Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Vorgaben übergeordneter Planungen

Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2016)

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird im Landesraumentwicklungsprogramm vom 27.05.2016 neben Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund/Greifswald als Oberzentrum genannt. Oberzentren sollen neben Einrichtungen der Grundversorgung für die Bevölkerung ihrer Nah- und Oberbereiche auch bedarfsgerecht Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs vorhalten (LEP G 3.2(2)). Neben Hochschulen, Forschungseinrichtungen, großen Krankenhäusern und einer umfassenden fachärztlichen Versorgung zählen dazu auch spezielle soziale Einrichtungen.

Auszug aus der Begründung zu Abschnitt 3.2 - Zentrale Orte - des LEP 2016:

Das Zentrale-Orte-System ist ein wichtiges Instrument der Raumordnung zur Umsetzung des Grundsatzes der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Angepasst an die spezifischen räumlichen Strukturen des Landes bilden die Zentralen Orte die Knotenpunkte des Versorgungsnetzes, in denen Einrichtungen der Daseinsvorsorge für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gebündelt werden. Auch wenn Zentrale Orte ausschließlich für öffentliche Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge eine unmittelbare Bindungswirkung entfalten, sind sie für private Träger derartiger Einrichtungen als Standort attraktiv, weil Mobilitätsangebote stark auf die Zentralen Orte ausgerichtet werden und so deren Erreichbarkeit sicherstellen (...).

Ziele der Raumordnung

Maßgebend ist das Regionale Raumentwicklungsprogramm der Region Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R) vom 22. August 2011 (GVOBl. M-V S. 938). Das Regionale Raumentwicklungsprogramm konkretisiert die Festlegungen des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP M-V) unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und Potenziale.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist mit der größten Bevölkerungs- und Wirtschaftsdichte im Bundesland wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Kern der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock, deren Impulse auf Mecklenburg-Vorpommern ausstrahlen. In Programmsatz 3.2.1 (5) des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern wird Rostock als Oberzentrum festgelegt.

In Kapitel 6.3 des RREP MM/R wird hinsichtlich der sozialen Infrastruktur folgender Grundsatz (G) formuliert:

G (7)In der Planungsregion soll die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe in den verschiedenen Aufgabenfeldern durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Einrichtungen, Standorte sowie Leistungsträger und -trägerinnen zukunftsfähig gestaltet werden.

Flächennutzungsplan

Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Folgende Darstellungen gibt es für das Plangebiet des Bebauungsplanes 16.SO.197

  • gewerbliche Baufläche (GE 16.2)

Im Verfahren ist zu prüfen, inwiefern die vorgesehene bauliche Nutzung, die von der Darstellung des Flächennutzungsplans abweicht, eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich macht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf Grund des großen Maßstabs im Flächennutzungsplan Nutzungen, deren Flächen kleiner als 1 ha sind, nicht dargestellt werden können. Die Hanse- und Universitätsstadt arbeitet zur Zeit an der Neufassung des Flächennutzungsplans.

Landschaftsplan

Die von der Bürgerschaft am 14.05.2014 beschlossene erste Aktualisierung des Landschaftsplans der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dient als Leitlinie und Zielorientierung für die Entwicklung von Natur und Landschaft im Stadtgebiet. Die erste Aktualisierung des Landschaftsplans (Bearbeitungsstand: Text 2013, Kartenteil Entwicklungskonzeption 2013) ist eine Rahmenvorgabe bei der Durchführung der Bauleitplanung, aller Fachplanungen (einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitpläne) und aller städtebaulichen Rahmenplanungen auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und umfasst einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren.

Im Landschaftsplan ist für das Plangebiet dem wirksamen Flächennutzungsplan entsprechend ebenfalls Gewerbefläche und östlich daran angrenzend Ackerfläche dargestellt.

Abb.1 Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock (ohne Maßstab) mit rot umrandetem PlanbereichAbb.2 Ausschnitt aus dem aktuellen Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (ohne Maßstab) mit rot umrandetem Planbereich

2.3. Angaben zum Bestand

2.3.1. Historischer Abriss

Die heutige Küstenmühle mit drehbarem Mühlenkopf wurde um 1850 erbaut. Gemahlen wurde das Getreide der umliegenden Bauernhöfe. An die Windmühle selbst war eine Landwirtschaft von ca. 15 ha angeschlossen. Im heutigen Restaurant - ehemals Speicher-befanden sich Behälter für das fertige Mehl.

1937 erhielt die Windmühle einen Elektromotor, der den Antrieb auch bei ungünstigen Windverhältnissen gewährleistete. Das in diesem Zusammenhang erbaute Trafohäuschen neben der Windmühle steht heute ebenso wie die Windmühle, der ehemalige Speicher, die Wirtschaftsgebäude und das Müllerwohnhaus unter Denkmalschutz.

Die Mühle wurde 1955 enteignet, verstaatlicht und der Damm-Mühle Rostock am Mühlendamm angegliedert. In den 1960er Jahren erfolgte die komplette Erneuerung der Maschinenanlage inklusive Einbaus von Reinigungsmaschinen für das Getreide, 6 Doppel-Walzenstühlen zum Zerkleinern und 2 Plansichtern zum Sieben. Die Verarbeitungskapazität stieg auf 20 t Getreide in 24 Stunden. Der Betrieb fand im 3-Schicht-System statt.

Nach der politischen Wende wurde 1992 der Mühlbetrieb eingestellt. Die 1955 enteignete Familie konnte die Rückübertragung der Liegenschaft erwirken und verkaufte sie an den jetzigen Eigentümer. Dieser plante, an dem Standort einen öffentlichen Erlebnishof aufzubauen. Im Jahr 2002 wurde eine Baugenehmigung zum Umbau der vorhandenen Gebäude erteilt. Vorgesehen waren die Einrichtung von Verkaufsausstellung und -kiosk, WC-Anlage, Aufenthalts- und Umkleideräumen.

Der Plan, einen Erlebnishof aufzubauen, wurde verworfen und das Gelände verpachtet. Im Jahr 2006 hat der damalige Pächter „Ohne Barrieren“ e.V. einen Bauantrag für den Einbau zweier Wohnungen gestellt. Die Wohnungen waren für die Unterbringung von Mitarbeitern des landwirtschaftlichen Betriebes gedacht. Ziel war es, Menschen, die auf Grund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen auf Unterstützung angewiesen sind, durch integrative Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb zu fördern.

Seit 2009 wird der denkmalgeschützte historische Mühlenhof Neu-Hinrichsdorf zum Betrieb von Einrichtungen genutzt, die als Hauptzweck die Integration behinderter und benachteiligter Menschen in unserer Gesellschaft haben. Der Schwerpunkt der Beschäftigung liegt dabei nicht im landwirtschaftlichen Bereich.