Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf

Begründung

8.5. Altlasten/Kampfmittel

Altlasten sind im Bereich der Satzung nicht bekannt. Sollten bei den Bauarbeiten Verdachtsflächen bzw. Anzeichen von schädlichen Bodenveränderungen (abartiger Geruch, anormale Färbung, Austritt verunreinigter Flüssigkeiten und Reste alter Ablagerungen) aufgefunden werden, sind sie umgehend der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Rostock anzuzeigen.

Für den Geltungsbereich sind keine Kampfmittelbelastungen bekannt. Da in Mecklenburg-Vorpommern Munitionsfunde nicht auszuschließen sind, wird empfohlen, vor Beginn von Bauarbeiten eine Kampfmittelbelastungsauskunft beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern einzuholen.

8.6. Immissionen

Während der Bauphase kommt es durch den Baustellenverkehr zu zeitlich begrenztem Lärm und Staubimmissionen. Während der Betriebsphase sind die üblichen Lärmimmissionen eines Wohngebietes mit einer Einfamilienhausbebauung zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte eines Allgemeinen Wohngebietes sind mit den typischen Immissionen eines Dorfgebietes wie zum Beispiel landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und Kleintierhaltung vereinbar. Im Norden des Plangebietes verläuft die Bahntrasse Lübeck-Strasburg. Die Lärmimmissionen des Schienenverkehrs sowie ggf. notwendige Immissionsschutzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht.

Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Zuge der Entwurfserstellung berücksichtigt.

9. Auswirkungen auf Natur und Landschaft