Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gerecht zu werden.
Das Plangebiet liegt am Südwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Lalendorf und ist im Süden und Osten von Bebauung umgeben. Auch im Norden befindet sich eine Bebauung sowie die Bahntrassen. Durch die geringe Größe des Plangebietes von rd. 2,42 ha ist es für das regionale Klima nicht von Bedeutung. Während der Bauzeit kann es zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Luftqualität durch baulich bedingte Abgas- und ggf. auch Staubemissionen kommen. Nach Realisierung der Planung können sich die mikro- bzw. lokalklimatischen Verhältnisse im Plangebiet durch die geplante Bebauung bzw. Versiegelung bisher weitestgehend unbebauter Flächen leicht in Richtung eher stadtklimatischer Verhältnisse mit etwas erhöhten Durchschnittstemperaturen und niedrigerer Luftfeuchte als im Umland entwickeln. Die vorgesehenen Garten- bzw. Grünflächenanteile mit Heckenstrukturen Baumpflanzung wirken diesen Effekten entgegen. Im Ergebnis sind durch die Planung bzw. ihre Umsetzung keine relevanten Beeinträchtigungen der lufthygienischen und lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. Nähere Ausführungen erfolgen in der Umweltprüfung im weiteren Planverfahren.