Das Gebiet soll als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO genutzt werden, um der Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Lalendorf, gerecht zu werden. Es erfolgt eine Erweiterung des Wohngebietes Am Berge in westlicher Ortsrandlage. Der Gebietscharakter entspricht einem Allgemeinem Wohngebiet. Die Wohnnutzung ist deutlich prägend. Das Plangebiet fügt sich in diesem Kontext ein.
Anlagen für die Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden sich wegen ihres größeren Flächenbedarfs und der nutzungsbezogenen Bauwerke nicht in das angestrebte Erscheinungsbild des Gebietes einfügen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen wird die Wohnruhe im Gebiet beeinträchtigen. Dazu kommt, dass die Erschließungsanlagen nicht auf das Verkehrsaufkommen solcher Betriebe ausgelegt sind.
Im Bebauungsplan wird die Art der Nutzung wie folgt festgesetzt:
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind folgende Arten von Nutzungen nicht zulässig:
- Anlagen für die Verwaltung § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO
- Gartenbaubetriebe § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO
- Tankstellen § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO