Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf

Begründung

6.3. Überbaubare Grundstücksfläche

Die Überbaubare Grundstücksfläche ist in der Planzeichnung mit einer Baugrenze festgesetzt. Die Baugrenze weist einen regulären Abstand von 3 m zur Grenze des Wohngebietes auf, mit Ausnahme der östlichen Wohngrundstücke. Hier befinden sich noch die hinteren Grundstücksflächen des angrenzenden Bebauungsplanes. Im Westen der Erschließungsstraße ist die Baugrenze in einem Abstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie gesetzt. Hier soll ein ausreichender Abstand baulicher Anlagen in Bezug auf die Straßenbäume eingehalten werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.

6.4. Höhenlage und Höhe baulicher Anlagen

Die maximale Firsthöhe ist mit 11 m über dem Gelände festgesetzt. Die Geländehöhen sind in der Vermessungsgrundlage angegeben über NHN im Bezugssystem DHHN 2016. Die Höhenbegrenzung richtet sich ebenfalls nach dem angrenzenden Bebauungsplan Am Berge und den entstandenen Wohnhäusern.

6.5. Nebenanlagen

Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind auch außerhalb der Baugrenze zulässig.

Die Festsetzung dient der Klarstellung. Es sind keine Einschränkungen für die Zulässigkeit von Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen vorgesehen.