Planungsdokumente: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 *Mischgebiet am Wallbach* OT Willershagen Gemeinde Gelbensande

Begründung

4. Ziele der Raumordnung

Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP MV 2016)

Willershagen ist im Landesraumentwicklungsprogramm dem ländlichen Raum zugewiesen. Es befindet sich am östlichen Rande des Stadt-Umland-Raums von Rostock und zählt zum Vorbehaltsgebiet Tourismus. In unmittelbarer Nähe verlaufen ein überregionales Straßennetz sowie ein internationales Eisenbahnnetz. Nördlich des Plangebiets besteht ein Vorbehaltsgebiet Trinkwassersicherung.

Abb. 2: Auszug aus der Karte des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (dunkelblauer Kreis Mitte), bearbeitet ign PartG-mbB

Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MM/R) sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten. Willershagen befindet sich am östlichen Rande des RREP MM/R im Tourismusentwicklungsraum innerhalb des Stadt-Umland-Raums. In nächster Nähe zum Planungsgebiet verlaufen ein überregionales Straßennetz und ein großräumiges Schienennetz. Durch Willershagen führt ein bedeutsames flächenerschließendes Straßennetz.

Weiterhin gibt es ein schmales Vorbehaltsgebiet Kompensation und Entwicklung südwestlich der Ortslage, nordöstlich liegt ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege.

Abb. 3: Auszug aus der Karte des Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (hellblauer Kreis), bearbeitet ign PartG-mbB

Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Gelbensande hat einen wirksamen Flächennutzungsplan, der 2012 eine 1. Änderung, das Plangebiet betreffend, erfahren hat. Der geänderte Flächennutzungsplan stellt im betreffenden Gebiet eine schmale Wohnbaufläche und Flächen für die Landwirtschaft dar. Für die Wohnbaufläche ist keine zentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.

Entlang des Behnkenhäger Weges verläuft eine Hochdruckgasleitung.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend geändert.

5. Bestehende Nutzung des Plangebietes

Abb. 6: Luftbild des Geltungsbereichs (Quelle: gaia.mv, 12.04.2023) bearbeitet ign PartG-mbB

Auf der Vorhabenfläche wurde ca. 1964 eine Bullenstallanlage mit Nebenanlagen betrieben und nach der Wende abgerissen. Im Plangebiet ist noch durch durch Betonplatten und Schotterflächen im größeren Maße versiegelt. Im Norden befindet sich der Wallbach. An der westlichen und Südlichen Plangebietsgrenze verlaufen Gräben, die in den Wallbach entwässern. Ein Teich dient der Zwischenspeicherung. Der Vorhabenträger lagert auf der Fläche bereits einige Teile und Materialien für seinen Solarbetrieb in einem Zelt und in Containern. Auf der Fläche stehen zahlreiche Bäume.

6. Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde unterstützt den Vorhabenträger und Grundstückseigentümer bei der Wiedernutzbarmachung des Geländes der ehemaligen Bullenstallanlage Willershagen. Die zum Teil versiegelte Brache soll in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Das Gebiet ist durch einen 3 m breiten Betonplattenweg bereits erschlossen. Der Vorhabenträger möchte ein Wohnhaus mit Büro errichten und eine Mehrzweckhalle für seinen Solarbetrieb. In der Lagerhalle werden Materialien für den Stahlhochbau wie Verbrauchsmaterialien (Schrauben, Bleche, Kantteile) gelagert.

Für den Solarbau Aluminiumprofile und Verbindungsmaterial (Klemmen, Kabel). Größere Teile, die mit einem erhöhten und schweren Verkehrsaufkommen einhergehen, werden jedoch nicht stattfinden, da diese Materialien direkt auf die Baustellen geliefert werden. Die Mehrzweckhalle dient weiterhin seinem privaten Nutzen, zur Unterbringung von Geräten und Fahrzeugen. Im Vorhaben- und Erschließungsplan ist die vorgesehene Nutzung des Gebietes dargestellt.

Die bauliche Nutzung des Gebietes beschränkt sich auf den Ostteil, im Anschluss an den Siedlungszusammenhang Willershagen. Hier befanden sich auch die ehemaligen Stallgebäude. Die umgebenen Grünflächen mit ihrem Baumbestand bleiben erhalten und werden als private Grünflächen festgesetzt. Baumfällungen sind nicht erforderlich. Für das Gebiet ist die Errichtung einer Kleinkläranlage erforderlich, da es im Ortsteil Willershagen keine zentrale Abwasserbeseitigung gibt. Das Niederschlagswasser soll in dem vorhandenen Teich, wie es bereits im Bestand der Fall ist zwischengespeichert werden. Das Niederschlagswasser fließt über die Gräben in den Wallbach. Zusätzlich soll eine Zisterne das Regenwasser speichern und für eine Nutzung zur Verfügung stehen. Im Süden des Geltungsbereiches befindet sich eine Wiesenfläche im Eigentum des Vorhabenträgers. Ursprünglich war hier die Errichtung einer Solaranlage geplant (vgl. Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung). Von dieser Nutzung soll jedoch abgesehen werden, da sich der Netzanschluss in weiter Ferne befindet und das Projekt unwirtschaftlich wäre.

Abb. 7: Vorhaben- und Erschließungsplan; ign PartG-mbB