1.3. Bisheriger Verfahrensablauf
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 29. September 2021 eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss ist im Städtischen Anzeiger vom 23. Oktober 2021 ortsüblich bekannt gemacht worden. Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 BauGB wurden auch Detaillierungsgrad und Umfang der Untersuchungen zur Umweltprüfung abgestimmt (Scoping).
Nach §63 Abs.1 BNatSchG i.V.m. § 30 des Naturschutzausführungsgesetzes (NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221), erfolgt die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzvereinigungen:
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband M-V e.V.
- Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband M-V e.V.
Der Landesjagdverband M-V e.V., Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurden dabei nicht angeschrieben, da ihre Aufgabenbereiche nicht berührt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 17.12.2019. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ausgewertet, die Anregungen und Hinweise in den Entwurf eingearbeitet. Parallel zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes werden die Behörden gemäß §4 Abs.2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf der Begründung gebeten.