Planungsdokumente: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.4.1. Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt und Wechselbeziehungen untereinander

Biotopausstattung

Die westlichen Flächen außerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur sind großflächige Ackerschläge, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden und nur durch vereinzelte Sölle und Gräben mit Feldgehölzen und Röhrichtbeständen geprägt sind. Dazu gehört die Flächen des Änderungsgebietes W2. Es ist jedoch eine strukturarme intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche. Des Weiteren befindet sich im südlichen Geltungsbereich des W2 ein Kleingewässer mit einem Röhrichtbestand. Dieses dient den Arten als Trittsteinbiotop zu angrenzenden Biotopen, als auch zu den FFH-Gebieten nach Osten und Westen.

Die Bereiche M2 und W1 sind bereits durch Bebauung geprägt und können nur eine begrenzte, an die Bestandsituation angepasste, Biotopausstattung vorweisen. Mit dem neuen Bereich M1 für die Gemeinbedarfs-, Stellplatz- und Mehrzweckflächen wird die bisher als Zäsur dienende Freifläche sowie eine Heckenfläche in Anspruch genommen.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Gemeindegebiet vorkommenden geschützten Biotoptypen nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz M-V (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 2018), die sich in unmittelbarer Nähe zu den Änderungsbereichen befinden. Weitere gesetzlich geschützte Biotope sind entlang der Ufer der Müritz und des Kölpinsee vorhanden.

Tabelle 2 Geschützte Biotope (§20 NatSchAG M-V) im Gemeindegebiet

Biotope (gesetzlich geschützt)Beschreibung
FeuchtbiotopRöhrichtbestände, Riede
GewässerbiotopStehende und permanente Kleingewässer, einschließlich Ufervegetation, Sölle
GehölzbiotopNaturnahe Feldgehölze,

Direkt von den in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Änderungsbereichen betroffen sind folgende geschützte Biotope:

Tabelle 3 Geschützte Biotope (§20 NatSchAG M-V) in den Änderungsbereichen

Biotope (gesetzlich geschützt)Beschreibung / Lage
MUE08643 Feuchtgrünland; Phragmites-Röhricht; Staudenflur; aufgelassenRöhrichtbestände, Riede Änderungsbereich A1
MUE08641  temporäres Kleingewässer; Großseggenried; Kleinröhricht; StaudenflurStehende und permanente Kleingewässer, einschließlich Ufervegetation, Sölle Änderungsbereich A1
MUE09121 permanentes Kleingewässer; verbuscht; Gehölz; Weide; EscheStehende Kleingewässer, einschl. der Uferveg. Änderungsbereich A3

Die betroffenen gesetzlich geschützten Biotope werden in Maßnahmenflächen integriert und bleiben erhalten. Weitere Beeinträchtigungen durch zukünftige Bauvorhaben in den neu dargestellten Baugebieten sind nicht zu erwarten. Der genaue Inhalt der Maßnahmen wird in der detaillierten Bauleitplanung festgesetzt.

Gemäß § 20 NatSchAG M-V (zu § 20c BNatSchG) sind Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung des Biotops führen können, unzulässig.

Im Alleenkataster des Landes sind geschützte Baumreihen und Alleen entlang der B 192 ausgewiesen, diese befinden sich an der östlichen Plangebietsgrenze des M2 und W2. Eine weitere Baumreihe befindet sich an der Straße nach Grabenitz.

Direkt im Anschluss an die bebaute Ortslage Klink grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburger Großseenland“. Dieser Bereich ist reich gegliedert. Die Grünlandflächen werden durch kleinere Landschaftselemente wie Hecken, Baumreihen, Alleen und Sölle strukturiert. In der Kulisse wirken die Müritz und der Kölpinsee mit Gehölzstrukturen.

Pflanzen und Tiere

Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung der Ackerfläche (W2,) können sich nur typische Begleitarten, wie u.a. Acker-Senf, Acker-Kratzdistel, Taubnesseln und Gewöhnlicher Löwenzahn am Rand ausbilden. Durch die Strukturarmut der Fläche konnte sich somit insgesamt keine hohe Artenvielfalt ausprägen. Als Brut- und Nahrungshabitate nutzen potenziell Offenlandarten, wie z.B. Feldlerche, Feldschwirl, Goldammer und Grauammer die Änderungsflächen. Nur bedingt dient die Fläche temporär als Rastplatz für Zugvögel. Auf Grundlage einer Potenzialanalyse kommen somit insgesamt 23 FFH-Arten auf der Fläche vor. Nachfolgend werden die auf den landwirtschaftlichen Flächen (W2) vorkommenden Arten beschrieben:

  • Potenziell vorkommende Arten (Nahrungshabitat): Amsel, Blaumeise, Buchfink, Feldsperling, Haussperling, Kohlmeise, Bachstelze, Schafstelze, Rast- und Brutvögel
  • Potenziell vorkommende Arten (Bruthabitat): Grauammer, Goldammer, Feldlerche, Feldschwirl, Kiebitz, Rebhuhn
  • Potenziell vorkommende Arten (Rastplatz): Graureiher, Kranich, Graugans

Tierarten der FFH-RL, außer die Zauneidechse kommen aufgrund der unzureichenden Habitatausstattung in den Änderungsbereichen W2 und A1nicht vor Vorbelastungen sind vor allem durch die intensive Bewirtschaftung, einschließlich eines erhöhten Nährstoffeintrages, sowie durch die Bundesstraße gegeben. Die Straßen haben eine Barrierewirkung zu anderen Vernetzungsstrukturen der Arten und wirken mit Schadstoff- und Lärmimmissionen auf die Fläche ein. Die Umverlegung der B 192 führt in Zukunft dazu, dass sich diese Barrierewirkung einschließlich der Immissionsbelastungen leicht nach Westen verschiebt. Bezogen auf die Biotopausstattung, Artvorkommen und Vielfalt weisen die Änderungsflächensflächen selbst keinen hohen Stellenwert auf, sodass die Schutzwürdigkeit als gering eingestuft werden kann. Als Bestandteil des Gesamtgebietes zwischen Müritz und Kölpinsees, welches wiederum einen hohen naturschutzrechtlichen Stellenwert, einem sensiblen Naturraum und wertvollen Landschaftsraum hat, kommt dem Gemeindegebiet insgesamt eine hohe Schutzbedürftigkeit zu.

Die Grünlandflächen, teilweise Zäsurflächen, (Änderung M2, A2, A3)) und sonstigen seeufernahen Bereiche, insbesondere nördlich von Klink, stellen teilweise Rastplätze für Vögel dar.

Boden

Das Schutzgut Boden bestimmt aufgrund seines natürlichen Ertragspotenzials und seines Puffer- und Filtervermögens gegenüber Schadstoffen neben anderen Schutzgütern (Wasser, Klima) maßgeblich das Leistungsvermögen des Naturhaushalts. Der Boden steht in enger Verbindung mit dem Wasserhaushalt eines Standortes und bildet mit ihm zusammen eine essenzielle Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere. Als schutzwürdige Böden gelten Böden, deren natürliche Funktionen erhalten sind oder die Archivfunktion für natur- und kulturhistorische Ereignisse haben. Die Beeinträchtigung dieser Funktionen sollte nach § 1 BBodSchG vermieden werden.

Das Schutzgut Fläche unterstreicht die besondere Bedeutung von unbebauten, unzersiedelten und unzerschnittenen Freiflächen für die ökologische Dimension einer nachthaltigen Entwicklung. Durch eine quantitative Betrachtung des Flächenverbrauches wird folglich der Aspekt der nachhaltigen Flächeninanspruchnahme in der Umweltprüfung berücksichtigt.

Bodenfunktionsbereiche stellen Böden mit annährend gleichen Eigenschaften dar. Maßgebend für die Zusammenfassung sind die Merkmale Bodenart (Substrat), Hydromorphie und anthropogene Überprägung. Insgesamt wurden im Rahmen der „Landesweiten Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in M-V“ (Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 1995) 22 Bodenfunktionsbereiche erfasst.

Im Gemeindegebiet Klink sind 5 Bodenfunktionsbereiche ausgewiesen. Während der Boden der bebauten Ortslage zum Großteil eine geringe Schutzwürdigkeit aufweist, sind die westlich angrenzenden Ackerflächen mit einer erhöhten und hohen Schutzwürdigkeit bewertet. Das Plangebiet mit den Bereichen W2 und A1 ist durch den Bodenfunktionsbereich 07: Lehme/ Tieflehme grundwasserbestimmt/ staunaß gekennzeichnet. Der Bodenfunktion kommt eine erhöhte Schutzwürdigkeit zu. Die Bereiche M1 und M2 sind durch sickerwasserbestimmte Lehme/Tieflehme (Bodenfunktionsbereich 05) bestimmt.

Lehm- und Schluffböden (Bodenfunktionsbereich 05, 07) mit mittleren Tongehalt besitzen bei nicht zu dichter Lagerung sowohl eine ausreichende Durchlüftung als auch ein hohes Speichervermögen für nutzbares Wasser. Da auch ihre Nähstoffreserven mittel bis hoch sind, gehören sie zu den ertragsreichsten Böden. Die Ackerzahl beträgt für diese Bodenfunktionsbereiche < 50. Im Bereich W2 liegen die Ackerwertzahlen zum Großteil bei 38, 44. Im Westen des Gebietes liegen kleinere Bereiche mit einer Ackerwertzahl von 28, im Bereich des südlichen Biotops bei 13. Im Bereich M2 sind Böden mit Ackerwertzahlen von 38, 48, 50 und 53 vorhanden. Entlang der Bundesstraße und der Straße zum Kölpinsee sind die Böden mit der Ackerwertzahl > 50 zu finden, für diesen Bereich ist die Schutzwürdigkeit der Bodenfunktion als hoch eingestuft.

Die Änderungsflächen ohne baulichen Bestand werden landwirtschaftlich genutzt. Bodenverdichtung ist auch ein Problem in der Landwirtschaft, wenn auf den großen Agrarflächen vielfach schwere landwirtschaftliche Maschinen zum Einsatz kommen.

Teilweise liegt die Änderungsfläche M1 auf eine Dauergrünfläche. Die Grünlandzahl liegt hier zwischen 28 und 48.

Für die Plangebietsflächen sind keine Bodenbelastungen bekannt. Sollte bei Baumaßnahmen weiterer verunreinigter Boden oder Altablagerungen (Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Bauschutt etc.) angetroffen werden, so sind diese Abfälle vom Abfallbesitzer bzw. vom Grundstückseigentümer einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Diese Abfälle dürfen nicht zur erneuten Bodenverfüllung genutzt werden.

Auf den landwirtschaftlichen Flächen ist aktuell von einer mäßigen bis hohen Belastung durch Düngungen (Nährstoffeinträge) auszugehen. Durch die Filterfunktion des Bodens wird das Grundwasser allerdings vor Schadstoffen geschützt. Des Weiteren ist der Boden aufgrund der großen Freiflächen im Umland durch den Wind erosionsgefährdet.

Wasser

Die Grundwasserkörper MEL_EO_4_16 liegt im Bereich des Geltungsbereiches der Änderungen des Flächennutzungsplanes. Eine Festsetzung als Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet besteht nicht. Die in der Ortslage Klink bereits bestehenden Gebäude und Straßen und weiteren Versiegelungen schränken die Grundwasserneubildungsrate gegenüber einer anthropogen unbeeinflussten Fläche bereits ein. Eine Gefährdung des Grundwasserkörpers durch Verschmutzung besteht bei der derzeitigen Nutzung nicht. Durch zusätzliche Versiegelungen von Flächen kann es zu einer weiteren Herabsetzung der Grundwasserneubildungsrate kommen, da weniger Niederschlagswasser versickern kann. Des Weiteren führt ein hoher Versiegelungsgrad des Bodens zu einem erhöhten Oberflächenabfluss des Niederschlagwassers. Der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen ist sicherzustellen.

Grund- und Oberflächengewässer sind Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Tiere und Pflanzen und gehören auch zur Lebensgrundlage des Menschen. Sie sind als Reservoir für das Trinkwasser lebensnotwendig. Im Rahmen des Gewässerschutzes ist es Ziel der Bauleitplanung, die Flächenversiegelung zu begrenzen, die Regenwasserversickerung zu fördern, für einen geregelten Abfluss von Oberflächengewässern im Sinne des Hochwasserschutzes und des Wasserrückhaltes zu sorgen und den Eintrag wassergefährdender Stoffe zu verhindern.

Grundwasser ist ein wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes und im Besonderen für die Trinkwassergewinnung von großer Bedeutung. Beeinträchtigungen für das Grundwasser ergeben sich vor allem durch Verschmutzung bzw. dadurch, dass das Grundwasser sich nicht in dem Umfang wie es entnommen wird bzw. abfließt auch erneuern kann.

Im Kartenportal (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 2018) ist die Grundwasserneubildung südwestlich der Gemeinde (W2) dargestellt. Sie beträgt hier > 50 – 150 mm/a und im Norden der Gemeinde (Bereich M2) > 200 – 250 mm/a.

Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen korreliert in hohem Maße mit dem Grundwasserflurabstand. Je niedriger der Flurabstand ist, desto geringmächtiger ist die den Grundwasserleiter überlagernde und schützende Substratschicht, in der Schadstoffe zurückgehalten und abgepuffert werden können. Weitere Faktoren sind die Bindigkeit und die Sorptionsfähigkeit des Substrats. Bei großen Flurabständen (> 10 m) ist das Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen etwas besser geschützt. Der Grundwasserflurabstand beträgt in weiten Teilen des Gemeindegebietes mehr als 10 m, demnach ist das Grundwasser relativ gut geschützt.

Die angrenzenden Stillgewässer (Müritz, Kölpinsee, vereinzelte Sölle in der Umgebung) sind vor allem aufgrund landwirtschaftlicher Aktivitäten (Nährstoffeintrag) vorbelastet. Wobei die durch verbesserte Bewirtschaftungsverfahren und Extensivierungen die flächenhafte Belastung durch den Nährstoffeintrag zurückgegangen ist. Gefährdungen und Belastungen bestehen jedoch weiterhin, da zum einen die über Jahrzehnte im Boden angesammelten Schadstoffe nach und nach ins Grundwasser gelangen und zum anderen auf intensiv genutzten Äckern auch weiterhin durch Pestizideinsatz und Düngung Stoffe in den Boden und das Wasser eingetragen werden. Diese intensiven Formen der landwirtschaftlichen Nutzung führen auch zu Belastungen von Oberflächengewässern (z.B. Gräben und Feldsölle), insbesondere wenn kein Pufferstreifen zwischen Gewässern und intensiver Ackernutzung vorhanden ist.

Luft und Klima

Im sogenannten „Mecklenburg-Brandenburgischen Übergangsklima“ treffen die maritimen (ozeanischen Klimaeinflüsse Westeuropas auf die kontinentalen osteuropäischen. Durch den großen Anteil an Gewässern und Wäldern, die vielfach wechselnden Höhenlagen und Hangneigungen entwickelt sich ein spezielles Makroklima, dass sich besonders bei den Niederschlags- und Temperaturwerten abzeichnet. Klink liegt am Nordwestufer der Müritz, hier sind wesentlich höhere Niederschläge als am Ostufer der Müritz zu verzeichnen (um die 567 mm Niederschlagsmengen pro Jahr) Die Jahrestemperatur beträgt im Durchschnitt 8,0°C. Die relative Luftfeuchtigkeit wird mit 84% angegeben. Das Klima wird durch häufige Wechsel von maritimen und kontinentalen Einflüssen geprägt, wobei die maritimen Luftmassen überwiegen. Die großen Wasserflächen der Müritz und des Kölpinsees wirken wetterstabilisierend. Vom Juni bis in den Winter wird das Gebiet durch die erwärmten Wassermassen positiv beeinflusst. Im Frühjahr wirkt die stark abgekühlte Müritz umgekehrt.

Aufgrund der ländlichen Ausprägung des Geltungsbereiches, als auch des Umlandes ist die Luftqualität als gut einzustufen. Es befinden sich keine größeren Industrien und Ähnliches in der näheren Umgebung, welche zu Vorbelastungen führen könnten.

Landschaft / Landschaftsbild

Die Gemeinde Klink ist der Landschaftszone 4 – Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte zugeordnet (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 2018).

Für Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen der Aufnahme der Landschaftsbildelemente Landschaftsbildräume ausgegliedert. Dabei wurden landschaftliche Situationen zusammengefasst, die das gleiche Erscheinungsbild besitzen (Räume gleicher Erlebbarkeit). Nach einer Analyse, der für die Bewertung der Landschaftsräume relevanten Kategorien Vielfalt, Naturnähe/ Kulturgrad, Eigenart und Schönheit als Zusammenspiel der vorgenannten, erfolgte die Bewertung des Landschaftsbildpotentials (Umweltministerium M-V, 1994).

Die Gemeinde Klink und die Planbereiche sind dem Landschaftsbildraum „Kölpinsee/ Südufer“ zugeordnet mit der höchsten Wertstufe. Im Südwesten der Gemeinde beginnt der Landschaftsbildraum „Felder um Sietow“ mit der Bewertung mittel bis hoch. Die Maßnahmenflächen im Bereich W2 sind diesem Bildraum zugeordnet.

Das Gebiet ist ein landschaftsästhetisch sehr wertvoller Raum. Ca. 100m westlich der Plangebiete beginnen Kernbereiche Landschaftlicher Freiräume mit der höchsten Wertstufe. Die landschaftlichen Freiräume am Ufer der Müritz und dem Kölpinsee werden durch die B 192 zerschnitten. Die Plangebiete, bzw. die Erweiterung der Ortslage erfolgt somit immer im Wirkbereich der Achse der Bundesstraße und im Anschluss an die bebaute Ortslage.

Es werden durch die Änderung des Flächennutzungsplanes auf Acker- und Grünlandflächen bauliche Entwicklungen über Bauleitpläne begünstigt. Die zukünftig möglichen zu versiegelnden Flächen werden durch die später im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen und Grundflächenzahlen auf das notwendige begrenzt.

Der Ort Klink liegt auf einem Höhenrücken von ca.80 m ü. HN zwischen der Müritz und dem Kölpinsee. Diese Höhenlage auf einer begrenzten Fläche stellt eine Besonderheit dar. In der Landschaft von den Wasserflächen aus gesehen, ist die bebaute Ortslage gut erkennbar. Das Landschaftsbild mit seinen prägenden Elementen zu erhalten ist auch ein Ziel der Landschaftsschutzgebietsverordnung. “Wesentlich dabei sind die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieser Landschaft sowie die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. In dem Landschaftsschutzgebiet liegen große zusammenhängende wasser- und waldbestandene Endmoränen-, Sander- und Niederungslandschaften mit mannigfaltiger und häufig noch ursprünglicher Naturausstattung. Vielfältige Landschaftselemente, wie Alleen, Hecken, Einzelbäume, Kleinstgewässer, Feuchtgebiete, Steilhänge, Bäche, Quellen, Findlinge, ur- und frühgeschichtliche Bodendenkmale, durchsetzen das Gebiet und bieten dem Betrachter ein vielgestaltiges Bild.“ (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Mecklenburger Großseenland" Vom 25. Oktober 1995)

2.4.2. Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura-2000 Gebiete und des Landschaftsschutzgebietes

FFH Gebiet - DE 2542-302 Müritz

Das Gebiet umfasst den größten See des Landes einschließlich der Ufer- und Verlandungsbereiche im Westen und Süden. Extensiv bewirtschaftete Grünlandbereiche mit Resten von kalkreichen Niedermooren sowie Pfeifengraswiesen grenzen an den mesotrophen See. Es grenzt mit dem Uferbereich der Müritz an den Ort Klink.

Erhaltungsziele:

- Erhalt/ Schutz ufernaher Flachwasserbereiche mit Unterwasservegetation unter Berücksichtigung der Maßgaben, die sich bereits aus dem Schutzstatus insbesondere der Verlandungsbereiche ergeben (Verbot der Beschädigungen, Zerstörungen etc. der gesetzlich geschützten Biotope)

- Erhalt der bisher unverbauten Uferabschnitte

- Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Umsetzung von WRRL-Maßnahmen (Kellerbach)

- Anlage, Erweiterung von Pufferzonen zur Minderung von Stoffeinträgen aus intensiv genutzten Ackerflächen entlang des Westufers

- Monitoring in Bezug auf die Ausbreitung der Quagga-Muschel

Schutzzweck: Schaffung einer guten Lebensgrundlage und optimaler Habitate für verschiedenste FFH-Arten, Erhaltung der biologischen Vielfalt und komplexen Ökosysteme

FFH Gebiet – DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee

Das FFH-Gebiet befindet sich zwischen den Orten Malchow, Waren (Müritz), Jabel und Göhren-Lebbin. Es umfasst den Kölpinsee, den nördlichen Teil des Fleesensees und Teile des Jabeler Sees sowie die Halbinseln Damerower Werder und Heidenkirchhof. Das europäische Schutzgebiet ist Teil der Landschaftseinheit 412 Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee.

Erhaltungsziele:

  • Erhalt einer wald- und wassergeprägten Landschaft mit meso- und eutrophen Seen, Übergangs- und Schwingrasenmooren, kalkreichen Sümpfen und Niedermooren, Mageren Flachland-Mähwiesen, Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern sowie Moorwäldern
  • Cladium-Sümpfe sowie Moorwälder besondere Bedeutung als prioritäre Lebensraumtypen
  • Gewässer, deren Verlandungsbereiche, Moore und Wälder sind bedeutsam für den Schutz von Fischotter, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Kammmolch, Bauchige Windelschnecke sowie Kriechenden Scheiberich
  • günstige Zustand der Lebensraumtypen und Arten soll erhalten bleiben
  • für kalkreichen Niedermoore ist der günstige Erhaltungszustand wiederherzustellen
  • eutrophe Gewässer sowie Habitate des Schlammpeitzgers sind zu entwickeln.

SPA – Gebiet 2642-401 „Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte“

SPA-Gebiet 2441-401 „Klocksiner Seenplatte, Kölpin- und Fleesensee

Nach der Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V §1 Abs. 2 dient der Schutzzweck der Europäischen Vogelschutzgebiete dem „…Schutz der wildlebenden Vogelarten sowie ihrer Lebensräume…“. Das “Erhaltungsziel des jeweiligen Europäischen Vogelschutzgebietes ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der maßgeblichen Bestandteile des Gebietes. In Anlage 1 werden als maßgebliche Bestandteile die Vogelarten und die hierfür erforderlichen Lebensraumelemente gebietsbezogen festgesetzt.“

Das SPA – Gebiet 2642-401 „Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte“

ist geprägt durch die Müritzseenplatte mit breiten Schilf-Röhrichten, geschlossenen weiträumigen Misch- und Nadelforsten in den Sandergebieten, einen hohen Anteil an Waldseen, Bruchwäldern, Waldmooren und Seggenriedern, weiterhin Heidestandorten sowie offener Feldmark.

Das SPA-Gebiet 2441-401 „Klocksiner Seenplatte, Kölpin- und Fleesensee“ ist geprägt durch die Seenkette mit ausgedehnten Röhrichtzonen, Laub-, Nadel- und Mischwaldbereichen, einer Vielzahl artenreicher Moore, Sümpfe, Seggenrieder und Feuchtwiesen sowie strukturreichen Offenlandzonen. Das Schutzgebiet ist ein international bedeutsames Seengebiet für brütende und rastende Groß und -Wasservogelarten.

Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburger Großseenland“

(1) Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz der Mecklenburgischen Großseenlandschaft vom Plauer See bis zur Müritz. Wesentlich dabei ist die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieser Landschaft sowie die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. In dem Landschaftsschutzgebiet liegen große zusammenhängende wasser- und waldbestandene Endmoränen, Sander und Niederungslandschaften mit mannigfaltiger und häufig noch ursprünglicher Naturausstattung. Vielfältige Landschaftselemente, wie Alleen, Hecken, Einzelbäume, Kleinstgewässer, Feuchtgebiete, Steilhänge, Bäche, Quellen, Findlinge, ur- und frühgeschichtliche Bodendenkmale, durchsetzen das Gebiet und bieten dem Betrachter ein vielgestaltiges Bild. Der überwiegende Teil der Flächen wird fischerei-, land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch das milde, ausgeglichene Klima sowie den hohen Erholungswert der Landschaft, bei gleichzeitiger dünner Besiedelung, besitzt das Landschaftsschutzgebiet günstige Voraussetzungen für landschaftsgebundene Erholung und Tourismus. Der hohe Anteil an Seen und Wäldern beherbergt für eine Vielzahl von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten bedeutsame Lebensräume und Rückzugsgebiete, die somit einen Schutzwert verkörpern.

(2) Der Schutz dieser Landschaft ist insbesondere erforderlich

- zur Erhaltung der glazial geprägten Oberflächenformen, der anthropogenen Landschaftsstruktur und von wertvollen Landschaftsbestandteilen;

- zur Sicherung und Wiederherstellung von naturnahen und natürlichen Landschaftsteilen;

- zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und ihren Lebensräumen;

- zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer;

- zur Sicherung der Umgebung von ökologisch wertvollen Gebieten, insbesondere einem Nationalpark, einem Naturpark und verschiedenen Naturschutzgebieten, und zur Herstellung von Biotopvernetzungen zwischen den Gebieten;

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Landschaft als Erholungsraum im Rahmen der landschaftsverträglichen Mehrfachnutzung;

- zur Erhaltung und Wiederherstellung des durch abwechslungsreiche Landschaftselemente sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaftsbildes und der damit in Verbindung stehenden Naturerlebniseignung.

Dabei ist die Zersiedlung der Landschaft zu vermeiden und Rückzugsgebiete für die Pflanzen- und Tierwelt zu sichern. (Landschaftsschutzgebietsverordnung Mecklenburger Großseenland)

2.4.3. Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung

Eine intakte Umwelt ist auch die Lebensgrundlage für den Menschen. Durch die Benennung des Schutzgutes Mensch mit dem Zusatz „insbesondere der menschlichen Gesundheit“ in § 2 UVPG wird deutlich, dass es bei der Betrachtung des Schutzgutes in Abgrenzung zu anderen Schutzgütern im Wesentlichen um das Wohlbefinden des Menschen und ein die Gesundheit förderndes Wohnumfeld geht. Zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch sind daher die Ausstattung des Plangebiets im Hinblick auf ein attraktives und gesundes Wohnumfeld, die Erholungseignung von siedlungsnahen Flächen sowie erholungsrelevante Infrastruktur und mögliche Beeinträchtigungen dieser Qualitäten durch beispielsweise Lärm und sonstige Immissionen oder fehlende Zugänglichkeit/Durchgängigkeit von Erholungsflächen zu betrachten. Im Folgenden wird daher auf die Aspekte Gesundheit und Wohnqualität sowie Freizeit und Erholung eingegangen.

Die Gemeinde Klink (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) nimmt eine Fläche von rd. 2.542ha ein. Innerhalb des Gemeindegebietes leben 1.149 Einwohner; Stand 30.06.2019 (Amt Seenlandschaft).

Die Gemeinde Klink liegt nur 6km vom Heilbad Waren Müritz entfernt und befindet sich auf der schmalen Landenge direkt zwischen Müritz und Kölpinsee. Durch die direkte Lage an der B 192 besteht eine günstige Verkehrsanbindung an die BAB 19 sowie dem öffentlichen Personennahverkehr.

Zu den Infrastruktureinrichtungen der öffentlichen und privatrechtlichen Ausstattung sowie zum Angebot von Freizeit und Erholung sind u.a. zu nennen: die Freiwillige Feuerwehr, eine Kindertageseinrichtung, eine Kirche mit Friedhof, eine Rehaklinik, der Müritzer Bauernmarkt, das Schlosshotel Klink sowie der Bereich des Müritzhotels, eine Marina, ein Sportzentrum sowie ein unverbautes Ufer mit Wanderwegen und mehreren Badestellen sowie mehrere kleine Gewerbeunternehmen. Durch die attraktive Lage und die gut ausgestattete Infrastruktur ist Klink ein nachgefragter Wohnstandort und ein beliebtes touristisches Reiseziel. Vor allem im Bereich der Tourismus- und Gesundheitsbranche sind vor Ort viele Arbeitsplätze geschaffen worden.

Lärm ist in den Städten und Gemeinden eines der größten Umwelt- bzw. Gesundheitsprobleme. Bei dauerhaft zu hohen Schallimmissionsbelastungen sind gesundheitsschädliche Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen. Der Straßenverkehrslärm bildet die wichtigste Lärmquelle im kommunalen Bereich und ist gleichzeitig Synonym für andere negative Wirkungen des Verkehrs, wie z. B. Abgas, Staub und Erschütterungsbelastungen, Verkehrsunsicherheit, Trennwirkung, Unwirtlichkeit städtischer Räume usw.

Da die Bundesstraße B 192 direkt durch die Ortslage führt und die genannten negativen Auswirkungen in der Ortschaft zu Konflikten führen, ist die Umverlegung der B 192 seit Jahren in der Planung. Der Trassenverlauf der Variante 4 wurde mit Schreiben des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V vom 13.Dezember 2018 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestätigt. Der Trassenverlauf wurde in der Plandarstellung nachrichtlich übernommen und stellt den Planungsstand 2019 dar. Die neue Trasse führt im Westen der Ortslage Klink entlang, der Knotenpunkt wird im Norden der Gemeinde errichtet, sodass Klink zukünftig durch eine Stichstraße erschlossen wird. Die Trennwirkung des aktuellen Straßenverlaufes wird damit aufgehoben. Die Verkehrssicherheit wird erhöht, die Baugebiete können besser miteinander vernetzt werden, die Lärm- und Staubimmissionen werden sich erheblich reduzieren.

Insgesamt ist die lufthygienische Belastung innerhalb des Planungsraumes als sehr gering einzustufen. Lokale Immissionsbelastungen werden vor allem durch den Kraftfahrzeugverkehr verursacht und können in unmittelbarer Nähe zu der Bundestraße B 192 zu leicht erhöhten Schadstoffkonzentrationen führen. Die Luftqualität ist durch die Lage zwischen den Gewässern und der geringen Siedlungsdichte besonders gut.