlaggebend ist dabei die anteilige Größe der jeweils betroffenen Biotoptypen. Deren ökologische Wertigkeit fließt in die Bewertung der Intensität des Eingriffs und die Bemessung des daraus resultierenden Kompensationsbedarfs ein.

Insgesamt hat der räumliche Geltungsbereich für die Änderung Innenbereichssatzung eine Fläche von 7.968 m². Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen bieten Platz für insgesamt 7-11 Baugrundstücke, je nach Grundstücksgröße. Die Satzung setzt eine Grundflächenzahl von 0,3 fest. Für bauliche Nebenanlagen, Auffahrten etc. werden zusätzlich 50 % zur durchschnittlich versiegelten Fläche von 2.390 m² hinzugezogen, so dass insgesamt von maximal 3.586 m² Vollversiegelung ausgegangen wird.

10.2. Bestand und Bewertung der Biotope

Die betroffene Ergänzungsfläche teilt sich in 3 verschiedene Biotoptypen. Sie sind auf dem folgendem Luftbildausschnitt dargestellt und mit einem Foto belegt.

Abb. 5: Biotopkartierung

Abb. 6: Flurstück 3 mit Siedlungshecke PHZ aus heimischen Gehölzen Syringa vulgaris und Corylus avellana, sowie PGZ – Ziergarten, bestehend aus artenarmen Zierrasen und Ziergehölzen: Viburnum opulus, Physocarpus opulifolius, Prunus laurocerasus u.a.

Abb. 7: Blick auf Flurstück 2/3 und 2/4; PEG - Artenreicher Zierrasen, mit Blühaspekten

Abb. 8: Blick auf Flurstück 1 (Fläche der ehemaligen Kleingärten);

PEG - Artenreicher Zierrasen mit Blühaspekten

Abb. 9 und 10: Flurstück 1; ODF und OVD - Ländlich geprägtes Dorfgebiet mit 2 Reihengaragen und unbefestigtem Weg

Der Großteil der Fläche wird durch die stetige Nutzung durch die Grundstückseigentümer mit regelmäßiger Mahd des Rasens als Freiflächen des Siedlungsbereiches (PEG und PGZ) eingestuft. Ein Teilbereich der Ergänzungsfläche ist mit Gebäuden (Garagen/Nebenanlagen) bebaut.

Wertstufe der Biotope

Als Ergebnis der Biotopkartierung liegt eine flächendeckende Bestandserfassung vor, die mit Hilfe der HzE (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 2018) einer Bewertung zugeführt werden muss. Der anzuwendende Biotoptypenkatalog orientiert sich an der „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Meckleburg-Vorpommern“ (LUNG 2013). Dort werden die Biotoptypen einer Wertstufe zugeordnet. Die Werteinstufung der betroffenen Biotoptypen erfolgt nach Anlage 3 der HzE. Für die Einstufung dienen als Basis die „Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland“ bzw. die Regenerationsfähigkeit. Der entsprechend höhere Wert wird als Grundlage für die Einstufung genutzt. Danach lässt sich der durchschnittliche Biotopwert ableiten, welcher als Grundlage für die Ermittlung des Kompensationsbedarfes benötigt wird.

DieBiotopfläche ODF ist zu 50 % durch die Garagen vollversiegelt, daher wird ein Biotopwert von 0,5 angenommen (1-0,5). Für den unbefestigten Weg OVD wird eine 10% ige Versiegelung angenommen, sodass sich der Biotopwert 0,9 ergibt (1-0,1), für den Pflasterweg OVD der Biotopwert von 0,75 (1-0,25).

Die anzusetzenden Biotoptypen und Ihre Bewertung werden in folgender Tabelle dargestellt.

Tabelle 1: Bestand und Bewertung der Biotope

Biotoptyp CodeBiotoptyp Biotop- fläche insgesamt in m²Baufläche max in m² (bei GRZ 0,3+50%)WertstufeBiotopwert Bemerkungen
ODFländlich geprägtes Dorfgebiet45820600,5Garagen, Nebenanlagen, Schuppen, Lauben
OVDPfad, Rad- und Fußweg974400,9unbefestigter Weg
OVWWirtschaftsweg versiegelt762300,75Versiegelter Pflasterweg
PEGArtenreicher Zierrasen5.9552.68011,5Freifläche des Siedlungsbereiches
PGZZiergarten1.11150001Freifläche des Siedlungsbereiches, Zierrasen mit Ziergehölzen
PHZSiedlungshecke aus heimischen Gehölzen1936611,5Lineare Gehölzstruktur aus Flieder und Haselnuss Flurstück Nr. 3

Ermittlung des Lagefaktors (L)

Nach der HzE (2018) wird die Lage der vom Eingriff betroffenen Biotoptypen in wertvollen, ungestörten oder vorbelasteten Räumen über Zu- bzw. Abschläge des ermittelten Biotopwertes ermittelt. Da der Eingriff in einem Siedlungsbereich stattfindet, ist ein Lagefaktor von 0,75 zu berücksichtigen.

Da für die betroffene Fläche ein Abstand < 100 m zu vorhandenen Störquellen (Straße, Wohnbebauung) besteht, wird gem. Kap. 2.2 HZE MV 2018 ein Lagefaktor von 0,75 angesetzt.