Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf

Begründung

9.1. Artenschutzfachbeitrag

Die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs.1 BNatSchG, Abs. 5 (Satz 1 bis 5) mit Art. 5 VS-RL und 12 bzw. 13 FFH-RL sowie zur Berücksichtigung des Artenschutzes ist eine eigenständige Prüfung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Zulassung eines Bauvorhabens. Dabei werden die Verbotstatbestände für alle Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie, sowie für alle europäischen Vogelarten ermittelt. 

Im Untersuchungsraum befinden sich Elemente der Lebensräume / Lebensraumkomplexe von

Brutvögeln der Nistgilde der Freilandbrüter, Brutvögeln der Nistgilde der Gehölz- und Saumbrüter (in Gehölzen, in deren Randbereichen und Säumen), Zauneidechsen, Amphibien und Arten, die an Sonderstrukturen der Gehölze gebunden sind. Die Artenkartierung erfolgt im Jahr 2024. Die konkreten Kartierergebnisse und der Artenschutzfachbeitrag, einschließlich der Maßnahmenentwicklung liegen erst zum Entwurf vor.

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können neben herkömmlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen überwunden werden, wenn durch sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) die Sicherstellung der ökologischen Funktionen betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte von Pflanzen (§ 44 Abs. 5 Satz 2, Satz 4 BNatSchG) gewährleistet werden kann. Können die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (CEF) nicht überwunden werden, ist das Vorhaben unzulässig.

9.2. Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope

Nach dem Umweltkartenportal LUNG MV befinden sich innerhalb des Plangebietes sowie direkt angrenzend keine gesetzlich geschützten Biotope. Die nächstgelegenen gesetzlich geschützten Biotope befinden sich auf der Ackerfläche im Westen des Plangebietes (GUE 14576 Naturnahe Feldgehölze, 45 vom Plangebiet entfernt und GUE 575 Sölle, 105m vom Plangebiet entfernt). Aufgrund der Entfernung ist keine Beeinträchtigung zu erwarten.

Im Nordosten des Plangebietes befindet sich ein temporär wasserführendes bzw. trockengefallenes Gewässerbiotop, stark verbuscht mit älteren Weiden als Überhälter. Das Biotop ist mit Brombeergebüsch und zahlreichen Sträuchern und Baumaufwuchs dicht bewachsen. Im Bereich der Straße Am Berge kommt es durch die Anwohner zur Ablagerung von Gartenabfällen. Die Gemeinde beabsichtigt durch Pflegemaßnahmen das Gewässer wieder freizustellen und eine dauerhafte Wasserversorgung zu gewährleisten, da das Gewässer ebenfalls die Funktion eines Feuerlöschteiches erfüllen soll. Die geplante Wohnbebauung im Westen des Biotops führt zur Beeinträchtigung, da es fortan von der freien Landschaft abgeschnitten liegt. Durch das Freistellen der Senke kann für eine dauerhafte Wasserversorgung gesorgt werden. Ein Konzept ist im Rahmen der Planung des Feuerlöschteiches und ggf. des Niederschlagswasserkonzeptes zu erarbeiten. Durch die Rodung des dichten Bewuchses wird das Biotop einsehbar und damit verringert sich die Wahrscheinlichkeit deutlich, dass illegal Abfälle dort gelagert werden. Die genaue Biotopansprache wird im Zuge der Biotopkartierung erfolgen und der Eingriff gemäß den Hinweisen zur Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung MV bilanziert und ausgeglichen.

Eine Nutzung dieser topografischen Senke für den Brandschutz und damit der Gefahrenabwehr liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Im weiteren Verfahren wird die Artenkartierung und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag Aufschluss geben, welche Tierarten von der Biotopbeeinträchtigung betroffen sind. Die Maßnahmen zum Umbau zu einem Feuerlöschteich sollen im weiteren Verfahren auf eine Verbesserung des ökologischen Zustands und zusätzlicher Minimierungsmaßnahmen abgestimmt werden.

9.3. Schutzgebiete

Im Folgenden wird die Auswirkung auf weitere Schutzgebiete geprüft:

  • Naturschutzgebiete

Es sind keine Gebiete betroffen.

  • Nationalparke

Es sind keine Gebiete betroffen.

  • Landschaftsschutzgebiete

Es sind keine Landschaftsschutzgebiete betroffen.

  • Biosphärenreservate

Es sind keine Gebiete betroffen.

  • Naturparke

Es sind keine Gebiete betroffen.

  • Naturdenkmale

Es sind keine Gebiete betroffen.

  • Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile

Es sind keine geschützten Landschaftsbestandteile im Planbereich und der näheren Umgebung vorhanden.

  • Küsten- und Gewässerschutzstreifen

Das Plangebiet liegt außerhalb eines Gewässerschutzstreifens.

  • Trinkwasserschutz

Der Bebauungsplan liegt außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.

  • Europäisches Netzwerk Natura 2000

Es sind keine Natura 2000 Gebiete betroffen.