Zur Beurteilung der Belange des Immissionsschutzes wurde die schalltechnische Untersuchung durch die Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft vom 18. April 2018 erarbeitet. In dem Gutachten werden die Verkehrslärmbelastungen - immissionsrelevant sind Straße und Schiene - und gewerbliche sowie Freizeit-Geräuscheinwirkungen untersucht. Es werden Aussagen zu den Einwirkungen auf das B-Plangebiet und die angrenzenden Nutzungen getroffen.
Betrachtet wurden 2 Varianten, ohne und mit Berücksichtigung eines Baukörpers in Baufeld 1 (Marktnordseite), welcher einerseits eine teilweise abschirmende Wirkung hat, andererseits auch zu Erhöhungen der Beurteilungspegel durch Mehrfachreflexion führen kann. Für die Festsetzungen im B-Plan wird der jeweils ungünstigere Fall zugrunde gelegt.
Aufgrund der hohen Lärmbelastung erfordert die Planung ein schlüssiges Lärmschutzkonzept mit einer entsprechenden Anordnung unterschiedlich lärmsensibler Nutzungen und einer möglichst geschlossenen und lärmrobusten Bebauungsstruktur und Architektur.
Verkehrslärm im Plangebiet
Auf das Gebiet wirken maßgeblich der Straßenbahnverkehr Lange Straße-Neuer Markt, sowie der Straßenverkehrslärm ausgehend von der Straße Vogelsang ein. Insbesondere das Quietschen der Straßenbahn in dem engen Kurvenradius hat eine erheblich belästigende Wirkung.
Zur Bewertung werden sowohl für die Urbanen Gebiete als auch für die Gemeinbedarfsflächen die Orientierungswerte (ORW) für Mischgebiete nach der DIN 18005 von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts herangezogen.
Der westliche Teil des Baufeldes MU 1 ist Verkehrslärmpegeln von bis zu 75 dB(A) tags und 69 dB(A) nachts ausgesetzt. Die Werte liegen 5 bzw. 9 dB(A) oberhalb der verfassungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle für Wohnnutzungen von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. Diese Einwirkungen sind der Abwägung nicht zugänglich und bedürfen zwingend der planerischen Konfliktbewältigung. Dadurch wird für die Planung ein besonderes Abwägungserfordernis generiert. Schutzbedürftige Nutzungen sind nur ausnahmsweise in besonderen städtebaulichen Einzelfällen möglich, und es sind zwingend Planungsalternativen zu prüfen.
Gewerbelärm
Auf das Gebiet wirkt nach TA Lärm zu bewertender Anlagenlärm ein. Bestimmend sind dabei die Freisitzflächen der Restaurants auf dem Neuen Markt, der Marktplatzbetrieb im Tagzeitraum, die ausschließlich tagsüber gewerbliche Nutzung der Tiefgarage im Baufeld MU 2 sowie der Wirtschaftsverkehr mit An- und Abfahrten am geplanten Reisebusstandort.
Zur Bewertung wurden die Richtwerte der TA Lärm, für die Urbanen Gebiete 63/ 45 dB(A) tags/nachts und für die Gemeinbedarfsflächen 60/ 45 dB(A) tags/ nachts herangezogen.
Im Tagzeitraum werden die Richtwerte überwiegend eingehalten. Lediglich im unmittelbaren Einwirkbereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt (Baufeld MU 2, Fassade Nord, rot markierter Bereich, siehe nachfolgende Abbildung ergeben sich Überschreitungen im 1. und 2. Vollgeschoss.

Freizeitlärm
Auf das Plangebiet wirkt nach Freizeitlärmrichtlinie zu bewertender Marktplatzbetrieb mit Veranstaltungen, städtischen Festen und Märkten (z. B. Weihnachtsmarkt) ausschließlich im Tagzeitraum ein.
Zur Bewertung wurden die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie MV für Mischgebiete, 60/55/45 dB(A) tags/Ruhezeit/nachts, herangezogen.
Im Tagzeitraum außerhalb der Ruhezeiten wird der Richtwert überwiegend eingehalten. Lediglich im südwestlichen Bereich von Baufeld MU 1B sowie an der Westfassade von Baufeld GB 1 ergeben sich Richtwertüberschreitungen.
Innerhalb der abendlichen Ruhezeit gelten aufgrund erhöhter Empfindlichkeiten um 5 dB(A) verminderte Richtwerte, sodass an der West- und Südfassade von Baufeld MU 1B sowie an der Westfassade von Baufeld GB 1 der Richtwert in allen Geschossen überschritten wird (siehe rote Markierung in der nachfolgenden Abbildung).

Lichtimmissionen
Für beide Tiefgaragenzufahrten ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine schädlichen Lichtimmissionen auftreten.