Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf

Begründung

6. Inhalt der Satzung

Der Bebauungsplan *Wohngebiet Am Berge 2. BA* schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des Wohngebietes Am Berge. Kompensationsmaßnahmen sichern die Verträglichkeit des Planvorhabens für Natur- und Umweltschutz, Klimaschutz, betroffene Arten und das Landschaftsbild.

6.1. Art der baulichen Nutzung

Das Gebiet soll als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO genutzt werden, um der Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Lalendorf, gerecht zu werden. Es erfolgt eine Erweiterung des Wohngebietes Am Berge in westlicher Ortsrandlage. Der Gebietscharakter entspricht einem Allgemeinem Wohngebiet. Die Wohnnutzung ist deutlich prägend. Das Plangebiet fügt sich in diesem Kontext ein.

Anlagen für die Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden sich wegen ihres größeren Flächenbedarfs und der nutzungsbezogenen Bauwerke nicht in das angestrebte Erscheinungsbild des Gebietes einfügen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen wird die Wohnruhe im Gebiet beeinträchtigen. Dazu kommt, dass die Erschließungsanlagen nicht auf das Verkehrsaufkommen solcher Betriebe ausgelegt sind.

Im Bebauungsplan wird die Art der Nutzung wie folgt festgesetzt:

Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind folgende Arten von Nutzungen nicht zulässig:

- Anlagen für die Verwaltung § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO

- Gartenbaubetriebe § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO

- Tankstellen § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO

6.2. Maß der baulichen Nutzung

Die Zahl der Vollgeschosse wird für die Baufelder mit I als Höchstmaß festgesetzt.

Die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung sind im Wesentlichem aus dem angrenzenden Bebauungsplan übernommen, um den Gebietscharakter zu wahren. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, da sich aufgrund der Lage und Größe der Baufelder weder Reihenhäuser noch Hausgruppen in das Erscheinungsbild des Gebietes einfügen würden. Es ist eine offene Bauweise festgesetzt und eine Grundflächenzahl von 0,4. Durch die Grundflächenzahl wird die überbaubare Fläche auf den einzelnen Grundstücken reglementiert. Sie entspricht einer klassischen Wohnbebauung mit Grundstücken von 700 - 800 m² und liegt vom Charakter im ländlichen bis urbanen Bereich.