Aufgrund der zu erwartenden Schutzgutbeeinträchtigungen durch die Planung sind auch mögliche Veränderungen der Wechselwirkungen gegeben. Durch die geplante Bodenversieglung wird der Grad der Grundwasserneubildung verringert und die vorhandene Vegetation auf diesen Flächen wird vollständig beseitigt. Dadurch gehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren. Eine minimale Beeinträchtigung des lokalen Klimas durch die Versieglung infolge eines Aufheizens der Bausubstanz im Sommer und einer herabgesetzten Evaprotranspiration ist ebenfalls zu erwarten. Bezüglich des natürlichen Wasserhaushaltes durch Verdunstung und Versickerung ist die Beeinflussung lokal in den neu versiegelten Flächen. Da zu den Änderungsflächen auch Freiflächen auch Freiflächen bzw. Maßnahmenflächen gehören, sind die Auswirkungen auf ein mögliches Minimum reduziert worden.
Klimaschutz / Klimaanpassung
Die Erweiterung der Siedlungsfläche des Hauptorts der Gemeinde Klink bedeutet auch eine weitere Versiegelung. Der höhere Niederschlagswasseranfall durch die zusätzliche Versiegelung, soll auf den ausreichend großen Grundstücken versickert werden, was in den Bebauungsplänen B3, B10 und B12 entsprechend festgesetzt wird. Ermöglicht wird dies durch die ausreichenden Freiflächen innerhalb der Geltungsbereiche. Durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken wird es weiterhin dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt und trägt damit zur Grundwasserneubildung bei. Eine großzügige Begrünung der Gebiete wirkt sich ebenso positiv auf das Kleinklima aus und wird die Versieglung bestmöglich ausgleichen. Die Veränderung des Kleinklimas erfolgt innerhalb eines eng begrenzten Gebietes und bezieht sich auf minimale Temperaturerhöhungen innerhalb der versiegelten Flächen.
Des Weiteren werden die neuen Gebäude nach den neusten energieeffizienten Standards und rechtlichen Vorgaben umgesetzt und versorgt. Genauere Ausführungen werden in den einzelnen Bebauungsplänen getroffen.
Damit sind durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Luft und Klima zu erwarten. Der Bereich der Änderungen des Flächennutzungsplans ist im Weiteren für das regionale Klima nicht von Bedeutung.