Die Prüfung alternativer Standorte wird zunächst durch Flächenzugriff (Eigentümerschaft), Lage nach Entwicklungsmöglichkeiten und Qualität (Bodenwert) bestimmt. Bezüglich des Flächenzugriffs bestehen keine alternativen Möglichkeiten, da die Gemeinde keine ähnlich großen Flächen zur Verfügung stellen kann und der Vorhabenträger keinen Zugriff auf andere Standorte hat.
Die Entwicklungsmöglichkeiten von Wohnbauflächen wurden im Entwicklungskonzept der Gemeinde Grabowhöfe dargelegt. Dort ist ersichtlich, dass dem Ausbau von Wohngebieten genügend Flächen zur Verfügung stehen und der Geltungsbereich des Bebauungsplans keiner spezifischen neuen Nutzung zugeordnet ist.
Alternativen außerhalb eines Schutzgebietes gestalten sich beinahe unmöglich, da nahezu das gesamte Gemeindegebiet in einem oder mehreren Schutzgebieten liegt (Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Europäisches Vogelschutzgebiet, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung).