2.2. Vorgaben übergeordneter Planungen
Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2016)
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird im Landesraumentwicklungsprogramm vom 27.05.2016 neben Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund/Greifswald als Oberzentrum genannt. Oberzentren sollen neben Einrichtungen der Grundversorgung für die Bevölkerung ihrer Nah- und Oberbereiche auch bedarfsgerecht Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs vorhalten (LEP G 3.2(2)). Neben Hochschulen, Forschungseinrichtungen, großen Krankenhäusern und einer umfassenden fachärztlichen Versorgung zählen dazu auch spezielle soziale Einrichtungen.
Auszug aus der Begründung zu Abschnitt 3.2 - Zentrale Orte - des LEP 2016:
Das Zentrale-Orte-System ist ein wichtiges Instrument der Raumordnung zur Umsetzung des Grundsatzes der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Angepasst an die spezifischen räumlichen Strukturen des Landes bilden die Zentralen Orte die Knotenpunkte des Versorgungsnetzes, in denen Einrichtungen der Daseinsvorsorge für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gebündelt werden. Auch wenn Zentrale Orte ausschließlich für öffentliche Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge eine unmittelbare Bindungswirkung entfalten, sind sie für private Träger derartiger Einrichtungen als Standort attraktiv, weil Mobilitätsangebote stark auf die Zentralen Orte ausgerichtet werden und so deren Erreichbarkeit sicherstellen (...).
Ziele der Raumordnung
Maßgebend ist das Regionale Raumentwicklungsprogramm der Region Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R) vom 22. August 2011 (GVOBl. M-V S. 938). Das Regionale Raumentwicklungsprogramm konkretisiert die Festlegungen des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP M-V) unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und Potenziale.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist mit der größten Bevölkerungs- und Wirtschaftsdichte im Bundesland wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Kern der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock, deren Impulse auf Mecklenburg-Vorpommern ausstrahlen. In Programmsatz 3.2.1 (5) des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern wird Rostock als Oberzentrum festgelegt.
In Kapitel 6.3 des RREP MM/R wird hinsichtlich der sozialen Infrastruktur folgender Grundsatz (G) formuliert:
G (7) | In der Planungsregion soll die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe in den verschiedenen Aufgabenfeldern durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Einrichtungen, Standorte sowie Leistungsträger und -trägerinnen zukunftsfähig gestaltet werden. |
Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Folgende Darstellungen gibt es für das Plangebiet des Bebauungsplanes 16.SO.197
- gewerbliche Baufläche (GE 16.2)
Im Verfahren ist zu prüfen, inwiefern die vorgesehene bauliche Nutzung, die von der Darstellung des Flächennutzungsplans abweicht, eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich macht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf Grund des großen Maßstabs im Flächennutzungsplan Nutzungen, deren Flächen kleiner als 1 ha sind, nicht dargestellt werden können. Die Hanse- und Universitätsstadt arbeitet zur Zeit an der Neufassung des Flächennutzungsplans.
Landschaftsplan
Die von der Bürgerschaft am 14.05.2014 beschlossene erste Aktualisierung des Landschaftsplans der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dient als Leitlinie und Zielorientierung für die Entwicklung von Natur und Landschaft im Stadtgebiet. Die erste Aktualisierung des Landschaftsplans (Bearbeitungsstand: Text 2013, Kartenteil Entwicklungskonzeption 2013) ist eine Rahmenvorgabe bei der Durchführung der Bauleitplanung, aller Fachplanungen (einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitpläne) und aller städtebaulichen Rahmenplanungen auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und umfasst einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren.
Im Landschaftsplan ist für das Plangebiet dem wirksamen Flächennutzungsplan entsprechend ebenfalls Gewerbefläche und östlich daran angrenzend Ackerfläche dargestellt.
Abb.1 Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock (ohne Maßstab) mit rot umrandetem Planbereich | Abb.2 Ausschnitt aus dem aktuellen Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (ohne Maßstab) mit rot umrandetem Planbereich |