Planungsdokumente: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.5.4. Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Auswirkungen auf die Baudenkmäler sind nicht erkennbar. Der Erhalt von Baudenkmälern ist stark abhängig von der Instandhaltung dieser. Dies ist jedoch nur durch eine wirtschaftliche Nachnutzung möglich. Durch Förderung des Tourismussegments, Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohnraum und Stärkung der Infrastruktur, wird auch der Erhalt der Baudenkmäler sichergestellt.

2.5.5. Wechselwirkungen

Aufgrund der zu erwartenden Schutzgutbeeinträchtigungen durch die Planung sind auch mögliche Veränderungen der Wechselwirkungen gegeben. Durch die geplante Bodenversieglung wird der Grad der Grundwasserneubildung verringert und die vorhandene Vegetation auf diesen Flächen wird vollständig beseitigt. Dadurch gehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren. Eine minimale Beeinträchtigung des lokalen Klimas durch die Versieglung infolge eines Aufheizens der Bausubstanz im Sommer und einer herabgesetzten Evaprotranspiration ist ebenfalls zu erwarten. Bezüglich des natürlichen Wasserhaushaltes durch Verdunstung und Versickerung ist die Beeinflussung lokal in den neu versiegelten Flächen. Da zu den Änderungsflächen auch Freiflächen auch Freiflächen bzw. Maßnahmenflächen gehören, sind die Auswirkungen auf ein mögliches Minimum reduziert worden.

Klimaschutz / Klimaanpassung

Die Erweiterung der Siedlungsfläche des Hauptorts der Gemeinde Klink bedeutet auch eine weitere Versiegelung. Der höhere Niederschlagswasseranfall durch die zusätzliche Versiegelung, soll auf den ausreichend großen Grundstücken versickert werden, was in den Bebauungsplänen B3, B10 und B12 entsprechend festgesetzt wird. Ermöglicht wird dies durch die ausreichenden Freiflächen innerhalb der Geltungsbereiche. Durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken wird es weiterhin dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt und trägt damit zur Grundwasserneubildung bei. Eine großzügige Begrünung der Gebiete wirkt sich ebenso positiv auf das Kleinklima aus und wird die Versieglung bestmöglich ausgleichen. Die Veränderung des Kleinklimas erfolgt innerhalb eines eng begrenzten Gebietes und bezieht sich auf minimale Temperaturerhöhungen innerhalb der versiegelten Flächen.

Des Weiteren werden die neuen Gebäude nach den neusten energieeffizienten Standards und rechtlichen Vorgaben umgesetzt und versorgt. Genauere Ausführungen werden in den einzelnen Bebauungsplänen getroffen.

Damit sind durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Luft und Klima zu erwarten. Der Bereich der Änderungen des Flächennutzungsplans ist im Weiteren für das regionale Klima nicht von Bedeutung.

2.5.6. Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

Aktuell ist von geringen Emissionen im Plangebiet auszugehen. Die Ortslage Klink und die umgebenden Wohnhäuser erzeugen minimale Emissionen durch die Wärmeenergie (Beheizung) während der Wintermonate. Lärm- und Abgasemissionen sind aufgrund der direkten Nähe zur Bundesstraße gegeben. Verstärkt treten diese während der Tourismussaison durch den steigenden Verkehr auf.

Abfälle und Abwasser

Der Siedlungsabfall der Gemeinde Klink wird entsprechend der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte getrennt und der Wiederverwertung oder der Abfallbehandlungen zugeführt. Die bei der Errichtung von Gebäuden anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder, soweit eine Verwertung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, unter Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen (§15 KrWG)

Die möglichen Emissionen werden nach energieeffizienten, technischen Standards auf ein Minimum reduziert. Unter Punkt 1.6.2 wurden die Aspekte Abfälle und Abwasser erläutert.