Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3.2. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Ziel des landschaftspflegerischen Ausgleichskonzeptes

Ziel des landschaftspflegerischen Ausgleichskonzeptes ist es, die erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft zu kompensieren. Das soll möglichst im räumlich-funktionalen Bezug zum Eingriffsort und in einer angemessenen Zeit nach Fertigstellung des Vorhabens erfolgen. Das Kompensationserfordernis beträgt 10.438 m² EFÄ. Unvermeidbar sind 33 Baumfällungen, wovon 19 Gehölze nach Baumschutzsatzung der Stadt Rostock und nach § 18 NatSchAG M-V geschützt sind. Es sind 71 Ersatzpflanzungen zu erbringen.

Innerhalb des Bebauungsplans sind aufgrund der intensiven Durchgrünung und der vorhandenen baulichen Strukturen kaum Möglichkeiten die Eingriffe in den Naturhaushalt im räumlichen Zusammenhang und ökologisch sinnvoll zu kompensieren. Aus diesem Grund wird ein funktionsbezogenes Ökokonto verwendet.

Für die unvermeidbaren Baumfällungen wird ein geringer Teil durch Neupflanzungen im Geltungsbereich kompensiert und eine Ausgleichszahlung an die Hansestadt Rostock getätigt.

Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen

A 1: Pflanzung von Hochstämmen im B-Plan

Lage: Flurbezirk VI, Flur 1, Flurstück 53/7

Es sind an der östlichen Grenze des Geltungsbereichs 13 Obstgehölze regionaltypischer Sorten in der Pflanzqualität Hochstamm, 12 – 14 cm Stammumfang, 3 x v., m. B. zu pflanzen.

Die Fläche der unversiegelten, wasser- und luftdurchlässigen Baumscheibe hat mindestens 12 m² zu betragen und der durchwurzelbare Raum muss eine Mindestfläche von 16 m² aufweisen sowie eine Mindesttiefe von 0,8 m. Der Abstand innerhalb der Reihe beträgt 6 m.

Zum Schutz gegen Wildverbiss sind die Hochstämme mit einer Drahthose zu sichern. Die Standsicherung erfolgt mittels Dreibock. Für die Pflanzung wird eine über 5 Jahre laufende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege festgesetzt und für weitere 10 Jahre die Jungbaumpflege.

Vorzusehen sind regionaltypische Sorten der Arten Pflaume, Apfel, Kirsche und Birne.

Auswahl Gehölzliste alter regionaler Obstsorten:

ApfelPflaumeKirscheBirne
Doberaner RenetteBühler FrühzwetscheBüttners Rote KnorpelkirscheClapps Liebling
Gelber RichardCzarGroße Schwarze KnorpelkirscheGellerts Butterbirne
GravensteinerHauszwetscheSchneiders Späte KnorpelkirscheGute Graue
James GrieveMirabelle von NancyWilliams Christbirne
Mecklenburger Königsapfel
Pommerscher Krummstiel
Prinz Albrecht von Preußen
Roter Boskoop

E 1: Ökokonto LRO-055 in Hinter Bollhagen

Durch den Eingriffsverursacher wird ein funktionsbezogenes Ökokonto in der Landschaftszone „Ostseeküstenland“ genutzt.

In der Ortslage Hinter Bollhagen wird ca. 7 ha Acker in Dauergrünland umgewandelt mit der Anlage von Feldgehölzen und Mahd bzw. Beweidung.

Zwischen dem Inhaber des Ökokontos und dem Eingriffsverursacher ist eine vertragliche Vereinbarung zur Abbuchung der 10.438 m² KFÄ zu schließen und eine Bestätigung der Reservierung der Naturschutzbehörde vorzulegen.

Abb.14

Ökokonto LRO-055 in Hinter Bollhagen (Quelle: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php)

4.3.3. Gegenüberstellung von Eingriffsumfang und Kompensationsmaßnahmen

Der notwendige Kompensationsumfang beträgt 10.438 Punkte für die Flächenversiegelung und Biotopbeseitigung.

Für die unvermeidbaren Fällungen sind 71 Ersatzpflanzungen zu erbringen.

Für die Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt wird ein funktionsbezogenes Ökokonto in der Landschaftszone genutzt. Es erfolgt eine Ersatzpflanzung von 13 Hochstämmen an der östlichen Plangebietsgrenze. Darüber hinaus wird eine Ausgleichszahlung für die Baumfällungen geleistet.

Die genaue Bezeichnung der Maßnahmen geht aus den Maßnahmeblättern unter Kap. 4.3.4 hervor.

F   KWKFÄ
Flächen-größe (m²)Nr. Kompensations- maßnahmeEingriffe durchKompensations- wertFlächen- äquivalent
325A 1Pflanzung von 13 Hochstämmen (25 m²/HSt.)Fällung von 19 geschützten Einzelbäumen --
---58 Hochstämme als Zahlung-Ausgleichszahlung 270 € pro Hochstamm 15.660 €
--E 1Ökokonto LRO-055Versiegelung, Biotopbeseitigung-10.438
   Summe KFÄ+ 10.438
Kompensationsbedarf EFÄ- 10.438
Kompensationserfordernis Hochstämme - 71 Hochstämme
Defizit/Überschuss KFÄ+ /- 0 KFÄ
Defizit/Überschuss Hochstämme+ / - 0 Hochstämme
Tab.27: Berechnung des Flächenäquivalentes für die Kompensationsmaßnahmen

4.3.4. Maßnahmenblätter

V 1 Schutz von Gehölzen (allgemeine Hinweise)

MaßnahmeblattMaßnahmen-Nr. V 1 V=Vermeidung, G=Gestaltung, S=Schutz, A=Ausgleich, E=Ersatz
Projekt:B-Plan Nr. 16.SO.197 „Küstenmühle“ Hansestadt Rostock
Konflikt/Art der Beeinträchtigung
Beschreibung: Gefährdung von Gehölzen durch mögliche mechanische Schäden
Maßnahme Schutz von Gehölzen
Beschreibung der Maßnahme
Lage: Die Maßnahme bezieht sich auf Gehölze, die sich im Umfeld von Erdarbeiten befinden. Oberirische Baumteile im Lichtraumprofil. Beschreibung: Während der Bauausführung ist eine Beeinträchtigung der Bäume auszuschließen. Oberirdische Teile der Gehölze dürfen nur durch Fachunternehmen zurückgeschnitten werden. Der Wurzelbereich der geschützten Bäume darf nicht mit Baumaschinen befahren werden; Bodenabtrag und Bodenauftrag im Wurzelbereich sind nicht zulässig. Schwenkarbeiten durch Baufahrzeuge sind nur außerhalb der Kronenbereiche zulässig. Die einschlägigen Regelwerke sind zu beachten. DIN 18920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege
Art der Maßnahme
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Biotopentwicklung/Pflegekonzept
- -
Zeitpunkt der Durchführung
vor Baubeginn mit Baubeginn mit Bauabschluss
Beurteilung des Eingriffs
vermieden vermindert ausgeglichen ausgeglichen i. V. m. Maßn.-Nr. nicht ausgleichbar ersetzbar ersetzbar i. V. m. Maßn.-Nr. nicht ersetzbar
Rechtliche Sicherung der Maßnahme
Flächen der öffentlichen HandJetziger Eigentümer: Dr. Knaape Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH Neu Hinrichsdorf 18 a 18146 Rostock
Flächen Dritter
Vorübergehende FlächeninanspruchnahmeKünftiger Eigentümer:
Grunderwerb erforderlich
Nutzungsänderung / -beschränkungKünftige Unterhaltung:
Zustimmungserklärung

S 1 Schutzzaun an Gehölzbeständen

MaßnahmeblattMaßnahmen-Nr. S 1 V=Vermeidung, G=Gestaltung, S=Schutz, A=Ausgleich, E=Ersatz
Projekt:B-Plan Nr. 16.SO.197 „Küstenmühle“ Hansestadt Rostock
Konflikt/Art der Beeinträchtigung
Beschreibung: Gefährdung von flächigen Gehölzen durch mögliche mechanische Schäden während der Bauphase Umfang: Standfester Bauzaun mit mindestens 2 m Höhe während der Bau- phase
Maßnahme Schutzzaun an Gehölzen
Beschreibung der Maßnahme
Lage: Flächige Gehölze am Rand der Bauflächen Beschreibung: Errichtung eines standfesten Schutzzaunes (2 m Höhe) während der Bauzeit. Beachtung der DIN 18920, RAS-LP 4, ZTVE-StB
Art der Maßnahme
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Biotopentwicklung/Pflegekonzept
- -
Zeitpunkt der Durchführung
vor Baubeginn mit Baubeginn mit Bauabschluss
Beurteilung des Eingriffs
vermieden vermindert ausgeglichen ausgeglichen i. V. m. Maßn.-Nr. nicht ausgleichbar ersetzbar ersetzbar i. V. m. Maßn.-Nr. nicht ersetzbar
Rechtliche Sicherung der Maßnahme
Flächen der öffentlichen HandJetziger Eigentümer: Dr. Knaape Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH Neu Hinrichsdorf 18 a 18146 Rostock
Flächen Dritter
Vorübergehende FlächeninanspruchnahmeKünftiger Eigentümer:
Grunderwerb erforderlich
Nutzungsänderung / -beschränkungKünftige Unterhaltung:
Zustimmungserklärung

A 1 Pflanzung von Hochstämmen im Plangeltungsbereich

MaßnahmeblattMaßnahmen-Nr. A 1 V=Vermeidung, G=Gestaltung, S=Schutz, A=Ausgleich, E=Ersatz
Projekt:B-Plan Nr. 16.SO.197 „Küstenmühle“ Hansestadt Rostock
Konflikt/Art der Beeinträchtigung
Beschreibung: Fällung von Bäumen
Maßnahme Anpflanzung von Obstgehölzen
Beschreibung der Maßnahme
Lage: Flurbezirk VI, Flur 1, Flurstück 53/7 Ausgangszustand: Ackerrand Beschreibung: Es sind an der östlichen Grenze des Geltungsbereichs Obstgehölze regional- typischer Sorten zu pflanzen. Art und Anzahl: 13 Stk. Obstgehölze, alte regionaltypische Sorten der Arten Apfel, Kirsche, Pflaume und Birne. Pflanzabstände: Die Hochstämme werden in Abständen von 6 m untereinander gepflanzt. Pflanzqualität: Hochstamm, 12 – 14 cm Stammumfang, 3 x v., m. B. Pflanzung: Baumscheibe mind. 12 m² unversiegelte, wasser- und luftdurchlässige Fläche, durchwurzelbarer Raum mind. 16 m² Fläche und 0,8 m Tiefe Schutzmaßnahmen: Sicherung mit Dreibock und Drahthose Flächengröße: 13 x 25 m² = 325 m²
Art der Maßnahme
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Biotopentwicklung/Pflegekonzept
Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 5 Jahre. 10 Jahre Jungbaumpflege. Dauerhafter Erhalt.
Zeitpunkt der Durchführung
vor Baubeginn mit Baubeginn mit Bauabschluss
Beurteilung des Eingriffs
vermieden vermindert ausgeglichen ausgeglichen i. V. m. Maßn.-Nr. E 1 nicht ausgleichbar ersetzbar ersetzbar i. V. m. Maßn.-Nr. nicht ersetzbar
Rechtliche Sicherung der Maßnahme
Flächen der öffentlichen HandJetziger Eigentümer: Dr. Knaape Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH Neu Hinrichsdorf 18 a 18146 Rostock
Flächen Dritter
Vorübergehende FlächeninanspruchnahmeKünftiger Eigentümer:
Grunderwerb erforderlich
Nutzungsänderung / -beschränkungKünftige Unterhaltung:
Zustimmungserklärung

E 1 Ökokonto LRO-055 Hinter Bollhagen

MaßnahmeblattMaßnahmen-Nr. E 1 V=Vermeidung, G=Gestaltung, S=Schutz, A=Ausgleich, E=Ersatz
Projekt:B-Plan Nr. 16.SO.197 „Küstenmühle“ Hansestadt Rostock
Konflikt/Art der Beeinträchtigung
Beschreibung: Beeinträchtigungen der Schutzgüter Biotope und Boden
Maßnahme Umwandlung von Acker in Dauergrünland
Beschreibung der Maßnahme
Lage: Gemeinde Wittenbeck, Gemarkung Hinter Bollhagen, Flur 1 Durch den Eingriffsverursacher wird ein funktionsbezogenes Ökokonto in der Landschaftszone „Ostseeküstenland“ genutzt. In der Ortslage Hinter Bollhagen wird ca. 7 ha Acker in Dauergrünland umgewandelt mit der Anlage von Feldgehölzen und Mahd bzw. Beweidung. Zwischen dem Inhaber des Ökokontos und dem Eingriffsverursacher ist eine vertragliche Vereinbarung zur Abbuchung der 10.438 m² KFÄ zu schließen und eine Bestätigung der Reservierung der Naturschutzbehörde vorzulegen.
Art der Maßnahme
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Biotopentwicklung/Pflegekonzept
Obliegt dem Inhaber des Ökokontos
Zeitpunkt der Durchführung
vor Baubeginn mit Baubeginn mit Bauabschluss
Beurteilung des Eingriffs
vermieden vermindert ausgeglichen ausgeglichen i. V. m. Maßn.-Nr. nicht ausgleichbar ersetzbar ersetzbar i. V. m. Maßn.-Nr. A 1 nicht ersetzbar
Rechtliche Sicherung der Maßnahme
Flächen der öffentlichen HandJetziger Eigentümer: Inhaber des Ökokontos: Alrik Hagedorn Am Düsterbarg 20 a 18209 Wittenbeck
Flächen Dritter
Vorübergehende FlächeninanspruchnahmeKünftiger Eigentümer:
Grunderwerb erforderlich
Nutzungsänderung / -beschränkungKünftige Unterhaltung:
Zustimmungserklärung

Weitere Maßnahmen sind detailliert dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen.