Planungsdokumente: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.6.6. Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Landschaftsschutzgebiete

L 41 a Mecklenburger Großseenland

Die Änderungsflächen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ragen teilweise in die Flächen des Landschaftsschutzgebietes hinein, da das Schutzgebiet den Ort fast vollständig entlang der Bestandsbebauung einschließt und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte keine alternativen Möglichkeiten zulässt. Um die Entwicklungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan darstellen zu können, ist die Ausgliederung dieser Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig. Der Antrag auf Ausgliederung wird bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gestellt.

Naturschutzgebiete

Es sind keine Gebiete betroffen.

Nationalparke

NLP 3a Müritz-Nationalpark Teil Müritz

Der Nationalpark liegt ca. 3400 m östlich des Vorhabens und wird durch die Müritz vom Vorhabengebiet getrennt. Aufgrund der Entfernung wird das Schutzgebiet durch die Maßnahme nicht wesentlich zusätzlich belastet und beeinträchtigt.

Biosphärenreservate

Es sind keine Gebiete betroffen.

Naturparke

Es sind keine Gebiete betroffen.

Naturdenkmale

Es befinden sich keine Naturdenkmale im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und in unmittelbarer Nähe der Bebauungspläne B3, B10, B12.

Europäisches Netzwerk Natura 2000

DE 2642-401 Müritz Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte

Das Vogelschutzgebiet liegt in ca. 330 m Entfernung vom Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und beginnt am Ufer der Müritz. Zwischen dem Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und dem Schutzgebiet liegt die Hauptstraße (noch B192) sowie bestehende Siedlungsbereich der Gemeinde Klink. Das Schutzgebiet ist mit der Ortslage Klink vorbelastet. Die potenziellen Auswirkungen werden in der Natura 2000-Vorprüfung ermittelt.

DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee

Das Vogelschutzgebiet befindet sich ca. 540 m westlich des Siedlungsgebiets Klink am Kölpinsee. Es ist durch die große Entfernung nicht betroffen.

DE 2543-302 Müritz

Das FFH-Gebiet beginnt rd. 330 m östlich des Bereichs der Änderung des Flächennutzungsplans am Ufer der Müritz. Zwischen dem Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und dem Schutzgebiet liegt die Hauptstraße (noch B 192) sowie der bestehende Siedlungsbereiche der Gemeinde Klink. Das Schutzgebiet ist von der Ortslage vorbelastet. Die vom Planvorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen werden in der Natura 2000- Vorprüfung betrachtet.

DE 2543-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee

Das FFH-Gebiet beginnt rd. 540 m westlich des Bereichs der Änderung des Flächennutzungsplans. Es ist durch die große Entfernung nicht betroffen.

Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope

Nach dem Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie liegen folgende gesetzlich geschütztes Biotope in der Nähe des Plangebietes:

MUE 08661 Stehende Kleingewässer einschließlich der Ufervegetation

Das Biotop befindet sich mittig des Dorfes angrenzend an die B 192 auf der westlichen Seite. Weiter nach Westen befinden sich Wohnbebauungen. Durch die Entfernung von ca. 140 m zu den Änderungsbereichen sind keine Auswirkungen zu erwarten.

MUE 08663 Stehende Kleingewässer einschließlich der Ufervegetation

Das permanente Kleingewässer befindet sich auf der Grünfläche im Westen des Ortes. Es ist von Weiden und Gebüschen umstanden und wird nach Osten von einer privaten Grünfläche begrenzt. Nach Westen schließt sich ein Röhrichtbestand an. Durch das Vorhaben sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

MUE 08662 Röhrichtbestände und Riede

Das Biotop liegt in der westlichen Grünfläche der Gemeinde. Durch ausreichende Abstände sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

MUE 08659 Naturnahe Feldgehölze

Das Gebüsch befindet sich angrenzend an die Änderungsfläche nördlich des B 10 innerhalb der Grünfläche der Gemeinde. Durch das Vorhaben sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

MUE 08654 Stehende Kleingewässer, einschließlich der Ufervegetation

Das Biotop grenzt im Osten an den Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und liegt unmittelbar an der B 192 am südlichen Ortseingang der Gemeinde Klink. Beeinträchtigungen durch die Planung werden u.a. durch einen Abstandspuffer und die vorhandene Heckenstruktur ausgeschlossen.

MUE 08643 Röhrichtbestände und Riede

Das Biotop liegt südlich am Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans. Es liegt inmitten einer intensiv bewirtschafteten Ackerfläche. Südlich des Biotops führt ein Graben entlang. Im südöstlichen Bereich schließt das Biotop MUE 08641 Stehende Kleingewässer, einschließlich der Ufervegetation an. Am südlichen Rand ist eine großzügige Heckenstruktur geplant, die den Siedlungsbereich vom Biotop trennt und damit das Biotop nicht zusätzlich belastet.

MUE 08638 Stehende Kleingewässer, einschließlich der Ufervegetation

Das Biotop liegt inmitten eines intensiv genutzten Ackers, rd. 100m südwestlich vom Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans entfernt. Die zu erwartenden Auswirkungen der Vorhaben des Bebauungsplans B 10 werden zu keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen des Biotops führen.

MUE 08655 Sölle

Das Soll befindet sich nördlich dem W2. Durch die Entfernung sind keine Beeinträchtigungen auf das Biotop zu erwarten.

MUE 08647 Naturnahe Feldgehölze

Die Strauchgruppe liegt ca. 65 m vom Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans entfernt. Das Biotop liegt östlich der B 192 am südöstlichen Ortsrand Klinks. Zwischen dem Plangebiet und dem Biotop liegt noch die B 192. Durch den Verkehr und den angrenzenden nördlichen Siedlungsbereich ist das Biotop vorbelastet. Es ist keine zusätzliche Beeinträchtigung durch Planvorhaben zu erwarten.

MUE 08640 Stehende Kleingewässer, einschließlich der Ufervegetation

Das Kleingewässer liegt rd. 90 m entfernt, südlich des Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans. Es befindet sich direkt an der bestehenden B 192 und ist vorbelastet, sodass keine zusätzlichen negativen Auswirkungen durch Planvorhaben zu erwarten sind.

Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile

Es sind keine geschützten Landschaftsbestandteile im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und der näheren Umgebung vorhanden.

Küsten- und Gewässerschutz

Küsten- und Gewässerschutzstreifen

Die Bereiche der Änderung des Flächennutzungsplans liegen rd. 300 - 400m von der Müritz entfernt und damit außerhalb des Gewässerschutzstreifens.

Trinkwasserschutz

Die Bereiche der Änderung des Flächennutzungsplans liegen außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.

Schutz der Alleen, des Waldes und gesetzlich geschützter Bäume

Laut Naturschutzausführungsgesetz M-V vom 23. Februar 2011 sind Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen Verkehrsflächen gesetzlich geschützt. Entlang der im Bereich der Änderungen des Flächennutzungsplans gelegenen Verkehrsflächen (Hauptstraße, Straße zum Kölpinsee, Grabenitzer Weg) beginnen Alleen bzw. Alleebestandteile. Dort, wo Trauf- und Wurzelbereiche der Bäume in das Plangebiete der verbindlichen Bauleitplanung hineinragen, sind diese zu schützen. Gesetzlich geschützte Bäume sind ebenfalls im Rahmen der Bebauungsplanung zu sichern. Es ist kein Waldbestand betroffen.

Geschützte Arten

Der Großteil der Änderungsflächen stellen sich aktuell als intensiv genutzte Ackerflächen mit wenig Strukturelementen dar. Die nördliche Fläche des Bebauungsplans Nr. 3 am Rand von Klink dient hauptsächlich der gewerblichen Nutzung. Nach Norden befindet sich eine Hecke für potenzielle Hecken- und Gebüschbrüter. Diese bleibt erhalten. Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans liegen kleine Ruderalflächen, die möglicherweise als Habitat für Zauneidechsen dienen. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Durch die Strukturarmut der Fläche im Bereich des B 10 konnte sich insgesamt ebenfalls keine hohe Artenvielfalt ausprägen. Als potenzielle Brut- und Nahrungshabitate nutzen Offenlandarten, wie Feldlerche, Goldammer und Grauammer die landwirtschaftlichen Geltungsflächen. Nur bedingt dienen diese Flächen temporär als Rastplatz für Zugvögel. Im Bereich der vereinzelten Hecken nach Osten ist die Gilde der Hecken- und Gebüschbrüter vertreten. Für diese sind die Randgebiete zur Nahrungssuche bedeutend. Ein Großteil von letzteren Arten sind als Allerweltsarten und störungstolerant einzuordnen. Des Weiteren befindet sich südlich des B 10 ein geschütztes Kleingewässer mit einem Röhrichtbestand. Letzteres dient den Arten als Trittsteinbiotop. Vorbelastungen sind vor allem durch die intensive Bewirtschaftung, einschließlich eines erhöhten Nährstoffeintrages, sowie durch die Bundes- und Landstraße gegeben. Die Straßen haben damit eine Barrierewirkung zu anderen Vernetzungsstrukturen der Arten und wirken mit Schadstoff- und Lärmimmissionen auf die Fläche ein. In den Bebauungsplänen werden geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

Zäsurfläche

Für die Entwicklungsflächen der Gemeinde Klink müsste ein Teil der im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) dargestellten Zäsurfläche zwischen Klink und dem Urlauberdorf Klink in Anspruch genommen werden.

Auf einer Breite von ca. 116 m soll eine Entwicklung für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 12 in Anspruch genommen werden. Die Siedlungszäsur bleibt auf einer Breite von ca. 284 m erhalten. Die Funktion der Trennung von Siedlungen bleibt bestehen.

2. Umweltbericht

2.1. Einleitung

Nach § 2 BauGB ist im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Grundlage bilden § 2 Abs. 4, § 2a und die Anlage 1 des BauGB. Zweck des Berichts ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes und der erheblichen Umweltauswirkungen. Die Bewertung im Rahmen des Umweltberichts hat ausschließlich umweltintern anhand verfügbarer Bewertungsmaßstäbe im Sinne der Umweltvorsorge zu erfolgen.

Der Umweltbericht stellt einen gesonderten, unselbständigen Teil der Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) dar, dessen wesentliche Inhaltspunkte in der Anlage zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c BauGB vorgegeben sind. Aus dem unmittelbaren Zusammenhang zur Vorbereitung der planerischen Abwägungsentscheidung ergibt sich die Notwendigkeit zur Untersuchung und Darstellung der nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB für die Abwägung insbesondere zu berücksichtigenden Umweltbelange.

Für die Bewertung der voraussichtlich erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes (FNP) sind die vom Bestand abweichenden Planflächen von besonderer Bedeutung. Vom Bestand abweichende Flächenausweisungen des FNP, von denen voraussichtlich negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, sind im Wesentlichen Potenzialflächen, die eine Bebauung von Flächen am Siedlungsrand ermöglichen.

Abweichend vom wirksamen FNP weist die 4. Änderung FNP der Gemeinde Klink folgende Potenzialflächen (Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren) neu aus:

  • B-Plans Nr. 10 (Wohnbauflächen)
  • B-Plans Nr. 12 (Mischgebiet)

Diese Flächen sind Gegenstand der folgenden Umweltprüfung.

Die Flächen, deren Zweckbestimmung, im Zuge der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes berichtigt wird, werden im folgenden Umweltbericht nicht weiter diskutiert, da es sich um die Darstellung der tatsächlichen Nutzung handelt. Erhebliche Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter sind nicht zu erwarten.

Rechtskräftige Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

  • B-Plan Nr. 7 (Wohnbauflächen)
  • B-Plan Nr. 3 (Mischgebiet)

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes dient als planungsrechtliche Grundlage zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 10 und Nr.12, sowie der Änderung der Darstellung zum bestehenden Bebauungsplan Nr.3. In diesem Zuge werden die geänderten Zweckbestimmungen der Bebauungspläne Nr. 7 und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 angepasst. Der Flächennutzungsplan soll die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Klink darstellen, die nicht nur auf aktuelle Bauleitplanverfahren basieren, sondern auch die voraussehbaren Bedürfnisse und zukünftige Entwicklung abbilden. Dabei werden sowohl die Erfordernisse der Raumordnung als auch die umweltrelevanten Aspekte berücksichtigt. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft nur die Flächen der Ortslage Klink.

Der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 20.07.2017 in der Gemeindevertretung gefasst. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde ist seit dem 18.10.2000 wirksam.

Die Kurzdarstellung der relevanten Änderungsbereiche erfolgte bereits im Rahmen der Begründung unter Punkt 1.5 - Ziele und Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans- in dieser Unterlage.