Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf
Begründung
8.1. Erschließung
Äußere Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße Am Berge. Die Straße Am Berge ist über die Straße Bungalowsiedlung und Zum Alten Dorf mit der B 104 verbunden.
Innere Erschließung
Die innere Erschließung erfolgt über eine Ringerschließung. Die Straße Am Berge im Süden des Plangebietes wird nach Norden verlängert. Der Straßenquerschnitt wird als Mischverkehrsfläche ausgeführt und orientiert sich an dem Bestand und wird im neuen Wohngebiet fortgesetzt. (vgl. Schnitt AA)
Im Norden des Plangebietes führt sie Straße entlang der Gehölzfläche Richtung Osten und schafft den Anschluss an die Straße Am Berge / Ost. (vgl. Schnitt BB)
Ausschnitt Straßenquerschnitte aus dem Vorentwurf zum B-Plan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA*
Die zusätzliche Zufahrt optimiert die Erreichbarkeit des Zentrums von Lalendorf (Bus- und Bahnhaltestellen, Einkaufsmöglichkeiten, Schule und medizinische Versorgung). Auf eine Wendeanlage und weitere Flächenversiegelung kann somit verzichtet werden. Im Sinne einer Reduzierung des Autoverkehrs ist diese direkte Verbindung eine wichtige städtebauliche Maßnahme zum Thema Mobilität und der Vermeidung des CO² Ausstoßes. Weiterhin dient die Straße als kürzerer Rettungsweg der Gefahrenabwehr.
Hinweise des Amtes für Straßenbau und -verkehr
Wenn sich die Baumaßnahme auf den Straßenverkehr auswirkt (durch Ausschilderung Baustellenausfahrt oder ggf. Geschwindigkeitsreduzierung), hat die bauausführende Firma rechtzeitig vor Baubeginn einen Antrag nach § 45 Abs. 6 StVO beim Landkreis Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr, Standort Güstrow zu stellen.
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und mind. 2 Wochen vor Baubeginn einzureichen. Der Antrag nach § 45 Abs. 6 StVO ist im Internet unter landkreis-rostock.de. als pdf-Datei abrufbar.
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Plangebiet ist an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die nächste Haltestelle befindet sich an der Straße Zum Alten Dorf und ist über die Straße Am Berge fußläufig zu erreichen. Ebenso befindet sich der Bahnhof Lalendorf in unmittelbarer Nähe nördlich des Plangebietes. Insbesondere über den Hauptbahnhof Güstrow ist eine überregionale Anbindung an den Schienenverkehr gegeben.
8.2. Ver- und Entsorgung
Nachstehend folgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung des Gebietes.
Trinkwasser
Die Wasserversorgung des Baugebietes wird durch die Anbindung an die bestehende Wasserversorgung der Gemeinde Lalendorf sichergestellt. Die technischen Anschlussbedingungen und -möglichkeiten für die Erweiterung der Trink- und Brauchwassernutzung sind mit dem Eigenbetrieb der Gemeinde Lalendorf LAW – Lalendorfer Abwasser und Wasser abzustimmen.
Schmutzwasser
Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über die gemeindeeigene Kläranlage im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetrieb der Gemeinde Lalendorf LAW – Lalendorfer Abwasser und Wasser. Die Reinigung des Abwassers erfolgt in einer vollbiologischen Abwasserreinigungsanlage nach dem SBR-Prinzip (Belebungsverfahren: Sequencing Batch Reactor) mit einer Phosphat-Fällung. Das gereinigte Abwasser wird in das Gewässer II. Ordnung 05.12.06 eingeleitet.
Hinsichtlich der Schmutzwasserentsorgung wird auf die erforderliche Erweiterung des Schmutzwasserkanals von der Schule bis zur Kläranlage Lalendorf hingewiesen. Diese liegt zwar außerhalb des Plangebietes, muss jedoch um die Anschlussbedingungen schadlos zu gewährleisten zwingend mitberücksichtigt werden. Bei Starkregenereignissen kam es hier durch Fremdwasser bereits mehrfach zu Überstauungen!! Dadurch wurde auch die Reinigungsleistung der Kläranlage negativ beeinflusst.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswasserbewirtschaftung im Plangebiet „Wohngebiet am Berge, 2.BA“ erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der einschlägigen Regelwerke (WHG, OGewV, DWA-Merkblätter A100, A102, M153). Da die Böden im Plangebiet nicht versickerungsfähig sind, ist eine dezentrale Versickerung nicht möglich.
Das auf den Wohngrundstücken und Straßenverkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird über eine Regenwasserkanalisation in eine bestehende, temporär wasserführende Senke eingeleitet. Diese Senke, derzeit stark verbuscht mit Weiden, Brombeeren und Brennnesseln, wird als naturnahes Regenrückhaltebecken hergerichtet. Ziel ist die Rückhaltung, Zwischenspeicherung und kontrollierte Ableitung des Niederschlagswassers.
Die Festsetzung als Regenrückhaltebecken erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden naturnahen Strukturen. Die Fläche weist bereits Biotopqualität auf, deren Erhalt und Entwicklung im Rahmen der Planung ausdrücklich angestrebt wird.
Das Regenrückhaltebecken übernimmt eine zentrale Funktion in der Niederschlagswasserbehandlung. Es dient der hydraulischen Entlastung und der stofflichen Vorreinigung des Regenwassers vor der Einleitung in den Graben 09:05:12 und damit in den berichtspflichtigen Wasserkörper WANE-1600 (Lößnitz) sowie den Warinsee (1900900). Die Einleitung erfolgt über einen geregelten Überlauf.
Zur Einhaltung der WRRL-Ziele (Vermeidung von Gewässerbelastung, Erhalt des guten ökologischen und chemischen Zustands) sind folgende technische Maßnahmen vorgesehen:
- Sedimentationszonen im Rückhaltebecken zur Rückhaltung von abfiltrierbaren Stoffen.
- Begrünte Flachwasserbereiche zur Förderung biologischer Selbstreinigung.
- Retentionsbodenfilter oder vergleichbare dezentrale Behandlungssysteme können ergänzend eingesetzt werden, sofern die stoffliche Belastung des Niederschlagswassers dies erfordert.
- Regelbare Überläufe zur kontrollierten Ableitung in die Kläranlage Lalendorf bzw. den Graben 09:05:12.
Die geplanten Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen der BFR Abwasser und den DWA-Merkblättern und sind geeignet, die Anforderungen an die Einleitung in berichtspflichtige Wasserkörper gemäß WRRL zu erfüllen. Im Zuge der konkreten Erschließungsplanung erfolgen die technische Detailausarbeitung und Bemessung sowie die Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und den LAW Lalendorf, dabei ist eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen.
Es wird folgende Festsetzung getroffen:
Die festgesetzte Fläche dient der Rückhaltung und kontrollierten Ableitung von Niederschlagswasser im Sinne der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse.
Zur Sicherung und Entwicklung der vorhandenen naturnahen Strukturen ist das Regenrückhaltebecken landschaftsverträglich und ökologisch wirksam zu gestalten. Die vorhandene Vegetation und Biotopstrukturen sind möglichst zu erhalten und zu fördern.
Eine extensive Pflege ist vorzusehen, um Lebensräume für standorttypische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Eingriffe in die Fläche sind auf das technisch notwendige Maß zu beschränken.
Die Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband (LAW Lalendorf) erfolgt im Zuge der konkreten Erschließungsplanung.
Folgender Hinweis wird ergänzend auf die Satzung aufgenommen:
Die geplante Regenrückhaltung erfolgt unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen. Für die Einleitung von Niederschlagswasser ist eine gesonderte wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, die im Rahmen der Ausführungsplanung bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen ist.
Abfallbeseitigung
Anfallende Abfälle sind gemäß Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch § 44 des Gesetzes vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1324) und den dazugehörigen Rechtsvorschriften, dem Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz für Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Januar 1997 (GVOBl. M-V, S. 43, GS M-V GI. Nr. 2129-1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.06.2012 (GVOBI. M-V S. 186, 187) sowie der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock vom 17. Dezember 2013 zu entsorgen. D.h. die Abfallentsorgung ist ordnungsgemäß und grundstücksbezogen sicherzustellen.
Die Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift UVV - BGV D 29 insbesondere § 45 „Fahrzeuge“ BGV C 27 besonders § 16 UVV “Müllbeseitigung“, sind einzuhalten.
Baumaßnahmen, die die öffentliche Abfallentsorgung beeinträchtigen, sind 14 Tage vor Baubeginn dem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen schriftlich mitzuteilen und mit diesem abzustimmen.
Die Abfallentsorgung erfolgt nur aus dem öffentlichen Bereich - private Flächen/ Straßen werden nicht befahren und eine Mülltonne wird höchstens 10 m von der Bereitstellung bis zum Müllwagen von den Müllwerkern ungehindert transportiert. Hausmüll und alle anderen in Haushalten anfallenden Abfälle sowie gewerblicher Siedlungsabfall sind zur Beseitigung nach § 3 Abs. 7 GewAbfV durch das öffentliche Abfallentsorgungssystem des Landkreises entsorgen zu lassen.
Elektrische Energie
Die Versorgung des Plangebietes mit Strom ist durch Anschluss an das im Ort vorhandene Netz der WEMAG Netz GmbH gewährleistet.
Gas
Anschlussmöglichkeiten an die Gasversorgung sind gesichert.
Telekommunikation
Die Gemeinde Lalendorf ist an das Netz von Telekommunikationslinien angeschlossen. Eine Erweiterung kann im Zuge der Erschließungsplanung erfolgen, die Anträge sind beim jeweiligen Netzbetreiber zu stellen.