Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf

Begründung

3.1. Raumordnung

Im Landesentwicklungsprogramm M-V (LEP M-V) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MM/R) sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten. Die Gemeinde Lalendorf liegt zwischen den zentralen Orten Güstrow und Teterow an der B 104 und verfügt über die Anbindung an den Schienenverkehr. Lalendorf gehört zum Verflechtungsbereich des Mittelzentrums Güstrow. Der Gemeindehauptort Lalendorf ist direkt an das großräumig bedeutsame Straßenverkehrsnetz der B 104 und der A 19 sowie dem großräumigen Schienenverkehrsnetz Lübeck-Strasburg angebunden. Im Osten führt die Bahnverbindung Berlin - Rostock entlang jedoch ohne Haltestation im Gemeindehauptort. Im LEP M-V wird die A 19 als internationales Straßennetz ausgewiesen und die Bahnverbindungen als internationales Eisenbahnnetz.

Die Gemeinde Lalendorf ist sowohl im Landesentwicklungsprogramm M-V als auch im Regionalen Raumentwicklungsprogramm als Tourismusentwicklungsraum ausgewiesen sowie als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft.

Ausschnitt RREP MM/R 2011

Gemäß Landesraumentwicklungsprogramm, Programmsatz Z 4.2 (1), und RREP MM/R, Programmsatz G 4.1 (1), ist die Wohnbauflächenentwicklung auf die Zentralen Orte in ihrer überörtlichen Bündelungsfunktion und als Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung entsprechend LEP-Programmsatz4.1 (2), zu konzentrieren. Die Ausweisung neuer Siedlungsflächen hat somit in Anbindung an die Ortslagen zu erfolgen, insbesondere an die Siedlungsschwerpunkte Lalendorf. Gemäß LEP-Programmsatz Z 4.5 (2), Sicherung bedeutsamer Böden, darf die land- wirtschaftliche Nutzung von Flächen ab der Wertzahl 50 nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden. Im Planverfahren ist sicherzustellen, dass Landwirtschaftsflächen nur in absolut notwendigem Umfang der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden.

Die Bodenwertzahl im Plangebiet liegt zum Großteil bei 56 und anteilig bei 58, 47 und 70.

Die Gemeinde hat aufgrund hoher Bodenwertzahlen in der Umgebung und starken Einschränkungen durch Verkehrstrassen und Gewerbe jedoch keine alternativen Flächenpotentiale für eine Wohnbauentwicklung auf Böden mit Bodenwerten < 50 vorzuweisen. Daher weisen die für eine Entwicklung anstehenden Wohnbauflächen gemäß rechtswirksamen Flächennutzungsplan Bodenwertzahlen über 50 auf. Alternative Entwicklungsmöglichkeiten sind derzeit nicht gegeben.

Der Widerspruch zu LEP-Programmsatz Z 4.5 (2), wird mit der geringen Flächengröße von 2,42 ha, der Ausweisung im rechtswirksamen FNP sowie der Alternativlosigkeit der Planung begründet.

  1. Vorbereitende und Verbindliche Bauleitplanung

Die Gemeinde Lalendorf verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan ist seit dem 20.04.2000 wirksam. Das Gebiet ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan

Im Süden und im Osten grenzt das bestehende Wohngebiet *Am Berge* mit dem Bebauungsplan Nr. 2 an das Plangebiet an.

4. Bestehende Nutzung des Plangebietes

Das Plangebiet wird derzeit als Acker bewirtschaftet und grenzt im Süden und im Osten an das bestehende Wohngebiet Am Berge an. Im Osten liegen einige Gartengrundstücke der angrenzenden Bebauung, die in den Geltungsbereich mit aufgenommen werden, da sie außerhalb des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 2 liegen und ihre Nutzung nun planungsrechtlich geregelt werden soll.

Im Norden erstrecken sich in unmittelbarer Nähe die Bahngleise und ein einzelnstehendes Gebäude. Im Nordosten liegt eine kleine Gehölzfläche aus heimischen Baumarten in einer flachen Geländevertiefung (teilweise flach überstaut). Zahlreiche Weiden-Kopfbäume überschirmen die dicht bewachsen Krautschicht mit Brombeeren und Brennnessel. Im Osten des Biotops war die Ablagerung von Gartenabfällen sichtbar.

Luftbild; (Quelle: gaia.mv, 29.08.2023), ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB

5. Geplante Nutzung des Plangebietes

Das bestehende Wohngebiet Am Berge soll durch weitere Grundstücke für den Einfamilienhausbau erweitert werden. Die Anbindung im Süden des Plangebietes war seinerzeit bereits katastermäßig berücksichtigt. Gleichzeitig wurde diese Fläche bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche zur Entwicklung vorgesehen. Die Gemeinde Lalendorf ist infrastrukturell gut ausgestattet und an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Die Nachfrage nach Wohneigentum ist konstant. Dabei handelt es sich vornehmlich um junge Familien, die zurück in ihre Heimat ziehen oder hier im Umland eine Arbeitsstelle gefunden haben.

Die Grundstücke liegen im Durchschnitt zwischen 750 m² und 800 m² und werden durch eine öffentliche Straßenverkehrsfläche erschlossen. Diese ist in ihrem Querschnitt mit Parktaschen und Baumpflanzungen ausgestattet.

Im Nordosten soll eine Ringerschließung über die Gehölzfläche führen und den direkten Anschluss an das angrenzende Wohngebiet darstellen. Diese direkte Verbindung an den Ortskern ist insbesondere für Rettungsfahrzeuge und Fußgänger bedeutsam. Diese Ringerschließung ist auch aus städtebaulicher und verkehrsrelevanter Sicht die beste Möglichkeit das Wohngebiet an den Siedlungszusammenhang anzuschließen. Durch kurze Wege ist somit der Bahnhof und das Ortszentrum mit Einkaufsmöglichkeiten und der Schule erreichbar. Der stark verbuschte Gehölzbestand soll reduziert und gepflegt werden. Ein Feuerlöschteich soll den Brandschutz für das Areal Wohngebiet Am Berge sichern. Die Möglichkeit der Doppelnutzung als Regenrückhaltebecken ist im Zuge der konkreten Erschließungsplanung zu untersuchen.

Am westlichen Plangebietsrand wird ein Heckenstreifen festgesetzt. Die Grünstruktur des bestehenden Wohngebietes wird somit am Gebietsrand fortgesetzt.