4.3.2. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Ziel des landschaftspflegerischen Ausgleichskonzeptes
Ziel des landschaftspflegerischen Ausgleichskonzeptes ist es, die erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft zu kompensieren. Das soll möglichst im räumlich-funktionalen Bezug zum Eingriffsort und in einer angemessenen Zeit nach Fertigstellung des Vorhabens erfolgen. Das Kompensationserfordernis beträgt 10.438 m² EFÄ. Unvermeidbar sind 33 Baumfällungen, wovon 19 Gehölze nach Baumschutzsatzung der Stadt Rostock und nach § 18 NatSchAG M-V geschützt sind. Es sind 71 Ersatzpflanzungen zu erbringen.
Innerhalb des Bebauungsplans sind aufgrund der intensiven Durchgrünung und der vorhandenen baulichen Strukturen kaum Möglichkeiten die Eingriffe in den Naturhaushalt im räumlichen Zusammenhang und ökologisch sinnvoll zu kompensieren. Aus diesem Grund wird ein funktionsbezogenes Ökokonto verwendet.
Für die unvermeidbaren Baumfällungen wird ein geringer Teil durch Neupflanzungen im Geltungsbereich kompensiert und eine Ausgleichszahlung an die Hansestadt Rostock getätigt.
Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen
A 1: Pflanzung von Hochstämmen im B-Plan
Lage: Flurbezirk VI, Flur 1, Flurstück 53/7
Es sind an der östlichen Grenze des Geltungsbereichs 13 Obstgehölze regionaltypischer Sorten in der Pflanzqualität Hochstamm, 12 – 14 cm Stammumfang, 3 x v., m. B. zu pflanzen.
Die Fläche der unversiegelten, wasser- und luftdurchlässigen Baumscheibe hat mindestens 12 m² zu betragen und der durchwurzelbare Raum muss eine Mindestfläche von 16 m² aufweisen sowie eine Mindesttiefe von 0,8 m. Der Abstand innerhalb der Reihe beträgt 6 m.
Zum Schutz gegen Wildverbiss sind die Hochstämme mit einer Drahthose zu sichern. Die Standsicherung erfolgt mittels Dreibock. Für die Pflanzung wird eine über 5 Jahre laufende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege festgesetzt und für weitere 10 Jahre die Jungbaumpflege.
Vorzusehen sind regionaltypische Sorten der Arten Pflaume, Apfel, Kirsche und Birne.
Auswahl Gehölzliste alter regionaler Obstsorten:
Apfel | Pflaume | Kirsche | Birne |
Doberaner Renette | Bühler Frühzwetsche | Büttners Rote Knorpelkirsche | Clapps Liebling |
Gelber Richard | Czar | Große Schwarze Knorpelkirsche | Gellerts Butterbirne |
Gravensteiner | Hauszwetsche | Schneiders Späte Knorpelkirsche | Gute Graue |
James Grieve | Mirabelle von Nancy | Williams Christbirne | |
Mecklenburger Königsapfel | |||
Pommerscher Krummstiel | |||
Prinz Albrecht von Preußen | |||
Roter Boskoop |
E 1: Ökokonto LRO-055 in Hinter Bollhagen
Durch den Eingriffsverursacher wird ein funktionsbezogenes Ökokonto in der Landschaftszone „Ostseeküstenland“ genutzt.
In der Ortslage Hinter Bollhagen wird ca. 7 ha Acker in Dauergrünland umgewandelt mit der Anlage von Feldgehölzen und Mahd bzw. Beweidung.
Zwischen dem Inhaber des Ökokontos und dem Eingriffsverursacher ist eine vertragliche Vereinbarung zur Abbuchung der 10.438 m² KFÄ zu schließen und eine Bestätigung der Reservierung der Naturschutzbehörde vorzulegen.
Abb.14
Ökokonto LRO-055 in Hinter Bollhagen (Quelle: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php)