Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6. Flächen für Nebenanlagen

In einem innerstädtisch hochwertigen Gebiet für Wohn- und Gewerbenutzung, welches sich zudem in einem Denkmalbereich und einer hoch frequentierten und repräsentativen Zone befindet, sind Einrichtungen zur Tierhaltung einschließlich der Kleintierhaltungszucht im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO unpassend. Die mit diesen Anlagen verbundenen baulichen Einrichtungen sind nicht im Sinne einer angestrebten hochwertigen städtebaulichen und architektonischen Gestaltung. Bei einer hohen städtebaulichen Dichte sind Konflikte mit den Mitbewohnern im Quartier, gerade in Bezug auf Geruchsimmissionen zu erwarten, weshalb diese Nutzungen ausgeschlossen werden.

Das Quartier befindet sich in einem sensiblen Denkmalbereich mit einer hohen repräsentativen Wirkung. Kleinwindenergieanlagen sowie Antennenmasten schaffen optische Konflikte, die im Gegensatz zu den städtebaulichen und architektonischen Zielen dieses Quartiers stehen und werden daher ausgeschlossen.

Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind ausschließlich auf Dachflächen mit einer Dachneigung von weniger 20 Grad zulässig, wenn sie vom öffentlichen Straßenraum nicht sichtbar sind, damit sie die Dachlandschaft nicht negativ beeinflussen. Dadurch soll verhindert werden, dass u. a. an Steildächern entsprechende Anlagen errichtet werden und damit den sehr sensiblen Denkmalbereich beeinträchtigen.

3.7. Verkehrserschließung

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der vorhandenen Straßenverkehrsflächen. Im Bestandskapitel wurden die bestehenden Strukturen bereits aufgezeigt. Das Plangebiet ist typisch für einen zentralen Innenstadtbereich sowohl durch den MIV, den ÖPNV als auch durch den Fuß- und Radverkehr sowie den ruhenden Verkehr geprägt.

Der im Plangeltungsbereich liegende gegenwärtige Parkplatz ist eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche. Die Einziehung dieser Fläche ist auf Grundlage von § 9 Abs.2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zu beantragen. Die Einziehung ist möglich, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, dessen Inhalt der Volleinziehung einer Straße entspricht und damit die überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls als festgestellt gelten.

Um die benötigte Anzahl der Stellplätze an anderer Stelle bereit zu stellen, ist die Errichtung einer Tiefgarage unter dem GB 2 vorgesehen.

Es ist nur eine Ein- und Ausfahrt im Baufeld MU 2 vom Vogelsang aus vorgesehen. Eine weitere Ein- und Ausfahrt ist in der Kleinen Wasserstraße für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Lieferfahrzeuge sowie einen ausgewählten Personenkreis der Verwaltung im östlichen Bereich des GB 2 vorgesehen. Die Sicherung der Tiefgaragenzufahrten für die Nachbargrundstücke erfolgt über Baulasten. Das führt zu einer deutlichen Minimierung der Belastungen der Quartiere durch anfallenden Fahrzeugverkehr. Für die Planungen der Tiefgaragen ist die Garagenverordnung M-V (GarVO M-V) zu beachten.

3.7.1. Straßenverkehrsflächen

Entsprechend ihrer Funktion werden die Straßen „Vogelsang“ und die „Kleine Wasserstraße“ mit allen Bestandteilen als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

An der Straße Vogelsang und ebenso an der Kleinen Wasserstraße ist jeweils eine Tiefgaragenzufahrt zulässig.

Die Ein- und Ausfahrt am Vogelsang im Baufeld MU 2 soll die Hauptzufahrt zu der Gemeinschaftstiefgarage und der Gemeinschaftsgarage der Baufelder MU 1, MU 2 und GB sein.

Die Zufahrt ist für die Baufelder im MU und im GB durch Baulasten zu sichern.

Die Ein- und Ausfahrt in der Kleinen Wasserstraße im Baufeld GB 2 dient ausschließlich der Zufahrt einer begrenzten Anzahl von Sonderfahrzeugen für die Stadtverwaltung und der Zufahrt für Fahrradfahrer. Die Einfahrt ist so zu dimensionieren, dass bis auf den südlichsten der Bäume der Baumreihe alle übrigen Bäume erhalten bleiben können.

Für die Sicherstellung eines kontrollierten Verkehrsflusses am Vogelsang und in der Kleinen Wasserstraße sowie um die Lärmimmissionen für festgelegte Zonen zu bündeln, sind entsprechende Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten festgesetzt. Dies soll dazu beitragen, die bestehende umliegende sowie zukünftige Bebauung bestmöglich vor Lärmbeeinträchtigungen zu schützen und die Anlagen für den ruhenden Verkehr an den bestmöglichen Bereich an die Verkehrsflächen anzuschließen. Des Weiteren gilt es geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Lichtimmissionen sicherzustellen. Die Stellplätze sind vorwiegend unterhalb der Geländeoberfläche unterzubringen, um die geringen Bauflächen optimal für die notwendigen Nutzungen auszunutzen.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Nördlich des Baufeldes MU 1 soll eine neue Bus-Parktasche für Reisebusse eingeordnet werden.

Am Neuen Markt ist die Haltestelle für 4 Straßenbahnlinien (Linie 1, 4, 5, 6) sowie zwei Nacht-Buslinien auch weiterhin gesichert.