Planungsdokumente: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung *Kreutzmannshagen* Gemeinde Süderholz

Begründung

6.2. Ver- und Entsorgung

  • Trinkwasser

Das Gebiet ist an die Verbandsleitung des Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grimmen (ZWAG) angeschlossen.

  • Schmutzwasser

Süderholz ist Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grimmen (ZWAG). Das Gebiet ist an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen. Das Abwasser wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

  • Elektrische Energie

Die Gemeinde wird von der E.DIS Netz GmbH versorgt.

  • Gas

Im Ortsteil Kreutzmannshagen wird ein Gasnetz durch EWE betrieben.

  • Niederschlagswasser

Das Regenwasser soll auf dem jeweiligen Grundstück versickert werden.

  • Telekommunikation

Der Siedlungszusammenhang des Ortsteils Kreutzmannshagen ist an die Telekommunikationsleitungen der Deutschen Telekom angeschlossen.

  • Abfallbeseitigung

ln der Gemeinde Süderholz wird die Entsorgung der Abfälle gemäß der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vorpommern-Rügen" (Abfallsatzung - AbfS) vom 9. Oktober 2017 in der Fassung der 4. Änderungssatzung, gültig seit dem 1. Januar 2021 durch

den Landkreis Vorpommern-Rügen, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bzw. durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt. Weiterhin erfolgt die Abholung und Entsorgung von Wertstoffen, wie Pappe, Papier, Glas und Verkaufsverpackungen, durch hierfür beauftragte private Entsorger. Die Grundstücke des Geltungsbereiches der Satzung unterliegen aufgrund

der vorgesehenen Nutzung dem Anschluss- und Benutzungszwang an die Abfallbewirtschaftung gemäß § 6 der AbfS.

Alte Abfallbehälter/-säcke sowie Sperrmüll sind gemäß S 15 Absatz 2 AbfS am Tag der Abholung an der Bürgersteigkante bzw. am Straßenrand der nächsten vom Sammelfahrzeug

benutzbaren öffentlichen Straße so bereitzustellen, dass ein Rückwärtsfahren der Entsorgungsfahrzeuge nicht erforderlich ist.

6.3. Brandschutz

Die Löschwasserversorgung des Gebietes erfolgt über das örtliche Trinkwassernetz. Im Planbereich liegt eine löschwasserführende Trinkwasserleitung. Es kann Löschwasser von 24 m²/h über einen Zeitraum von zwei Stunden über Hydranten zur Verfügung gestellt werden.

Zusätzlich plant die Gemeinde den Einbau einer Zisterne auf dem Flurstück 4/4, Flur 13. Hier liegt schon eine Planung vor.

6.4. Denkmalschutz

Im Geltungsbereich der Satzung, auf dem Flurstück 4/2, befindet sich das Baudenkmal „Stall

des ehemaligen Gutes“, eingetragen in der Kreisdenkmalliste mit der laufenden Denkmallistennummer 10171. Gemäß § 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-

Vorpommern (DSchG M-V) bedürfen jegliche Veränderungen an und in Baudenkmalen sowie

deren Umnutzungen einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Maßnahmen in der engeren Umgebung zum Denkmal werden denkmalrechtlich genehmigungspflichtig, wenn diese das Erscheinungsbild und/ oder die Substanz des Denkmals erheblich beeinträchtigen.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist gemäß §11 DSchG M-V die zuständige untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und der Fund und die Fundstelle bis zum Eintreffen von Mitarbeitern oder Beauftragten des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich ist hierfür der Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der Grundeigentümer

sowie zufällige Zeugen) die den Wert des Fundes erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige.