Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf

Begründung

1. Lage des Plangebietes

Die Gemeinde Lalendorf beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* die Schaffung neuer Wohnbauflächen in westlicher Ergänzung des Wohngebietes Am Berge.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 2,13 ha und wird wie folgt eingegrenzt:

- im Norden durch die Bahnlinie,

- im Osten durch das Plangebiet des B-Planes Nr.2 der Gemeinde Lalendorf,

- im Süden durch das Plangebiet des B-Planes Nr.2 der Gemeinde Lalendorf,

- im Westen durch Ackerfläche.

Übersichtskarte; (Quelle: gaia.mv, 29.08.2023), ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB

2. Ziele des Bebauungsplanes

Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes. Durch die Planaufstellung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) erreicht werden. Im Plangebiet sollen neue Wohngrundstücke entstehen, um den gemeindlichen Bedarf an neuen Wohnraum im Gemeindehauptort zu decken. Der Ortsteil Lalendorf ist infrastrukturell sehr gut angeschlossen durch die Lage an der Bundesstraße 104 Güstrow - Neubrandenburg, sowie die Nähe zur Bundesautobahn A 19 und den Bahnhof Lalendorf. Der Gemeindeort verfügt über ein Angebot der Nahversorgung (Netto, Fleischer, Bäcker) sowie Ärzte, Schule, Verwaltung, Handwerk und Gewerbe.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Wohngebietes Am Berge geschaffen werden. Diese Entwicklung bereitete die Gemeinde bereits durch die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan vor. Das insgesamt ca. 2,42 ha große Plangebiet umfasst 1,91 ha Wohnbaufläche, wobei ein Teilbereich den südöstlich angrenzenden Grundstücken zugeordnet ist. Hier sind Gartenflächen mit Nebenanlagen der angrenzenden Wohnbebauung mit in den Geltungsbereich aufgenommen worden, da diese nicht vom angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplan umfasst sind.

3. Gesetzliche Grundlagen des Bebauungsplanes

  • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI I S. 3634), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394),
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert
  • Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)