Planungsdokumente: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Alt Sührkow

Begründung

10.3. Berechnung des Eingriffsflächenäquivalents für Biotopbeseitigung und Biotopveränderung (unmittelbare Wirkung)

Für die Biotope, die durch einen Eingriff beseitigt bzw. verändert werden, ergibt sich das Eingriffsflächenäquivalent durch Multiplikation der betroffenen Fläche des Biotoptyps, dem Biotopwert (W) und dem Lagefaktor (L).

Die Berechnung des Eingriffsflächenäquivalents für die Biotopbeseitigung bzw. Biotopveränderung ist in folgender Tabelle aufgeführt:

Tabelle 2: Ermittlung des Eingriffsflächenäquivalents durch Biotopverlust

Biotoptyp Baufläche max. in m² x Biotopwert x Lagefaktor =Eingriffs- flächenäquivalent für Biotopbeseitigung bzw. Biotopveränderung (m² EFÄ)
ODF2060,50,7577,25
OVD440,90,7529,70
OVW230,750,7512,94
PEG2.6801,50,753.015,00
PGZ50010,75375,00
PHZ661,50,7574,25
Summe: 3.584 m² EFÄ

10.4. Berechnung des Eingriffsflächenäquivalents für Funktionsbeseitigung von Biotopen (mittelbare Wirkungen)

Auch Biotope, die in der Nähe des Eingriffs liegen können mittelbar beeinträchtig werden (Funktionsbeeinträchtigung), d.h. sie sind nur noch eingeschränkt funktionsfähig. Soweit gesetzlich geschützte Biotope oder Biotoptypen ab einer Wertstufe von 3 mittelbar beeinträchtigt werden, ist dies bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs zu berücksichtigen.

Die Funktionsbeeinträchtigung nimmt mit der Entfernung ab, deshalb werden zwei Wirkfaktoren unterschieden. Im Falle von Wohnbebauung sind das laut Anlage 5 (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V (Hrsg.), 2018) der Wirkbereich I innerhalb 50 m und der Wirkbereich II innerhalb von 200 m.

Abb. 11: Wirkbereiche gesetzlich geschützter Biotope

Im Wirkbereich von < 50 m befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope oder Biotope ab einer Wertstufe 3. Die westlich angrenzende Brache auf dem Luftbild mit Gehölzaufwuchs wurde bereits beräumt und wird als Intensivacker genutzt.

Im Wirkbereich des 200 m Radius liegen zwei Gewässerbiotope:

Im Südwesten von Alt Sührkow befindet sich das stehende Kleingewässer einschließlich Ufervegetation GUE 21195 (permanentes Kleingewässer; Gehölz; Weide; Hochstaudenflur) mit einer Größe von 645 m². Zwischen der Ergänzungsfläche und dem Biotop liegen etwa 155 m und bestehende Wohnbebauung.

Im Nordosten von Alt Sührkow befindet sich ein weiteres Kleingewässer GUE 21205 (permanentes Kleingewässer; Gehölz; Weide, Phragmites-Röhricht; steiluftig) mit einer Fläche von 684m². Das Gewässer wird als Löschteich genutzt. Zwischen der Ergänzungsfläche und dem Biotop liegen etwa 155m, dazwischen erstreckt sich der Landwirtsschaftsbetrieb Alt Sührkow. Aufgrund der Entfernung und der dazwischenliegenden Bebauung sind Auwirkungen auf die Biotope nicht ersichtlich.

Eine Berücksichtigung ist redundant.

10.5. Berechnung des Eingriffsflächenäquivalents für Versiegelung

Nahezu alle Eingriffe sind neben der Beseitigung von Biotopen auch mit der Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen verbunden. Das führt zu weiteren Beeinträchtigungen insbesondere der abiotischen Schutzgüter, so dass zusätzliche Kompensationsverpflichtungen entstehen. Deshalb ist biotoptypunabhängig die hier vollversiegelte bzw. überbaute Fläche in m² zu ermitteln und mit einem Zuschlag von 0,5 zu berücksichtigen.

Tabelle 3: Ermittlung des Eingriffsflächenäquivalens durch Versiegelung bzw. Überbauung

Biotoptyp Baufläche max. in m² x Zuschlag für Teil-/ Vollversiegelung bzw. Überbauung 0,2/0,5 = Eingriffsflächenäquivalent für Versiegelung bzw. Überbauung (m² EFÄ)
ODF2060,5103
OVD440,522
OVW230,512
PEG2.6800,51.340
PGZ5000,5250
PHZ660,533
Summe 1.760 m² EFÄ