Planungsdokumente: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 *Mischgebiet am Wallbach* OT Willershagen Gemeinde Gelbensande

Begründung

7.3. Überbaubare Grundfläche

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt eine Grundfläche fest, diese ist aus den baulichen Anlagen sowie den Zufahrten, Stellplätzen und Lagerflächen des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgeleitet. Eine weitere Erhöhung der Grundfläche durch die 50% Überschreitung gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist unzulässig, da die überbaubare Fläche für Zufahrten und Nebenanlagen bereits in der Festsetzung der Grundfläche berücksichtigt wurde. Die Mischgebietsfläche ist im Bestand um rd. 2.000 m² bereits versiegelt. Durch Entsiegelungsmaßnahmen werden rd. 1.300 m² entsiegelt. Die Planung sieht ein Wohnhaus und eine Lagerhalle vor, einschließlich Wege, Zufahrten und Nebenanlagen, die ebenso rd. 2.000 m² Fläche versiegeln. Die versiegelten Flächen konzentrieren sich zukünftig im Wesentlichen auf das Baufeld. Die Grünbereiche werden durch die Entsiegelungsmaßnahmen aufgewertet, somit wird ein schonender Umgang mit dem Schutzgut Boden und Fläche erreicht.

Es ist eine Grundfläche von maximal 2.000 m² zulässig. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist nicht zulässig.

7.4. Höhe baulicher Anlagen

Die Gebäudehöhen werden im Mischgebiet je nach Nutzungsart begrenzt. Für das Wohngebäude wird eine maximale Firsthöhe von 9 m über dem Gelände festgesetzt, damit fügt sich das Gebäude in den Ortscharakter von Willershagen ein. Die gewerblichen baulichen Anlagen entsprechen äußerlich nicht dem Wohncharakter und können die Firsthöhe nochmal überschreiten, jedoch bis maximal 12m über dem Gelände. Damit ist die Nutzung der Mehrzweck-/ Lagerhalle erst möglich.

Die Höhe von Wohngebäuden darf die Firsthöhe von 9 m, gemessen über der Geländeoberkante, nicht überschreiten.

Für baulichen Anlagen mit gewerblicher Nutzung ist eine Firsthöhe von maximal 12 m, gemessen über der Geländeoberkante zulässig. Die Geländehöhen sind der Vermessungsgrundlage zu entnehmen. Die Angabe der Geländehöhen erfolgt über NHN im Bezugssystem DHHN 2016. Bei Flachdächern ist der obere Bezugspunkt die Oberkante der Attika.

7.5. Bauweise

Der Bebauungsplan setzt fest, dass im Mischgebiet in offener Bauweise gebaut werden soll.

Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche beschränkt sich auf den Ostteil des Plangebietes, auf denen ehemals die Stallanlagen standen. Die umgebenen Gehölzstrukturen können somit erhalten werden.