3.3.3. Nicht überbaubare Grundstücksflächen
Im Baufeld GB 2 befindet sich südlich der Baufläche eine nicht überbaubare Grundstücksfläche. Die Fläche ist bis an den Fußgängerbereich herangeführt, da es aus denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Gesichtspunkten nicht fachgerecht ist, den Neubau des GB 2 bis an das als Einzeldenkmal gelistete Gebäude An der Hege 11 heranzuführen. Die Einzelstellung sichert dem Gebäude die historische Bedeutung durch Freihaltung des Giebels und Erlebbarkeit der besonderen Brandwandgestaltung auf der Nordseite. Dazu muss auch der bestehende Toiletten-Container an der Nordseite des Gebäudes An der Hege 11 entfernt werden. Für die öffentliche Toilette ist in unmittelbarer Nähe ein neuer Standort zu schaffen.
Die Fläche dient der Einordnung von der Verwaltung dienenden Nebengebäuden.
Die nicht überbaubare Grundstücksfläche im GB 2 dient der Einordnung der Nebenanlagen für die Verwaltung, wobei diese beschränkt werden auf Fahrrad-Abstellanlagen, welche auch mit Überdachung ausgeführt werden können. Dies dient der Beförderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens, um die Erreichbarkeit der Verwaltung für Bürger und Mitarbeiter gewährleisten und notwendige Fahrradstellplätze nachweisen zu können.
Ursprünglich wurde diese Fläche verpachtet und stand den Eigentümern der südlichen Bebauung zur Verfügung. Die Flächen werden nun aber notwendig, um die Fahrradstellplätze nachzuweisen. Damit es nicht zu einem Konflikt mit der vorhandenen Grenzbebauung kommt, ist die Fläche nördlich des Flurstücks 1387 in einem 3,0 breiten Streifen freizuhalten.