Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf

Begründung

9.4. Baum-, Wald- und Alleenschutz

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 sind keine Waldflächen vorhanden. Alleen und Baumreihen sind nicht betroffen. Bei der Freimachung des Gewässerbiotops sind ggf. Baumfällungen gesetzlich geschützter Bäume erforderlich. Notwendige Baumfällungen sind entsprechend des Baumschutzkompensationserlasses MV beim Landkreis Rostock Untere Naturschutzbehörde zu beantragen und auszugleichen. Die tatsächlich notwendigen Baumfällungen können erst im Rahmen der Planung und Umsetzung des Feuerlöschteiches ermittelt und bilanziert werden.

9.5. Klima

Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gerecht zu werden.

Das Plangebiet liegt am Südwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Lalendorf und ist im Süden und Osten von Bebauung umgeben. Auch im Norden befindet sich eine Bebauung sowie die Bahntrassen. Durch die geringe Größe des Plangebietes von rd. 2,42 ha ist es für das regionale Klima nicht von Bedeutung. Während der Bauzeit kann es zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Luftqualität durch baulich bedingte Abgas- und ggf. auch Staubemissionen kommen. Nach Realisierung der Planung können sich die mikro- bzw. lokalklimatischen Verhältnisse im Plangebiet durch die geplante Bebauung bzw. Versiegelung bisher weitestgehend unbebauter Flächen leicht in Richtung eher stadtklimatischer Verhältnisse mit etwas erhöhten Durchschnittstemperaturen und niedrigerer Luftfeuchte als im Umland entwickeln. Die vorgesehenen Garten- bzw. Grünflächenanteile mit Heckenstrukturen Baumpflanzung wirken diesen Effekten entgegen. Im Ergebnis sind durch die Planung bzw. ihre Umsetzung keine relevanten Beeinträchtigungen der lufthygienischen und lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. Nähere Ausführungen erfolgen in der Umweltprüfung im weiteren Planverfahren.

10. Durchführung der Maßnahme

Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Lalendorf und zum geringen Teil in Privateigentum. Die Erschließungsstraße und der Fußweg/ Feuerwehrzufahrt werden öffentlich gewidmet. Die Versorgungsfläche für Löschwasser und die öffentlichen Grünflächen bleiben im Gemeindeeigentum. Die Wohngrundstücke werden an private Eigentümer veräußert. Die festgesetzten Maßnahmen auf den entsprechenden Flächen werden durch die Flächeneigentümer durchgeführt.

Lalendorf, den

___________________________

Bürgermeister K.H. Stiewe