3.1. Raumordnung
Im Landesentwicklungsprogramm M-V (LEP M-V) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MM/R) sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten. Die Gemeinde Lalendorf liegt zwischen den zentralen Orten Güstrow und Teterow an der B 104 und verfügt über die Anbindung an den Schienenverkehr. Lalendorf gehört zum Verflechtungsbereich des Mittelzentrums Güstrow. Der Gemeindehauptort Lalendorf ist direkt an das großräumig bedeutsame Straßenverkehrsnetz der B 104 und der A 19 sowie dem großräumigen Schienenverkehrsnetz Lübeck-Strasburg angebunden. Im Osten führt die Bahnverbindung Berlin - Rostock entlang jedoch ohne Haltestation im Gemeindehauptort. Im LEP M-V wird die A 19 als internationales Straßennetz ausgewiesen und die Bahnverbindungen als internationales Eisenbahnnetz.
Die Gemeinde Lalendorf ist sowohl im Landesentwicklungsprogramm M-V als auch im Regionalen Raumentwicklungsprogramm als Tourismusentwicklungsraum ausgewiesen sowie als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft.
Ausschnitt RREP MM/R 2011
Gemäß Landesraumentwicklungsprogramm, Programmsatz Z 4.2 (1), und RREP MM/R, Programmsatz G 4.1 (1), ist die Wohnbauflächenentwicklung auf die Zentralen Orte in ihrer überörtlichen Bündelungsfunktion und als Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung entsprechend LEP-Programmsatz4.1 (2), zu konzentrieren. Die Ausweisung neuer Siedlungsflächen hat somit in Anbindung an die Ortslagen zu erfolgen, insbesondere an die Siedlungsschwerpunkte Lalendorf. Gemäß LEP-Programmsatz Z 4.5 (2), Sicherung bedeutsamer Böden, darf die land- wirtschaftliche Nutzung von Flächen ab der Wertzahl 50 nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden. Im Planverfahren ist sicherzustellen, dass Landwirtschaftsflächen nur in absolut notwendigem Umfang der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden.
Die Bodenwertzahl im Plangebiet liegt zum Großteil bei 56 und anteilig bei 58, 47 und 70.
Die Gemeinde hat aufgrund hoher Bodenwertzahlen in der Umgebung und starken Einschränkungen durch Verkehrstrassen und Gewerbe jedoch keine alternativen Flächenpotentiale für eine Wohnbauentwicklung auf Böden mit Bodenwerten < 50 vorzuweisen. Daher weisen die für eine Entwicklung anstehenden Wohnbauflächen gemäß rechtswirksamen Flächennutzungsplan Bodenwertzahlen über 50 auf. Alternative Entwicklungsmöglichkeiten sind derzeit nicht gegeben.
Der Widerspruch zu LEP-Programmsatz Z 4.5 (2), wird mit der geringen Flächengröße von 2,42 ha, der Ausweisung im rechtswirksamen FNP sowie der Alternativlosigkeit der Planung begründet.
- Vorbereitende und Verbindliche Bauleitplanung
Die Gemeinde Lalendorf verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan ist seit dem 20.04.2000 wirksam. Das Gebiet ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan
Im Süden und im Osten grenzt das bestehende Wohngebiet *Am Berge* mit dem Bebauungsplan Nr. 2 an das Plangebiet an.