Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
An der westlichen Plangebietsgrenze führt ein Anpflanzgebot in der Breite von 3 m und 5 m entlang. Die Festsetzung dient dem Siedlungsabschluss gegenüber der freien Landschaft und ist analog den Festsetzungen des südlich angrenzenden Wohngebietes fortgeführt. Die Anpflanzung und Pflege der Hecke ist durch die zukünftigen Grundstücksbesitzer vorzunehmen.
Folgende textliche Festsetzung wird dazu aufgenommen:
Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige Bepflanzungen sind mit heimischen standortgerechten Gehölzen aus der Pflanzliste zu bepflanzen, zu pflegen und dauernd zu erhalten. Die Laubbäume oder Obstbäume (je 12 - 14 cm StU) bzw. Baumheister 150/200 cm sollen alle 15 - 20 m gepflanzt werden. Die Sträucher (60 - 100 cm) sind in 2 Reihen bei einer Breite von insgesamt 3 m und in 3 Reihen bei einer Breite von insgesamt 5 m mit einem Abstand von 1,5 m zu pflanzen.
Baumpflanzungen auf den zukünftigen Grundstücken
Um eine Grundbegrünung des Wohngebietes zu gewährleisten, werden Baumpflanzungen auf den Privatgrundstücken festgesetzt:
Auf jedem Grundstück ist je angefangene 600 m² ein standortgerechter heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 16 - 18 cm oder Obstbaum mit einem Stammumfang von 12 - 14 cm und einer Baumscheibe von mind. 12 m² Größe zu pflanzen und dauernd zu erhalten. Es ist mindestens ein Baum je Grundstück zu pflanzen.
Baumpflanzung Straßenverkehrsfläche
Der Straßenquerschnitt wird ebenfalls von dem südlich angrenzenden Wohnweg übernommen, da die Straße verlängert wird. Es sind Parktaschen vorgesehen, sowie Grünflächen, die mit 8 Baumstandorten den Straßenraum begrünen und Beschatten sollen:
An der Erschließungsstraße sind einseitig mindestens 8 standortgerechte, heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 16 - 18 cm und einer Baumscheibe von mind. 12 m² Größe zu pflanzen, zu pflegen und dauernd zu erhalten. Die Artauswahl ist der Pflanzliste zu entnehmen.
Pflanzliste
Für die anzupflanzenden Bäume im Straßenraum sowie für die Bepflanzung auf den öffentlichen Grünflächen werden standortgerechten heimische Arten in artspezifischen Pflanzabständen empfohlen.
Insbesondere sind zu verwenden:
Bezeichnung
deutsch botanisch
Bäume:
Feldahorn Acer campestre
Bergahorn Acer pseudoplatanus
Purpur-Erle Alnus spaethii
Baumhasel Corylus colurna
Elsbeere Sorbus torminalis
Stieleiche Quercus robur
Zerreiche Quercus cerris
Kleinbäume unter 10 m und Sträucher:
Gemeine Felsenbirne Amelanchier ovalis
Kupfer-Felsenbirne Amelanchier lamarckii
Gewöhnliche Berberitze Berberis vulgaris
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus
Gemeine Liguster Ligustrum vulgaris
Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum
Felsenkirsche Prunus mahaleb
Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus
Johannisbeeren Ribes (Arten und Sorten)
Wildrosen Rosa rugosa/rugotida/pimpinellifolia
Schwarzer Holunder Sambucus nigra
Kornel-Kirsche Cornus mas
Roter Hartriegel Cornus sanguinea
Haselnuss Corylus avellana
Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna
Zweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata
Pflaumenblättriger Weißdorn Crataegus prunifolia
Echte Mehlbeere Sobus aria
Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia
Elsbeere Sorbus torminalis
Gemeiner Flieder Syringa vulgaris
Wolliger Schneeball Viburnum lantana