Planungsdokumente: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 *Mischgebiet am Wallbach* OT Willershagen Gemeinde Gelbensande

Begründung

7.6. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen

überdachte Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO sind außerhalb der Baugrenze unzulässig.

Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der Baugrenze zulässig.

Diese textliche Festsetzung dient der Klarstellung und Ergänzung zur zeichnerischen Festsetzung des Baufeldes durch Baugrenzen.

7.7. Ver- und Entsorgungsanlagen

Willershagen ist nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen, sodass auf dem Grundstück eine Kleinkläranlage für die häuslichen und gewerblichen Abwässer zu errichten ist. Die Planung erfolgt jedoch nach Satzungsbeschluss, sodass die Lage der Kläranlage noch nicht verortet werden kann. Daher wird folgende Festsetzung im Textteil getroffen:

Für die Abwasserbeseitigung der baulichen Anlagen ist eine vollbiologische Kleinkläranlage im Plangebiet zu errichten.

Die Errichtung der Kleinkläranlage ist auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, sowie auf den Flächen der privaten Grünanlagen.

Vor Errichtung der Kleinkläranlage ist bei der unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

7.8. Maßnahmen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses

Der Bebauungsplan trägt durch Festsetzungen dazu bei, dass sich die bestehenden Verhältnisse zur Niederschlagsentwässerung nicht verschlechtern. Wesentlich ist die Festsetzung der Grundfläche, die nicht über das bestehende Maß der Versiegelung von 2000 m² hinaus geht. Im Sinne der §§ 9 Abs. 1 Nr. 14 und 16 BauGB werden Maßnahmen zum Umgang mit Regenwasser festgesetzt.

Die festgesetzte Fläche Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses dient der Rückhaltung und Speicherung von Niederschlagswasser des Plangebietes in einem Regenrückhaltebecken.

Das Niederschlagswasser ist durch geeignete technische Systeme (Regenrückhaltebecken, Rigolen und Zisternen) zwischenzuspeichern und gedrosselt an die Vorflut abzuleiten.