8.2. Ver- und Entsorgung
Nachstehend folgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung des Gebietes.
Trinkwasser
Die Wasserversorgung des Baugebietes wird durch die Anbindung an die bestehende Wasserversorgung der Gemeinde Lalendorf sichergestellt. Die technischen Anschlussbedingungen und -möglichkeiten für die Erweiterung der Trink- und Brauchwassernutzung sind mit dem Eigenbetrieb der Gemeinde Lalendorf LAW – Lalendorfer Abwasser und Wasser abzustimmen.
Schmutzwasser
Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über die gemeindeeigene Kläranlage im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetrieb der Gemeinde Lalendorf LAW – Lalendorfer Abwasser und Wasser.
Niederschlagswasser
Nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser wird zur Förderung der Grundwasserneubildung nach Möglichkeit breitflächig auf dem Grundstück versickert, sofern es die Bodenverhältnisse zulassen und die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Überschüssiges Niederschlagswasser kann an das bestehende Netz der örtlichen zentralen Regenwasserentsorgung im Wohngebiet Am Berge angeschlossen werden, zunächst sind jedoch die Möglichkeiten der dezentralen Niederschlagsentwässerung zu nutzen zB. durch Niederschlagswassernutzung und Speicherung. Das nordöstliche trockengefallene bzw. temporär Wasserführende stark verbuschte Biotop soll als Feuerlöschteich hergerichtet werden. Hier ist die Einleitung des potenziell überschüssigen Niederschlagswassers zu überprüfen.
Abfallbeseitigung
Anfallende Abfälle sind gemäß Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch § 44 des Gesetzes vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1324) und den dazugehörigen Rechtsvorschriften, dem Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz für Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Januar 1997 (GVOBl. M-V, S. 43, GS M-V GI. Nr. 2129-1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.06.2012 (GVOBI. M-V S. 186, 187) sowie der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock vom 17. Dezember 2013 zu entsorgen. D.h. die Abfallentsorgung ist ordnungsgemäß und grundstücksbezogen sicherzustellen.
Die Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift UVV - BGV D 29 insbesondere § 45 „Fahrzeuge“ BGV C 27 besonders § 16 UVV “Müllbeseitigung“, sind einzuhalten.
Baumaßnahmen, die die öffentliche Abfallentsorgung beeinträchtigen, sind 14 Tage vor Baubeginn dem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen schriftlich mitzuteilen und mit diesem abzustimmen.
Die Abfallentsorgung erfolgt nur aus dem öffentlichen Bereich - private Flächen/ Straßen werden nicht befahren und eine Mülltonne wird höchstens 10 m von der Bereitstellung bis zum Müllwagen von den Müllwerkern ungehindert transportiert. Hausmüll und alle anderen in Haushalten anfallenden Abfälle sowie gewerblicher Siedlungsabfall sind zur Beseitigung nach § 3 Abs. 7 GewAbfV durch das öffentliche Abfallentsorgungssystem des Landkreises entsorgen zu lassen.
Elektrische Energie
Die Versorgung des Plangebietes mit Strom ist durch Anschluss an das im Ort vorhandene Netz der WEMAG Netz GmbH gewährleistet.
Gas
Anschlussmöglichkeiten an die Gasversorgung sind gesichert.
Telekommunikation
Die Gemeinde Lalendorf ist an das Netz von Telekommunikationslinien angeschlossen. Eine Erweiterung kann im Zuge der Erschließungsplanung erfolgen, die Anträge sind beim jeweiligen Netzbetreiber zu stellen.