Planungsdokumente: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.4.4. Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Rechtliche Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V). In § 2 sind die, zu schützenden, Kulturgüter näher bestimmt.

Baudenkmale sind im wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung bereits enthalten. In der Gemeinde Klink befindet sich eine Gutsanlage, die als Ensemble von Schloss, Kirche, Verwaltungshaus, Stallgebäuden und Resten der Parkanlage unter Denkmalschutz steht. Die Denkmäler sind nachrichtlich in die Plansatzung übernommen. Bodendenkmale sind in der Ortslage Klink nicht bekannt.

Im Rahmen der Behördenbeteiligungen werden die Hinweise des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege berücksichtigt. Grundsätzlich gilt für Bodendenkmale, dass die bei Erdarbeiten zufällig neu entdeckt werden, die Bestimmungen des § 11 DSchG M-V greifen. In diesem Fall ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Eintreffen eines Mitarbeiters oder Beauftragten des Landesamtes in unverändertem Zustand zu erhalten. Die Verpflichtung erlischt fünf Werktage nach Zugang der Anzeige.

2.4.5. Wechselwirkungen

Alle Schutzgüter wirken zusammen und stehen in Beziehungen zueinander. Dabei haben einige Schutzgüter spezielle Wechselbeziehungen. Der Boden steht in Beziehung zu allen restlichen Schutzgütern. Die Bodenqualität hat großen Einfluss auf die Filter- und Pufferfunktion in Bezug auf das Grundwasser. Wiederum ist der Wasserhaushalt entscheidend für die Bodenentstehung und Zusammensetzung. Der Boden und die vorherrschenden Wasserverhältnisse sind Grundlage für die Entwicklung der Vegetation und der davon abhängigen Arten. Unter anderem prägen die Wasserflächen und der Höhenrücken dazwischen das Landschaftsbild. Das Erleben der Landschaft dient unter anderem der Erholung.

Umso vielfältiger die biologische Vielfalt ist, umso größer ist die Naturnähe und damit die ausgeprägte Natürlichkeit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft. Damit gehen ebenso günstige Bedingungen für die Tiere und Pflanzen einher. Klima und Luft beeinflussen stark die Vegetation. Kulturgüter haben prägende Effekte auf das Landschaftsbild und somit auch auf die Ortscharakteristik und Erholungsfunktion. Negative Einflüsse bergen lediglich die sich aus dem Schutzgut Mensch ergebenden Anforderungen, denn die Erholung und somit auch Nutzung der Natur kann negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt haben. Der Straßenverkehr produziert Lärmimmissionen und hat auch eine trennende Wirkung und Barrierefunktion.

2.5. Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase