Planungsdokumente: Vb. Bebauungsplan Nr. 17 *Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo*

Begründung

1.9.5. Boden und Wasser

Durch die temporäre Verschattung der Flächen durch die PV-Module ist eine geringere Verdunstung zu erwarten, die zu positiven Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt führen kann. Somit können positive Regenerationseffekte auf der Fläche eintreten, von denen die klassische landwirtschaftliche Nutzung profitieren kann.

1.9.6. Klima

Im Hinblick auf die Photovoltaikanlagen weisen die Flächen unterhalb der Module durchschnittlich geringere Temperaturen auf, sodass auch die Verdunstung geringer ist, während sich die Modulflächen durch die Absorption der Sonnenenergie nicht in erheblichem Maße erwärmen. Auf das regionale Klima und die Luftqualität hat das Vorhaben jedoch keinen Einfluss.

Die Photovoltaikanlage leistet einen merklichen Beitrag zur Nutzung und dem Ausbau regenerativer Energien, Treibhausgase können reduziert werden.

1.10. Alternativenprüfung

Die Prüfung alternativer Standorte wird zunächst durch Flächenzugriff (Eigentümerschaft), Lage nach Entwicklungsmöglichkeiten und Qualität (Bodenwert) bestimmt. Bezüglich des Flächenzugriffs bestehen keine alternativen Möglichkeiten, da die Gemeinde keine ähnlich großen Flächen zur Verfügung stellen kann und der Vorhabenträger keinen Zugriff auf andere Standorte hat.

Die Entwicklungsmöglichkeiten von Wohnbauflächen wurden im Entwicklungskonzept der Gemeinde Grabowhöfe dargelegt. Dort ist ersichtlich, dass dem Ausbau von Wohngebieten genügend Flächen zur Verfügung stehen und der Geltungsbereich des Bebauungsplans keiner spezifischen neuen Nutzung zugeordnet ist.

Alternativen außerhalb eines Schutzgebietes gestalten sich beinahe unmöglich, da nahezu das gesamte Gemeindegebiet in einem oder mehreren Schutzgebieten liegt (Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Europäisches Vogelschutzgebiet, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung).