Planungsdokumente: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung *Kreutzmannshagen* Gemeinde Süderholz

Begründung

5.5. Rechtsfolgen

Für die Anwendung der Satzung ist festzuhalten, dass für alle Vorhaben innerhalb des festgesetzten Geltungsbereichs der § 34 BauGB als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen ist. Gegebenenfalls ist die Zulässigkeit der Art der Nutzung auch nach den Bestimmungen der BauNVO und generell nach den weitergehenden ergänzenden Festsetzungen der Satzung zu beurteilen.

Die Bestimmungen des § 35 BauGB sind im Geltungsbereich der Satzung nicht anzuwenden.

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass nur Bebauung in einer straßenbegleitenden “einreihigen Bebauung“ auf dem durch die Ergänzung begünstigten Flurstücken entlang der Hauptstraße und der Straße Zur Crusnitz.

Die vorhandenen Systeme der technischen Infrastruktur und der Erschließungsanlagen werden konsequent ausgenutzt und ausgelastet.

6. Auswirkungen der Satzungsänderung

6.1. Erschließung

  • Äußere Erschließung

Die Ortslage Kreutzmannshagen wird direkt über die Kreisstraße NVP 20 erschlossen, die von der Landesstraße 109 abzweigt. Kreutzmannshagen befindet sich in der Nähe des Autobahnkreuzes Greifswald.

  • Innere Erschließung

Das Plangebiet wird durch die Hauptstraße (Kreisstraße NVP 20) und die Straße Zur Crusnitz erschlossen.

  • Öffentlicher Personennahverkehr

Der Ortsteil Kreutzmannshagen besitzt Haltestellen für Busverkehre des Landkreises. Taktverkehr liegt nicht vor.