Willershagen ist nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen, sodass auf dem Grundstück eine Kleinkläranlage für die häuslichen und gewerblichen Abwässer zu errichten ist. Die Planung erfolgt jedoch nach Satzungsbeschluss, sodass die Lage der Kläranlage noch nicht verortet werden kann. Daher wird folgende Festsetzung im Textteil getroffen:
Für die Abwasserbeseitigung der baulichen Anlagen ist eine vollbiologische Kleinkläranlage im Plangebiet zu errichten.
Die Errichtung der Kleinkläranlage ist auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, sowie auf den Flächen der privaten Grünanlagen.
Vor Errichtung der Kleinkläranlage ist bei der unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.